ZitatNe jetzt mal ernsthaft, darf man laut gesetz ohne "behinderung" nicht mit einer Duo fahren?!
wenn man nur nach dem schriebs geht anscheinend schon, kann aber auch sein das es im ermessend es zuständigen Straßeverkehrsamt liegt.
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ZitatNe jetzt mal ernsthaft, darf man laut gesetz ohne "behinderung" nicht mit einer Duo fahren?!
wenn man nur nach dem schriebs geht anscheinend schon, kann aber auch sein das es im ermessend es zuständigen Straßeverkehrsamt liegt.
Also , mein normaler PKW führerschein umfasst die klassen B, M, L, T/S
T/S gilt für fahrzeuge bis 45 kmh und Behindertenfahrzeuge etc.. so nen AOK AUfsitzrasenmäher mit dem selben Nummernschild wie unsere Simsons...
Ich denke mal das DUO erlaubt ist ...ist ja nichts anders nur etwas exotischer
Das Duo, ist ja ein Dreirad und müsste daher eigentlich in die Kategorie "Krankenfahrstuhl" fallen,
meiner Meinung nach wurde es aber zur Wende als KKRad übernommen, und darf daher regulär mit Klasse M gefahren werden.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege *zu den Duoisten rüberschiel*
lg fuenfzigccm
Duo zählt als Quad. Klasse S
Duo zählt als Quad. Klasse S
ach laber
Um nicht einen neuen Thread anzufangen, kram ich den jetzt hier noch einmal heraus. Ich habe heute auch meine ABE erhalten.
Stutzig hat mich der erste Absatz gemacht und vor allem der Satz: "Zuständig für die Durchführung des Fahrerlaubnisrechts sind die Länderbehörden und damit zunächst ihr zuständiges Straßenverkehrsamt"
Im Zusammenhang mit dem Satz "Nach Auffassung des Bundesministeriums...usw., dass diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse [...] M gefahren werden dürfen.
Für mich klingt das jetzt in Nicht-Beamten-Deutsch ungefähr so: Das KBA ist der Ansicht, dass man auch mit Klasse M die Simsonmopeds fahren darf. Ob das wirklich so ist, wissen die aber nicht, da muss man das Bundesland fragen.
Soll das etwa heißen: Ich fahre mit meinem Moped durch Brandenburg, habe Klasse M, was auch alles so korrekt ist. Dann fahre ich nach M-V, muss aber damit rechnen, dass ich dort Klasse A1 benötige???
oll das etwa heißen: Ich fahre mit meinem Moped durch Brandenburg, habe Klasse M, was auch alles so korrekt ist. Dann fahre ich nach M-V, muss aber damit rechnen, dass ich dort Klasse A1 benötige???
Ja, so kann man das durchaus interpretieren
Mich tangierte diese Diskussion nich wirklich, da ich die 1b hab, aber unter Umständen kann es so enden, wie du geschrieben hast. Mit allen Konsequenzen ("Fahren ohne Fahrerlaubnis"), wenn der Verkehrsrichter nen schlechten Tag hat...
Gruss
Mutschy
Mir persönlich soll das auch Wurscht sein, da ich auch mit A unterwegs bin. Nur gibt es leider auch genügend, die nur mit M fahren, so beispielsweise mein Nachbar.
Was soll denn das jetzt?
Die Regelung was man mit welchen Führerschein fahren darf legt der Bund fest und ist keineswegs Ländersache.
Deswegen steht die Regelung ja auch im Bundesgesetzblatt!
Was soll denn das jetzt?
Die Regelung was man mit welchen Führerschein fahren darf legt der Bund fest und ist keineswegs Ländersache.
Dann erzähl mir doch, wie ich das Schreiben richtig zu verstehen haben soll und vor allem, warum die schreiben, dass das Ländersache wäre. Ganz oben siehst du ja den kompletten eingescannten Text.
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