Ich habe vor, diesen "Umbau" http://simsonportal.de/anleitu…belumbau-deluxe-t422.html durchzuführen, zum einen weil mir die Optik gut gefällt, zum anderen weil ich mir, wie der Ersteller der Anleitung schreibt, ein anderes Fahrgefühl vorstelle, vor allem weil meine Gewichtsklasse ähnlich der von Ihm ist.
Jetzt meine Frage: Zählt das als "optische veränderung" welche ohne Eintragung erlaubt sein sollte, oder ist das ganze schon eine Veränderung des Fahrwerks und damit Eintragungspflichtig? Und würde man es im Falle eines Falles eingetragen bekommen?
Grüße