hiho
das hier ist jetzt wirklich ganz off topic...
wir wollen uns einen wohnwagen kaufen. der wurde vor 3 jahren gebeut und steht jetzt als NEUFAHRTZEUG beim händler. weiß jemand wie das da mit tüv und abgaßuntersuchung aussieht? neu machen? oder gilt die erst ab erstzulassung?
ich hätte jetzt spontan gesagt, dass es ab erstzulassung gilt. allerdings gibt es ja auch wohnwagen die 30 jahre lang nich angemeldet waren (direkt auf einen dauercampingplatz gestellt) und die dürften ja eigendlich kein tüv mehr haben...
kann da jem helfen?
mfg Frank