Hab da mal nen bisschen recherschiert. Erstmal was Grundsätzliches: Die Richter des OLG Celle befanden jedoch: Gehwege seien allein für Fußgänger gedacht und von jedem Fahrverkehr freizuhalten. Was das allerdings kostet, konnte ich nich ergründen.
Fahren neben der Straße - Was kostet es?
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An der roten Ampel führt kein Weg vorbei
Um nicht zum Verkehrssünder zu werden, fuhr ein Mofafahrer vor einer roten Ampel auf den Fußweg und dann rechts daran vorbei. Ein Irrtum - er wurde doch zum Verkehrssünder. Ein Gericht wertete sein Verhalten als Rotlichtverstoß und bestrafte ihn entsprechend.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mofa-Fahrer die Straße vor einer roten Ampel über den abgesenkten Bordstein verlassen und war an der Ampel vorbei auf dem Gehweg nach rechts abgebogen. Etwa zehn bis fünfzehn Meter hinter der Ampelanlage fuhr er wieder auf die Fahrbahn. Das OLG Hamm sah darin einen Rotlichtverstoß. In seiner Entscheidung war für das Gericht ausschlaggebend, dass der Mofa-Fahrer im unmittelbaren Kreuzungsbereich wieder in den durch die Ampel geschützten Verkehrsraum eingefahren war. Der Gehweg rechts von der Fahrbahn gehört nämlich ebenfalls zu dem von der Ampel geschützten Bereich. (OLG Hamm v. 25.04.2002,AZ. 2 Ss OWi 222/02) -
Wenns ne Baustelle ist die man befahren kann und keine Bauarbeiter da sind - drüber fahren.
Hab ich auch gemacht, wo die Ampel rot war, aber Bahn frei... also losgefahren und denn kam auf einmal von vorne ien LKW, also einfach auf der Baustelle weiterfahren....
Natürlich geht das nur wenn keine Löcher da sind^^
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Ich fahre seit vielen Jahren über die Bürgersteige (auch an roten Ampeln vorbei), wurde aber bis jetzt noch nie dafür belangt (wenn die Polizei mich dabei sah, wurde ich halt angeschnauzt und damit wieder auf die Straße gescheucht). Deshalb kann ich hier nicht vermelden, was das kosten würde.
Sollten sie ´mal etwas von mir wollen, werde ich es hier kundtun.______________________________________________________________________
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Vielleicht zur besseren Nachvollziehbarkeit: Es handelt sich um eine zweispurige Einbahnstraße (Hauptverkehrsstraße), es wird imwechsel die linke und die rechte Spur sarniert, zig Ampeln, im Berufsverkehr ergibt das logischerweise ein riesen Chaos. Aber die Idee über die bereits fertige Straße zu fahren gefällt mir, ist erheblich ungefährlicher was Fußgänger angeht.
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ernsthafft?
Ja so hab ich es in der Fahrschule gelernt. Mit Mofa meine Garantie darauf das kam in der Prüfung. Mit Moped mache ich es auch da es genau wie ein Mofa aussieht, da meckert auch keiner (kommt auch keiner auf die Idee). Mit der Simson amche ich es auch immer und auch die Polizei hat da nie was gemacht als ich mich dreist vor die an die Ampel gestellt habe
Bürgersteig ist aber tabu auch wenn ich den auch hin und wieder benutze, wenn da ein Schild hängt das man auch bei Roter Ampel abbiegen darf (das mit dem grünen Pfeil) und alle in die andere Richtung wollen wos nicht erlaubt ist. Hat aber noch niemanden aufgeregt...
Willst du an einer Ampel vorbei oder nur am Stau?
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Nur am Stau.
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rechts auf den bürgersteig um die ampel zu umfahren.
das kann ich dir genau sagen was das kostet....
80euro und 3 pkt....
Zitat§ 5 Absatz 8 der StVO
"(Absatz8 ) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
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Ich muss sagen ich habe das schon des öfteren gemacht also drauf sitzten und immerwieder abstoßen und schwung geben, die cops sind auch mehrmals an mir an dem tag vorbei gefahren da da gerade ne veranstaltung in der stadt war und das hat keinen gestört. Was aber cops dazu sagen wenn sie langweile haben und ihnen das einfach nicht gefällt kann ich nichts zu sagen.....
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An der roten Ampel führt kein Weg vorbei
Um nicht zum Verkehrssünder zu werden, fuhr ein Mofafahrer vor einer roten Ampel auf den Fußweg und dann rechts daran vorbei. Ein Irrtum - er wurde doch zum Verkehrssünder. Ein Gericht wertete sein Verhalten als Rotlichtverstoß und bestrafte ihn entsprechend.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mofa-Fahrer die Straße vor einer roten Ampel über den abgesenkten Bordstein verlassen und war an der Ampel vorbei auf dem Gehweg nach rechts abgebogen. Etwa zehn bis fünfzehn Meter hinter der Ampelanlage fuhr er wieder auf die Fahrbahn. Das OLG Hamm sah darin einen Rotlichtverstoß. In seiner Entscheidung war für das Gericht ausschlaggebend, dass der Mofa-Fahrer im unmittelbaren Kreuzungsbereich wieder in den durch die Ampel geschützten Verkehrsraum eingefahren war. Der Gehweg rechts von der Fahrbahn gehört nämlich ebenfalls zu dem von der Ampel geschützten Bereich. (OLG Hamm v. 25.04.2002,AZ. 2 Ss OWi 222/02)
ah, interessantes urteil. schafft mal klarheitenSaxonia: danke für den "preis"
cya v3g0
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