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  • Also sogar das Kraftfahrbundesamt stellt dir eine ABE für eine Schwalbe aus auch wenn du keine Blinker anklickst.


    weißt du denn ob die Schwalbe orginal Blinker hatte? Vielleicht war das Zufall? Das KBA kann anhand der Rahmennummer eigentlich den Typ bestimmen. Und ein Kumpel von mir hat auch mal für seine S51 B Papiere für die S51 N beantragt (also im Formular "keine Blinker" eingetragen). Und was kam am Ende raus? Es kamen Papiere für den Typ S51 B2-4

    -S70 1/C mit "Kuchenblech" mit eingetragenen 81 km/h (K55, Superbike-Lenker, LED-Blinker, LED-Rücklicht, H4, Vape) Bj90
    -S51 B Bj89
    --> Meine Moppeds (*klick*)

  • Ja, ich hatte es auch schon mindestens einmal geschrieben.


    Sie sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aber wenn die Betriebserlaubnis ursprünglich Blinker beinhaltet, darf man die legal nur dann weglassen, wenn man diese Veränderung eintragen läßt.
    Denn das Weglassen ist eine Veränderung des ursprünglichen Zustandes, für welchen die Betriebserlaubnis ausgestellt wurde. Mit dem Abmontieren der Blinker erlischt daher praktisch die Betriebserlaubnis. Sie wird erst dann wieder hergestellt, wenn der Wegfall eingetragen ist.
    Wenn man einen Sachverständigen davon überzeugen kann, daß Handzeichen wie bei den serienmäßigen Modellen ohne Blinker ausreichen, und er das einträgt, hat man Glück gehabt.
    In der Regel aber sehen Sachverständige den Wegfall serienmäßig vorhandener Blinker als eine "technische Verschlechterung" (in diesem Fall der Verkehrssicherheit), und werden sich weigern.


    Bis zum 1.4.2007 war das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis, d.h. die Inbetriebnahme eines Kfz ohne Betiebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr eine Art "schweres Delikt", das happig geahndet wurde.
    Inzwischen ist es nicht mehr ganz so schlimm, kann aber imm noch Unannehmlichkeiten bringen.


    Nichtsdestotrotz werde meine Blinker wohl abmontieren, wenn mir ´mal wieder einer an der Schwalbe abbrechen sollte (das geht mir zu sehr ins Geld, diese Plastikdinger ständig zu erneuern, zumal man da jedesmal sinnlos die Nachbaugläser ohne Zulassung mit dazukaufen muß, die man gar nicht braucht).
    Sollt ich darauf angesprochen werden, werde ich mich auf das Gesetz berufen, daß keine Blinker nötig sind, - und hoffen, daß die sich nicht auskennen (s.o.) ...


    Ich benutze die Blinker i.d.R. ohnehin nicht. Und ich hatte deshalb noch nie einen Unfall!!!!!!!!!


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  • Das ist aber Glücksache, wenn Du vom KBA den Wisch bekommst, obwohl Du bei einer Schwalbe "keine Blinker" angekreuzt hast (siehe anderer Fred, in dem gerade ähnliches passiert ist, weil er Sachen ankreuzte, die mit denen des Modells, für welche die BE ausgestellt wurde, nicht übereinstimmten).
    Der Wisch besagt, daß Du eine BE hast, wenn das Fahrzeug dem Zustand entspricht, in dem diese ausgestellt wurde.
    Wenn Du eine BE willst, die Dein individuell verändertes Kfz betrifft (z.B. keine Blinker an der Schwalbe), dann bekommst Du die nicht vom KBA, sondern mußt bei TÜV oder Dekra vorfahren und das dort per Einzelabnahme beantragen, was erheblich mehr kostet (weiteres zum Wegfall der Blinker siehe mein obiger Beitrag).


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  • Ich hab bei denen eine ABE bestellt für meine KR51/1 also Schwalbe mit Blinker original dran.
    Ich habe die Blinker aber gar nicht ausgefüllt und das dahin geschickt.(mein Fehler)
    Ich habe die ABE ohne Blinker erhalten. Vieleicht Zufall!!!!


    ich darf aber auch alle Anwesenden daran erinner das es auch eine Schwalbe ohne Blinker gibt.


    KR50 zählt ja schließlich zur Schwalben Familie.


    http://s6.directupload.net/file/d/1919/zqmoinjt_jpg.htm


    Wie gesagt ich lerne gern dazu aber bei Themen mit denen ich mich lange Beschäftige da lass ich auch nicht locker.
    Die Blinker an den Fahrzeugen der Ehemaligen DDR sind nach dem Gesetz und nach den Angaben des Kraftfahrbundesamtes nicht Pflicht im deutschen Strassenverkehr.


    Ich reparier jetzt schon 15 Jahre Simmen und denke das ich das schon ganz gut hinbekomme.
    Und muss manchmal auch die Fragen meiner Kunden so Beantworten das das auch Hand und Fuß hat.


    Es ist ja nicht so das ich ein Verfechter des Fahrens ohne Blinker bin die sind schon wichtig.
    Mit dem 16. Lebensjahr sah ich das auch noch bisschen anders.
    (Blinker müssen ab alles Gewicht und geht zu lasten der Endgeschwindigkeit) :D
    Volliger Quatsch weiß ich heute!!!


    MFG Maxe

    ...Ich Weiß nicht alles,ich lerne gern von anderen!!!...

  • Ich habe die ABE ohne Blinker erhalten.

    Der Wisch vom KBA ist nicht die vollständige BE, sondern nur ein Auszug daraus (steht ganz klar drüber: "Auszug aus der KTA-ABE").
    Ich gehe davon aus, daß in dem Wisch generell nichts von Blinkern steht; denn ich habe (außer 60 km/h, einfach vorbeugend) gar nichts angekreuzt und trotzdem den Wisch mit massenhaft Daten erhalten. Von der Beleuchtungsanlage und damit auch von Blinkern ist auf dem Wisch aber nichts drauf.
    Von daher wird es bei Dir auch kein Zufall gewesen sein.
    KR51 oder /1 oder /2 haben in der vollständigen BE nun einmal Blinker. Und legales Weglassen ist daher nur mit Eintragung möglich (s.o.).
    Da mir die Legalität aber wurscht ist und das Gesetz über Blinker sogar auf meiner Seite, lasse ich sie auch weg, wenn ich Lust dazu habe (s.o.).


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  • Der Wisch vom KBA ist nicht die vollständige BE, sondern nur ein Auszug daraus (steht ganz klar drüber: "Auszug aus der KTA-ABE").
    Ich gehe davon aus, daß in dem Wisch generell nichts von Blinkern steht; denn ich habe (außer 60 km/h, einfach vorbeugend) gar nichts angekreuzt und trotzdem den Wisch mit massenhaft Daten erhalten. Von der Beleuchtungsanlage und damit auch von Blinkern ist auf dem Wisch aber nichts drauf.
    Von daher wird es bei Dir auch kein Zufall gewesen sein.
    KR51 oder /1 oder /2 haben in der vollständigen BE nun einmal Blinker. Und legales Weglassen ist daher nur mit Eintragung möglich (s.o.).
    Da mir die Legalität aber wurscht ist und das Gesetz über Blinker sogar auf meiner Seite, lasse ich sie auch weg, wenn ich Lust dazu habe (s.o.).


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    genau so ist das :m_klatschen:

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