polizeiliches vorgehen

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  • hallo. nehmen wir an ein autofahrer nimmt einen die vorfahrt und es kommt zu einer klassischen kollision
    nun kommt es zu einem rechtsstreit weil aussage gegen aussage steht, hat dann der verwandte des schädigers, der im auto sass, das volle zeugenrecht?
    und zweite frage, was unternimmt die polizei nach dem sich alle fahrzeuge wieder vom unfallgeschehen entfernt haben, wenn es beim zweiradfahrer zu einem körperlichen schaden gekommen ist (bodenkontakt)?


    Vielen Dank

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  • Zum zweiten:


    Je nach schwere werden Sie dich bitten in die nächstgelegene Notaufnahme/Arzt zu fahren und die Sache aufnehmen zulassen oder dich in einen Rettungswagen stecken. Außerdem wird dann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Schuldigen erstellt.

    Suzi DR650 für die ruhige Fahrt
    Kawa Ninja fürs schnelle Erlebnis

  • was solln die denn für ne Aussage haben, das du mit Lichtgeschwindigkeit dich auf der Vorfahrtsstraße bewegt hast?


    Beim 2. guckt die POLIZEI ob ein Rettungswagen notwendig ist oder nicht. Danach gehst du dann selber zum Arzt und wenn der was feststellt, kann das mit in die Anzeige gegen den Täter einfließen "Vorfahrt missachtet mit Körperverletzung" oder so

    FolksWagen

  • kann die gegnerische versicherung das fahrzeug nochmal anfordern zum "diversen" gutachten oder kann es verkauft werden?

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  • schreib einfach mal um was es konkret geht...du hast dich nen bisschen komisch ausgedrückt...wenn sich die betroffenen von der unfallstelle entfernt haben...fahrerflucht? und nimm dir bitte direkt nen guten anwalt...erstberatung ist in der regel kostenlos


    grüße


    ps alles gute vorallem gute besserung

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • keine fahrerflucht, will nur wissen ob ich mein moped verkaufen kann oder ob es noch in poliezeilicher gewahrsam gelegt werden kann obwohl ich es sicher nach hause gebracht habe, wenn die aussage gegen aussage steht und es personenschäden an mir gegeben hat

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  • moped als beweisstück behalten - unbedingt


    grüße

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • ich glaube es geht wohl eher darum das das Fahrzeug verschwindet.
    Bei Schäden am Fahrzeug muss allerdings ein Gutachter herangezogen werden. Bei Schäden unter 1000,-€ ist dies nicht immer notwenig, da reicht meist ne Werkstattrechnung.
    Du kannst aber auch selber einen Gutachter beauftragen, den muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Dannach kann das Fahrzeug verkauft werden.
    Übriegens du kannst immer einen Anwalt nehmen den muss die gegnerische Versicherung auch bezahlen.
    Falls du hilfe brauchst schreib mir ne PN, ich geb dir dann Kontaktdaten.

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