Zulassung Kindersitz

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  • Hallo,
    ich habe gerade den Kindersitz an meine S50 gebaut und mit dem Kind ne Runde gedreht. Promt fahr ich in eine Kontroll (seit 7Jahren nicht mehr) und mir wird vorgeworfen, dass ich das Kind auf dem Moped transportiere. Ich denen erklärt, dass alles zugelassen ist und ich extra den mit der KBA NR gekauft habe, aber der sacht Kinder erst ab 7 Jahre. Ich sagte nein, Kinder ab sieben dürfen hinten sitzen, aber das interressiert alles nicht. Er hat recht. Ich soll gefälligst die Sonderregelung/Zulassung für den Sitz mit mir rum schleppen. Wo kann ich nachlesen, dass dieser Sitz zugelassen ist.
    Ach ja, meine Tochter ist5 Jahre.


    Gruß Kev



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • Hallo,


    der Sitz müsste eine eingeschlagene Nummer haben, und dafür gibts dann eine KTA-BAG-Zulassungsnummer.


    Ob es dazu jetzt sowas wie eine ABE gibt oder ob es diese ist, weiß ich leider auch nicht, steht aber meine ich im Schwalbebuch, vill. hilft kopieren.





    Gruß
    Franz :b_wink:

  • mal eben durchs googlen hab ich nur halt diese bezeichnung gefunden:
    Die sollte auch auf deinem "KISI" stehen:
    Typ KiSiS50/51
    KTA-BAG Nr. 2274


    Dabei stand das die KTA nummer immer noch gültig und aussreichend ist ..
    Wäre halt vergleichbar und genau so gültig wie ne E-Nummer....
    Hättest die ja mal nach den E nummern von den Blinkern etc.. suchen lassen können

    "Suche Simsonfreaks aus dem Kreis Aachen"

  • ABE für Kindersitz nötig?



    in den links vom Schwalbenennest stehen recht interessante Dinge drin................


    aber was mich wundert das die sich so affig haben. Wenn ich mit der kleinen auf der Schwalbe unterwegs bin interessierts die Rennleitung kein bisschen

    Nur Vögel fliegen schöner........

  • das ist alles immer im auge desjenigen der kontrolliert.. michhat auch mal so ein grüne übelsst zur sau gemacht weil eine praktikantin dabei war... dan hab ich grinsend die papiere udn den stapel ABEs gegeben und ihm höflich gesagt das er mcih quasi kann und dan wurde er aufeinmal sehr nett und hat nochn shcönen tag gewünscht... das ist manchmal wie man drauf ist etc. sind auhc nur menschen. die werden ja auch quasi gezwungen dich anzuhalten damit die ihr auftragsbuch vollbekommenund nicht als unnütz oder faul abgestempelt oder sogar wegrationalisiert werden.


    ich behaupte das in der kta abe nichts drinsteht von explizit von bis jahre. er wird warscheinlich heißen von bis größe udn von bis gewicht. geprüft tolles ding funktioniert.. und irgendwo wird in klammern stehn was das ungefähr fürn alter entspricht.. den es soll auch ultra fette kinder geben die vll noch im bereich des möglcihen wären vom alter her abe rmit dem kilos definitv den sitz zerbersten lassen. deshalb werden nur fixe werte in zulassungen geschreiben...


    behaupte ich mal zumindestens. und wenn man früher in der ddr kinder unter 7 jahren mitnehmen durfte bedeutet das immernochent das das heute noch der fall ist. wenn die stvzo sagt erst ab7 jahren dan ist das so ob man dan noch ein kind mit 7 jahren auf den sitz quetschen kann und im rahmen des gewichtes und größe bleibt steht wiederrum wo anderster... vll hat man ja auhc ein zwerg geboren der irgendwann nicht mehr wächst der dürfte dan sofern alter und abmaße noch passen fahren aber 99% der anderne kiddies nichtmehr.


    so ist meien auffasung von gesetzen in D es gitb gesetzte die zwar einem das ncith verbieten aber unmöglich machen...
    und dieses könnte dazu gehöhren


    dieses bestandschutzgebabbel kann ich nämlich langsam net mehr höhren. es gitb soviele sachen die man laut bestandschutz noch haben darf aber nichtmehr benutze, verändern oder neu aufbauen da sonst erstes hinfällig wird.


    hier wird aber denke ich user hallo-stege genaueres wissen.

  • Es gibt mehrere Fahrzeuganbauteile, die einer Bauartgenehmigung bedürfen, um sie gefahrlos anbauen zu können. Zu diesen Teilen gehören Sitze (in diesem Fall Kindersitze), Fahrzeugverbindungseinrichtungen, Teile der Beleuchtungsanlage (heutzutage alle Leuchten), und einige andere Teile, die uns aber hier nicht betreffen. Alle Teile, die eine Bauartgenehmigung besitzen müssen, sind auch entsprechend und dauerhaft zu kennzeichnen. Deshalb wurde damals Bauartgenehmigungszeichen (BAG=Bauartgenehmigung) eingestanzt. Zu erkennen sind sie an den Zusaätzen KTA-BAG oder der Sinuslinie, sowie einer Nachgestellten mehrstelligen Ziffer. So müssen an unseren Fahrzeugen Kindersitze, Anhängezugvorrichtungen am Zugfahrzeug und am Anhänger, Rückstrahler und Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung und eine Kennzeichnung besitzen.


    aso es giebt keine alters angabe in bezug auf denn sitz giebt nur gewichtsbegrenzung auf 20KG!



    *(26) Nach den mit der Deutschen Demokratischen Republik gemäß dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (GBl. II 1976 S. 307, 1978 S. 32, 1987 S. 24) vereinbarten Bedingungen erteilte Genehmigungen und Prüfzeichen für Ausrüstungsgegenstände oder Teile von Fahrzeugen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 21a. *


    Zum Rechtlichen:


    KFZ Anbauteile die in der DDR zugelassen waren, und eine KTA Nummer haben sind auch heute noch zugelassen, da es für die KTA Nummern einen Bestandsschutz gibt.


    Wichtig ist hierbei allerdings, das das Bauteil ein ORGINAL ist und einen eingeschlagene KTA Nummer hat.


    konkret bedeutet das:


    Ein Kindersitz aus DDR Produktion MIT eingeschlagener KTA Nummer kann ganz legal benutzt werden.



    mfg s50b2e

  • und wenn jetzt die stvp sagt du darfst aufm moped erst personen ab 7 jahren mitnehmen suchst halt dumm nach einem 7 jährigen der wneiger als 20 kg wiegt udn da es den nciht gibt ist das ding eher wertlos..


    wobei ich nicht weis ob das mti dne 7 jahren stimmt

  • hä 7 jährige kind hat ca gewicht von etwa 15-16kg mit 20 wäre es fast fett :D

  • hab davon keine ahnung.. hab nur gelesen das jemand im schalbennest 4 jähriges mit 18 hat und wenn cihd an ma bi 5-6 jahre bin wirds meiner meinugn nach eng....
    1 Jahr 69 - 80 cm 7,5 kg - 11,0 kg
    2 Jahre 80 - 94 cm 9,8 kg - 14,5 kg
    3 Jahre 89 - 103 cm 11,6 kg - 17,4 kg
    4 Jahre 95 - 111 cm 13,3 kg - 19,9 kg
    5 Jahre 102 - 116 cm 15,2 kg - 21,6 kg
    6 Jahre 108 - 122 cm 16,8 kg - 25,0 kg
    7 Jahre 113 - 129 cm 18,6 kg - 28 kg


    also es wird schon ab 4 jahren eng.. da die meistne geewichts udn größentabellen jahre hinterherhinken und kidner werden immer schneller immer größer udn schwerer nciht wir früher beim fastfoodmangel

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