Duo- Als körperlich gesunder Mensch überhaubt erlaubt?

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  • Nachdem einige mich in meinem Dorf mit der Duo fahren sehen haben, gab es meinungen das man als körperlich gesunder Mensch eine Duo überhaupt nicht fahren darf. Ist das Wahr?


    Immerhin ist die Duo ja offiziel ein Versehrtenfahrzeug! Kann das da mit den Grünen Probleme geben?


    So wie ich das jetzt im Forum gelesen habe ist das mit der Helmpflicht ja auch so ne schwankende Geschichte bzw. geteilte Meinung. Oder anders ausgedrückt ne Gesetzeslücke

  • klar darfst du sie fahren, wenn du magst kannst du dir auch einen elektrorolli kaufen und fahren. merke dir in einem dorf schert sich jeder um den dreck anderer :thumbup: :thumbup:

  • :pinch: also Helmpflicht ist eigentlich ganz klar: solange du den Rahmenaufbau für die Plane drauf hast, brauchst du keinen Helm, sind die Rohre ab, heißt es Helm tragen


    mit dem Fahren ist es eigentlich auch eindeutig: das Ding ist ein Krankenfahrstuhl, steht das so in deinem Versicherungsschein drin, brauchst du einen entsprechenden Ausweis. steht in dem Versicherungsschein Kleinkraftrad dreirädrig ist alles schick und du darfst den ganz normal mit M-Schein fahren

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • es geht auch ohne Ausweis den entsprechenden Gesetzestext gabs hier schon mal ich glaub Sahib hat ihn auch in seinem Blog

    Nur Vögel fliegen schöner........

  • Ne Charles, da muß ich dir mal komplett wiedersprechen ;)


    Erstmal darf ein gesunder Mensch selbstverständlich ein Versehrtenfahrzeug fahren. Auch wenns als Versehrtenfahrzeug versichert ist. Das Fahrzeug ist versichert, nicht der Fahrer. Das einzige, was sein könnte, ich aber noch nie gehört habe ist, das die Versicherung bei Abschluß der selben nen Behindertenausweis verlangt und man als gesunder Mensch nicht in den Genuß des vergünstigten Beitrag kommt. Meiner Versicherung total egal.


    Logisch das man als Gesunder trotz Versehrtenfahrzeug nicht auf Behindertenparkplätzen parken darf etc.


    Dann zum Helm:
    Grundsätzlich muß man im Duo einen aufhaben. Da gibts nur ne Gesetzeslücke wenn man so will, das gilt nämlich nicht für Fahrzeuge mit Dach. Als Dach wiederrum gilt beim Duo nur das Dachgestell samt Plane, nur das Gestell reicht nicht. Auch wenn durch die Plane das Dach natürlich kein bischen stabiler wird und damit sicherer wäre.


    Theoretisch könnte man auch den Helm weglassen wenn man sich anschnallt. Geht im Duo aber nicht weil son Ding ja keine Gurte hat. Nachrüsten wird auch nix, weils keine zulässigen Ankerpunkte hat.
    "Das hält schon" ist kein zulässiger Ankerpunkt ;)


    Chrom

  • ick lass mich ja gerne belehren, mir war aber so, bei der Versicherung mal gehört zu haben, dass sich im Schadensfalle die Versicherung drücken wollte, weil kein entsprechender Ausweis beigebracht werden konnte, das Fahrzeug aber so versichert war


    und das die Plane drauf sein muss is mir neu, aber im Endeffekt auch egal, weil ich hab ja kein DUO

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • da weis ich bescheid, wenn du kern gesund bist must du sie als normal versichern also halt dreirad,sonst kann es ärger geben. anderst ist es wohl wenn das ding auf einen ausweis besitzer zugelassen ist und du mal ne runde drehst wird die verischerung nix machen wenn der besitzer dabei ist. ansonsten gibt es bei fahrzeugen die richtig zugelassen sind extra verträge,ka ich kenne eine bekannte der ihr freund ist blind und fährt rollstuhl hat aber ein auto,was dann jeder fahren darf wenn er dabei ist, z.b. um zum arzt oder einkaufen zu kommen.

  • 1. Helmpflicht:


    Das Duo ist bei der Bauartgenehmigung des KTA als geschlossenes Fahrzeug eingetragen worden, somit ist eine Helmpflicht nicht zwanghaft.
    Dies umfasst auch eine demontage von nicht festen Teilen (Seitenplane, Persenning). Eine Demontage von Rahmenteilen (in diesem Fall Verdeck) ist nicht zulässig und eine Helmpflicht wird wirksam das das Fahrzeu nun bauartbedingt "offen" ist.
    Weitere Informationen können gerne bei einer Prüforganisation nachgefragt werden.


    2. Versicherung:


    ALLE Piccolo und Duo Typen wurden beim KTA als Versehrtenfahrzeug hinterlegt.
    Bei der Versicherung wird das Fahrzeug und nicht der Kraftfahrer versichert.
    Das Duo wird als Krankenfahrzeug über 30km/h versichert unabhängig vom köperlichen Zustand des Fahrzeughalters bzw. -führers.


    Weitere Informationen hierzu gibt euch jede Versicherung.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Also ich hab jetzt mal nachgeschaut: laut meinem Versicherungsbrief ist meine Duo (und ich denke mal bei anderen auch) ein 3-rädiges Kleinkraftrad! hat für 1 jahr 59 und ein paar zerquetsche gekostet. also dürfte das nach eurer Aussage und meiner nun jetzigen Meinung kein Problem sein damit als körperlicher gesunder Mensch (hört sich zwar ein wenig geschwollen an, aber was solls) zu fahren.


    @ venturina: Wenn du sagt demontage des Verdeck, meinst du dann die Plane oder das Eisengestell?

  • damit ist natürlich das Rahmengestell gemeint (habe es etwas undeutlich ausgedrückt)

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • 1. Helmpflicht:
    Eine Demontage von Rahmenteilen (in diesem Fall Verdeck) ist nicht zulässig und eine Helmpflicht wird wirksam das das Fahrzeu nun bauartbedingt "offen" ist.

    Im Falle des Duo eine Grauzone, zu der bisher keine Rechtssprechung existiert.
    Wird schwierig da was Hieb- und Stichfestes zu finden.

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