Reicht E9 Prüfzeichen??

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  • So jetzt wird es aber interessant....die Nummer auf dem Scheinwerfer bedeutet nur, das NUR der Scheinwerfer zugelassen ist die Maske ansich brauch nochmal eine extra Prüf-Nummer.
    Also es muss auf der Maske auch eine Nummer zu finden sein...

  • Naja wie ich bereits sagte, es ist ja schön und gut das der Scheinwerfer zugelassen ist, aber das bedeutet noch immer nicht das auch die Maske zugelassen ist.
    Also es muss auf dem Scheinwerfer und Lampenmaske eine Prüf-Nummer vorhanden sein. ;)

  • dem TE gings um die maske.
    und da die ne E-kenzeichnung hat, darf er sie anbauen... ;)

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Ich sage, dass du die Lampe nicht an eine Simson anbauen darfst, da sie zu 99,9% keine Freigabe für eine Simson hat. Das große Problem an den E-Nummern ist, dass die Bauteile zwar geprüft sind, aber auch noch zusätzlich eine Freigabe für genau dieses Fahrzeugmodell haben müssen.
    Und da ist das große Problem auf der Straße ... wie soll man kontrollieren, ob eine solche Freigabe vorhanden ist? Man müsste über den Hersteller gehen und dort Informationen einholen. Da er aber meistens im Ausland sitzt, ist dies fast nicht möglich.


    rechtlich: nein, die Lampenmaske darf nicht berbaut werden


    praktisch: eine Kontrolle ist fast nicht möglich, s.o. Solange alles einen ordentlichen Eindruck macht (genug Licht, kein Blenden, etc), wird dir mit Sicherheit nichts vorgeworfen.


    was wäre möglich:


    Untersagung Weiterfahrt
    Mängelanzeige
    Bußgeld von 25€ bis 80€/3P (gei Gefährdung)

  • 50R-005526 ...

    bedeutet, daß der hier eine Beleuchtungseinheit Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte, Bremsleuchte, Fahrtrichtungsanzeiger oder Kennzeichenleuchte für Kräder geprüft wurde. (Mehr gibt die ECE R 50 nicht her). Ein Hauptscheinwerfer ist das jedenfalls nicht.


    Die Lampenmaske selbst kann niemals nach ECE geprüft sein, da es dafür keine ECE Regelung gibt. Sie ist aber von der Einzelabnahme her relativ unkritisch, wenn es für sie ein Materialgutachten gibt, sie einigermassen sinnvoll angebaut ist, nichts verdeckt wird oder klemmt und die Anbauanlage des Scheinwerfers Regelkonform bleibt.


    Für weitere Aussagen müsste man das Ding mal sehen.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

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