Neue KBA Papiere nach Vape Einbau?!?!?

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  • Ich habe meinem S50 eine Vape gegönnt. Nun steht ja in den KBA Papieren welche ich damals neu beantragt habe das mit den 6V und der Scheinwerfer Wattzahl usw. drin.
    Darauf hin bin ich zur Dekra gefahren und die mich an den TüV verwiesen, welchen ich auch per Mail angeschrieben hab. Dort bekam ich aber nur die Auskunft das ich wenn alles auf 12V umgebaut ist keine Eintragung brauche. Ich hab aber weiter gefragt wie sich das mit der Versicherungstechnik verhält. Wenn z.B. ein Unfall passiert und in den Papieren eine andere Volt und Watt Zahl steht. Erlischt dann nicht die Betriebserlaubnis?


    Nun meine Frage.


    Kann ich einfach eine 2te Betriebserlaubnis beantragen mit der Angabe der neuen Leistung?


    Was ist wenn ich meinen 3gang Motor durch einen 4 Gang Motor ersetzen will, muss ich dann auch zum TüV und das eintragen lassen oder wie?


    Würde mich freuen wenn mir das mal jemand erklären könnte. Man will ja im Ernstfall auf der sicheren Seite sein.
    Nicht das die Grünen bei einer Kontrolle sagen... dann lass mal stehen das Teil, weil deine Betriebserlaubnis hiermit erloschen ist... :eek:

    MfG Tom10 :a_bowing:

    Einmal editiert, zuletzt von tom10 ()

  • Du brauchst wegen der Vape keine neuen Papiere. Die Motoren kannst du beim S51, und S50 auch tauschen wie du lustig bist. Der Motorumbau war schon von Werk aus freigegeben, und Zündanlagen sind wie schon gesagt nicht eintragungspflichtig.


    mfg Paul

    Common rail Diesel Turbo Injection

  • Danke für die Antwort.
    Nur warum äußert sich der TüV Mensch nicht weiter zu meiner Anfrage zu diesem Thema?

    MfG Tom10 :a_bowing:

  • Keine Ahnung^^
    Auf alle Fälle war ich damals wegen meiner Vape bei der Dekra...
    Und der faselte mir irgendeinen Paragraphen vor. Zündanlagen sind nicht eintragungspflichtig!

    Common rail Diesel Turbo Injection

  • Zumale Du Dein Möp ja aufgrund der höheren Lichtleistung sicherheitstechnisch aufgerüstet hast...


    Gruß Lowtech

    Wenn ich Plastik haben wollte, würde ich ein Sportboot fahren...


    Der Rest fällt aus wegen: Is nich.......

  • Na ob das ein Kriterium ist^^
    Man könnte sogar die Zündung der letzten S51 (die hatte 12V E-Zündung) gegen die alte Zündung vom S50 tauschen. Man müsste zwar etwas am Motorblock rausfeilen, damit das Zündkabel durchpasst, aber es wäre legal^^
    Schön statt 35W nur noch 15W Scheinwerferlicht :thumbup:

    Common rail Diesel Turbo Injection

  • Na ob das ein Kriterium ist^^
    Man könnte sogar die Zündung der letzten S51 (die hatte 12V E-Zündung) gegen die alte Zündung vom S50 tauschen. Man müsste zwar etwas am Motorblock rausfeilen, damit das Zündkabel durchpasst, aber es wäre legal^^
    Schön statt 35W nur noch 15W Scheinwerferlicht :thumbup:


    Teelicht oder Carbitlampe passt da wohl eher :lol:


    Hab ich auch noch irghendwo im Regal rumzufliegen :tongue:


    Gruß Lowtech

    Wenn ich Plastik haben wollte, würde ich ein Sportboot fahren...


    Der Rest fällt aus wegen: Is nich.......

  • Was keiner weis macht keinen heiß !!
    Bloß nicht zu viel den Graukittel erzählen , am Ende kommen die noch auf dumme Gedanken .
    Fahr los und hab Spaß.
    Zweitaktgrüsse. . .

  • Total
    Überflüssiger
    Verein

    ... Gehen Sie in sich. Wenn Sie dort jemanden finden, der dem mitleidigen Lächeln törichter Ignoranten gewachsen ist, sind Sie würdig, eine Simson zu chauffieren. Geben Sie Gas, stellen Sie sich der Welt - hier fahre ich, ich will nicht anders.
    Bernd Liedke

  • Das passt schon so. Der TÜVling äußert sich nicht weiter, weil es nichts amtliches zu sagen gibt. Das ist das alte Dilemma, weswegen die elende Debatte zwischen "VAPE ist Tuning" über "muss eingetragen werden" bis hin zu "ist ohne Eintragung erlaubt" nie endet:


    Der Umbau ist eintragungsfrei. Der TÜV wird dir kein Papier darüber ausstellen, dass er kein Papier ausstellen muss. Deswegen hat niemand, der diese Auskunft bekommen hat, etwas Schriftliches in der Hand.


    Manche TÜVlinge machen aber auch lieber Umsatz statt Kundendienst, und schreiben dir für 60 Euro ein unnötiges Papier.


    Zum dritten gibt's noch genug Halbwissende, die (eintragungs- bzw. prüfzeichenpflichtige) "Umbauten an den Beleuchtungseinrichtungen" verwechseln mit (bis EZ 1.1.2002 eintragungs- und prüfzeichenfreien) Umbauten an der inneren elektrischen Anlage.



    Schließlich der Hinweis: Das KBA will nichts hören von Umbauten; dort bestellt man Papiere immer immer immer für den exakten Originalzustand. Wer andere Angaben macht, bekommt schon gar keine Papiere von dort. Eintragungen zu Umbauten macht nie das KBA, sondern immer das zuständige Prüfinstitut (je nach Bundesland TÜV, DEKRA oder noch wer anders).

    3 Mal editiert, zuletzt von Auxburger ()

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