Zulassung Kindersitz

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  • hier für alle zum nachlesen aus einer vertrauenswürdigen quelle (wenn die es nicht ist, dann keine ;) )

    Zitat

    (9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.


    quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__35a.html

  • Dieses gilt zwar vom SR50




    Montageanleitung für Kindersitz


    Der Kindersitz besteht aus den Baugruppen Haltebügel, Sitz mit Stütze, Fußstütze links und rechts sowie zwei Gummiauflagen, vier Plastunterlegscheiben und zwei Sechskantschrauben M 6 X 16.

    Er erhielt in Verbindung mit den Simson-Rollern SR 50 und SR 80 die KTA-Bauartgenehmigung Nr. 2320.

    Der Anbau darf nur an diese Fahrzeuge erfolgen.

    Für die Benutzung gelten folgende Bedingungen:

    Die Mitnahme eines Kindes im Alter von drei bis sieben Jahren ist nur gestattet, wenn die Sicht des Fahrers zur uneingeschränkten Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens gegeben ist. Als Richtmaß gilt, daß der Scheitel des Kindes nicht die Höhe der Nasenspitze des Fahrers überragt.

    Weiter muß eine ungehinderte Bedienung des Fahrzeuges, inbesondere Lenkung, Bremse und Schaltung, gewährleistet sein, d.h. die höhenverstellbaren Fußstützen sind der Beinlänge des Kindes anzupassen.

    Behindern trotz unterster Einstellung der Fußstützen die Oberschenkel des Kindes die Lenkung, so darf es auch bei Einhaltung der zulässigen Alters- und Gewichtsgrenzen nicht mitgenommen werden.

    Zur Einhaltung der zulässigen Achslasten des Fahrzeuges darf das Gewicht des Kindes max. 20 kg betragen bei einem Gewicht des Fahrers von 75 bis 80 kg.

    Im Soziusbetrieb mit Personen von je 75 bis 80 kg darf zusätzliches Gepäck nur bis max. 5 kg mitgenommen werden.

    Bei Benutzung des Kindersitzes ist das zusätzliche Mitführen eines Anhängers - auch unbeladen - verboten!

    Bei Anbau der unveränderten Teile und Baugruppen entsprechend der folgenden Anbauanleitung und oben genannter Bedingungen bei der Benutzung ist keine Abnahme durch die Zulassungsstelle der Deutschen Volkspolizei bzw. des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes erforderlich.

    Beim Anbau ist wie folgt zu verfahren:

    Der plastbeschichtete Haltegriff wird unter den vorderen Blinkleuchtenträgern befestigt.

    Bei den nachfolgend beschriebenen Arbeiten sollten die Federn der Teleskopgabel unter Spannung stehen, - Fahrzeug also nicht auf den Ständer stellen - , damit die im Tragrohr eingelegte Formmutter in ihrer Führung bleibt. Sechskantschraube vorsichtig demontieren und wieder einschrauben.

    Dazu wird zunächst nur auf einer Seite die Sechskantschraube (1) der Teleskopgabel herausgedreht, der Haltegriff (2) mit der angeschweißten Blechlasche auf die obere Gabelführung aufgelegt, darüber der Blinkleuchtenträger (3) so angeordnet, daß die gebogene Blechnase im Schlitz der Lasche des Haltegriffes liegt und mit Unterlegscheibe, Federring und Sechskantschraube nur so festgeschraubt, daß sich der Haltegriff noch schwenken läßt.

    Nach Entfernen der Schraube auf der anderen Seite wird die Lasche des Haltegriffes auf die Gabelführung geschwenkt und der Blinkleuchtenträger in beschriebener Weise befestigt.

    Abschließend müssen beide Befestigungsschrauben angezogen werden.

    Für diese Arbeit ist die Benutzung eines Ringschlüssels vorteilhaft.



    Zur Montage des Sitzes (4) wird zunächst die Sitzbank am Scharnier auf dem Tank abgeschraubt, der Sitz von vorn über die Sitzbank geschoben (ca. 60mm) und die Bohrungen im eingeschweißten Träger mit den Gewindebohrungen im Bodenblech der Sitzbank in Übereinstimmung gebracht. Mit Sechskantschrauben und Federring wird die vormontierte Sitzbank wieder am Scharnier angeschraubt.



    Vor der Montage der Stütze ist die Motorabdeckung (5) nach Abschrauben der Sterngriffmutter abzunehmen und von innen in die beiden hinteren Kammern des Randes je eine Gummiauflage (6) fest einzudrücken.



    Die Motorabdeckung wird wieder montiert, die Stütze (7) mit der U-förmigen Traverse darübergesteckt und bis zur Schräge der Motorabdeckung nach hinten geschoben.



    In der im untenstehenden Bild dargestellten Weise wird die Stütze angehoben, die Nase am Oberteil der Stütze in das Langloch unter dem Sitz eingeführt und die Stütze in der Nähe des Scharniers über den Totpunkt bis zum Anschlag nach hinten gedrückt. Das Einführen der Nase am Stützenoberteil in das Langloch unter dem Sitz wird erleichtert, wenn sie beim Hochdrücken am eingeschweißten Blechwinkel entlanggleitet.

    Vor jedem Hochklappen der Sitzbank, z.B. für das Tanken, ist die Stütze durch Ziehen nach vorn außer Eingriff zu bringen und auf der Motorabdeckung abzulegen.



    Die Befestigung der Fußstütze (8) links bzw. rechts erfolgt mit den beiden unteren Sechskantschrauben (9,10) zur Befestigung des Beinschutzes.

    Beim Anschrauben ist zur Vermeidung von Lackschäden je eine große Unterlegscheibe aus Plaste zu verwenden.

    Die untere Schraube (10) ist durch die beigefügte Sechskantschraube M 6 X 16 zu ersetzen.



    Die Höhe der Fußstütze kann nach Herausdrehen der Sechskantschraube (11) durch Umstecken der Fußstütze der Größe des Kindes angepaßt werden.



    Viel Freude beim Fahren für die ganze Familie wünscht Ihnen Ihr


    VEB


    Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Suhl


    Werkteil 1.2

    St. Kilian


    6051



    aber so ähnlich müsste es auch bei der S50 sein


    Origial Auszug der Montageanleitung


  • Nabend,
    ich will hier niemanden zu nahe treten, aber eigentlich hat außer misterx kaum jemand das Problem erkannt. Es geht nicht direkt um den Sitz. Gut, ja er hat die eingestanzte Nummer, hab da ja extra wert drauf gelegt, um ärger zu vermeiden. Nur für den Sitz und die nummer interressiert sih niemand. Es wir mir vorgeworfen, dass ich das Kind mit dem Fahrzeug befördert habe, obwohl es noch nicht 7Jahre alt ist. Laut Aussage Polizei ist es generell in Deutschland verboten Kinder unter sieben Jahren auf dem Zweirad mitzuführen. Ich habe versucht zu erklären, dass das mit den sieben Jahren mit hinter dem Fahrer sitzen war und man da keinen eigenen Sitz benötige, aber der war so arogant, der wollte gar nichts wissen.


    Auch das spätere Auftreten mit dem Simsonbuch wurde nur milde belächelt, da da keine genauen Paragraphen drin stehen. Es ist eh alles DDR-Recht und das sei nicht anzuwenden denn wir sind nicht mehr in der DDR. einer von den Kollegen sagte dann, die einzige Sonderregellung die es für S50 gäbe wäre die Geschichte mit der Geschwindigkeit. Als ich ihn darauf hin zB nach der Sonderregelung bezüglich Rücklicht am Tage fragte, sagte mir es wäreüblich, dass heute alle Zweiräder am Tage ihne Licht fahren dürften. nachdem ich ihn dann erklärte das er sich da grad mächtig vertut, gugte er nur doof zu seinem Kollegen und meinte zu dem "meinste"?


    Für mich war ab da die Sache gegessen und ich warte lieber auf den Bescheid.Allerdings muss ich Fakten sammeln. Wenn man Kinder nicht mitnehmen dürfte, würde es auch nicht solch kleine Helme geben, und es gab noch ne Nummer kleiner, wie der den wir jetzt haben.


    Ich kotz ab. Dabei hats der kleinen sonen Spass gemacht. Zum Glück war meine Frau mit dem PKW hinter uns.


    Kev



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • Bestandsschutz ist hier angebracht hab mal ein paar Sätze von oben kopiert


    Die Mitnahme eines Kindes im Alter von drei bis sieben Jahren ist nur gestattet, wenn die Sicht des Fahrers zur uneingeschränkten Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens gegeben ist. Als Richtmaß gilt, daß der Scheitel des Kindes nicht die Höhe der Nasenspitze des Fahrers überragt.


    Weiter muß eine ungehinderte Bedienung des Fahrzeuges, inbesondere Lenkung, Bremse und Schaltung, gewährleistet sein, d.h. die höhenverstellbaren Fußstützen sind der Beinlänge des Kindes anzupassen.

    Bei Anbau der unveränderten Teile und Baugruppen entsprechend der folgenden Anbauanleitung und oben genannter Bedingungen bei der Benutzung ist keine Abnahme durch die Zulassungsstelle der Deutschen Volkspolizei bzw. des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes erforderlich.

  • Nochmal für dich


    hier für alle zum nachlesen aus einer vertrauenswürdigen quelle (wenn die es nicht ist, dann keine ;) )


    quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__35a.html

  • Hallo,
    Vielen Dank Euch allen. Nach Rücksprache mit meinem Vater, welcher selber Polizist ist, und heut erst aus dem Urlaub zurück kam, bin ich viel entspannter. Der Beamte muss mir ja einen Tatvorwurf machen, und diesen Begründen. Da er das mit Pragraphen nicht kann, wird wohl nichts kommen. Ich warte, wie einige es mir hier auch schon empfohlen haben einfach ab. Wenns Neues gibt, meld ich mich.
    Auch besonderen Dank an Hupe für den Gesetzestext. Genau sowas hab ich gesucht.


    Schade nur, dass man extra die alten Sitze kauf, um auf der sicheren Seite zu sein und Ärger zu entgehen, und dann so ein Haufen unwissender und teilweis arroganter Polizisten einem den Tag oder das Wochenende versauen. Denn den Schreibkram und Ärger hab ich trotzdem.


    Naja. Danke
    Kev



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • So, heute, nach nun einen Monat, keine Post.
    Also nüscht Neues.


    Gruß Kev



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • Nach 2,5Monaten keine Post :D Tja, da hat sich wohl doch ein aroganter Herr getäuscht. Nach drei Monaten ist es verjährt und hat sich erledigt. ^^



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

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