DDR Helm - Darf ich diesen beim Simson fahren benutzen?

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  • HA HA der ist ja ma geil.....

    ''Die Ursprungsstätte des bekannten Simson-Werkes in Suhl ist ein sogenannter Stahlhammer, der das im


    Suhler Raum gewonnene Eisenerz schmolz und zu Stahlblöcken und Stangen schmiedete.''
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    Ihr sagt: Dein Lack ist matt und das Schutzblech hat ne Delle....


    Das muß so ist, is Patina, mein Fahrzeug hat eben Geschichte.

  • Was Mutschy da auf seiner Seite schreibt, ist schon ganz gut.


    Tatsächlich ist die vom Gesetz vorgeschriebene "Geeignetheit" (ECE-Pflicht gibt es seit Dez. 2005 in der brd nicht mehr) eine Auslegungssache, die meist erst hinterher (d.h. nach einer Anzeige bei Widerspruch oder nach einem Unfall) von Gutachtern bestimmt wird.
    Von daher hat man halt mit einer Halbschale schlechtere Karten.
    Das gleiche gilt für das Behaupten eines "Bestandschutzes".


    Aber es gibt ja so eine Art "Jethelme" aus der Zone, d.h. mit abgedeckten Ohren. Die sehen auf jeden Fall "geeignet" aus (ob sie es tatsächlich sind, kann wiederum erst hinterher festgestellt werden, s.o.).
    Von daher dürften diese "DDR"-Helme legal sein.


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  • mit den helmen ists ganz einfach, gibt nur eins zu wissen
    1. ists n halbschalenhelm, der muss die Anforderungen nach DIN 4848 erfüllen, tut er das ist er genehmigt, wenn nicht dann nicht
    2. kein halbschalenhelm, dann sollte der Helm die Anforderungen der ECE 22-05 erfüllen, ansonsten auch nciht so rechtens


    im allgemein gilt, wer bei nem Unfall einen Schaden davon trägt und keinen Helm auf hatte, der nach gültigen Richtlinien (ECE 22-05) geprüft ist, muss damit rechnen von der gegnerischen Versicherung KEIN Geld zu bekommen.

  • mit den helmen ists ganz einfach, gibt nur eins zu wissen
    1. ists n halbschalenhelm, der muss die Anforderungen nach DIN 4848 erfüllen, tut er das ist er genehmigt, wenn nicht dann nicht
    2. kein halbschalenhelm, dann sollte der Helm die Anforderungen der ECE 22-05 erfüllen, ansonsten auch nciht so rechtens


    im allgemein gilt, wer bei nem Unfall einen Schaden davon trägt und keinen Helm auf hatte, der nach gültigen Richtlinien (ECE 22-05) geprüft ist, muss damit rechnen von der gegnerischen Versicherung KEIN Geld zu bekommen.

    Die ersten Aussagen sind Quatsch.
    DIN-Anerkennung/Pflicht gibt es schon ewig nicht mehr (vermutlich seit Anfang der ´80er-Jahre, als die ECE-Pflicht eingeführt wurde). Und ECE-Pflicht wurde - wie aus dem Link von Mutschy zu erkennen und von mir auch schon genannt - hierzulande im Dezember 2005 abgeschafft.
    Ein Sturzhelm muß seither nur noch "geeignet" sein. Das kann er auch ohne DIN und ohne ECE; er kann aber auch trotz DIN nicht geeignet sein (die ECE-Helme sind i.A. geeignet), z.B. Halbschalen (die waren vielleicht in den ´50er-Jahren geeignet/rechtens, wenn sie die DIN-Abnahme hatten; das ist aber heute völlig wurscht; denn heute zählt die heutige Gesetzeslage).


    Was Du über die Versicherung schreibst, war bis zur Gesetzesänderung im Dezember 2005 richtig (da die ECE-Pflicht bis dahin immer noch im Gesetz stand, obwohl sie de facto längst aufgeweicht/unterlaufen war und man seit den ´90ern auch legal Nicht-ECE-Helme fahren durfte).
    Wie es seitdem ist, weiß ich nicht. Sollte aber jemand einen "geeigneten" Nicht-ECE-Helm bei einem Unfall aufgehabt haben und sich die Versicherung weigern zu zahlen, liegt es wieder an den Gutachtern.
    Nur "weil kein ECE" dürfen Versicherungen seit Dezember 2005 nicht mehr pauschal die Zahlung verweigern (was sie vorher konnten, weil es halt noch so im Gesetz gestanden hatte).


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