vorsicht vor dem user "crosser18"!!!!!!!

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  • gerade mit ihm gesprochen,


    "ach ja, bin selten online, hab viel zu tun bla bla bla"
    ich hatte den anschein, es interessiert ihn auch nicht wirklich.
    er überweist mir jetzt mein geld zurück, wenn es da ist, ziehe ich die anzeige zurück.


    was fürn theater!!!!
    scheiss blagen!!!!!!!!!!!!!!!!

    A real Simson starts with a kick!

  • Anzeige zurückziehen geht nicht.
    Du kannst nur sagen das du kein INteresse mehr daran hast das sie der Sache nachgehen. Dann wird sofern kein weiterer Anzeige gemacht hat, die Sache eingestellt

    FolksWagen

  • Anzeige zurückziehen geht nicht.
    Du kannst nur sagen das du kein INteresse mehr daran hast das sie der Sache nachgehen. Dann wird sofern kein weiterer Anzeige gemacht hat, die Sache eingestellt


    quatsch!!!


    da es sich um ein antragsdelikt handelt und ich in diesem fall der geschädigte bin, kann ich die anzeige bzw. den strafantrag zurückziehen.

    A real Simson starts with a kick!

  • quatsch!!!


    da es sich um ein antragsdelikt handelt und ich in diesem fall der geschädigte bin, kann ich die anzeige bzw. den strafantrag zurückziehen.


    Sorry das ich das Thema nochmal hoch hole. Betrug ist kein Antragsdelikt, Betrug ist ein Offizialsdelikt und wird von Amtswegen verfolgt sobald da auch nur der geringste verdacht besteht. Deshalb kannst du diese Anzeige nicht zurück ziehen, wie es weiter geht entscheidet dann der Staatsanwalt. Brauchst nur mal ins Stgb schauen.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Muss man sowas unbedingt machen, wenn man sich im Umzugsstress befindet oder kann das nichtmal erwähnen? :g_nono:


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • da es sich um ein antragsdelikt handelt und ich in diesem fall der geschädigte bin, kann ich die anzeige bzw. den strafantrag zurückziehen.


    Antragsdelikt gibt es meiner Meinung nach nur bei Körperverletzung, und selbst dann bleibt es dem Staatsanwalt überlassen, ob er nach Rücknahme des Antrags den Fall weiter verfolgt. Wenn z.B. ein öffentliches Interesse besteht.

  • Es gibts Offizialdelikte, relative und absolute Antragsdelikte. Eine Liste ist bei Wikipedia recht gut dargestellt http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt


    Und wie schon geschrieben ist der Betrug ein Offizialdelikt. Zurückziehen kannst du die Anzeige nicht mehr. Wenn ich aber den Sachverhalt lese, dann weiß ich, dass das Ding eingestellt wird, da die Staatsanwaltschaft für solch "kleinen Kram" (leider) keine Zeit hat.

  • da die Staatsanwaltschaft für solch "kleinen Kram" (leider) keine Zeit hat.

    traurig für unseren rechtsstaat

  • [Ironie] die kommen doch schon mit den ganzen jungens, die ne schlechte kindheit hatten, nicht klar. dann sollen se sich auch noch um sowat kümmern? [/Ironie]

    "Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum." - Nietzsche

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