(runde) LED-Rückleuchten

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  • Nochmal der Hinweis: Einfach so altes Rücklicht ab und LED-Teil ran geht aus verschiedenen Gründen nicht, außer eben beim DUO. Siehe die einschlägigen Threads zum Thema - Stichworte Wechselspannung (ungeregelte), Bremslichtschalter.


    Bevor man nun aber einen Spannungsverdoppler an die 6V-Batterie häkelt, kann man die lastfrei wesentlich höhere Spannung aus der Rücklichtspule aber auch direkt an einer 12V Gleichrichter/Regler-Einheit hernehmen und ins LED-Rücklicht stecken.

  • Hmz, das dat AKF-Rücklicht kein E-prüfzeichen dran hat ist ein wenig beschissen. XD
    Da ich es seit weihnachten fahre. Aber ich sag mal so, die Rennleitung hat mich noch nicht angehalten, und es sind schon einige hintermir gefahren.


    Was solls, 63 euroenn waren halt teuer. :(

  • So, ich buddle mal mein altes LED-Rücklichtthema mal wieder aus, da "LED-Licht" ja immer mehr an Bedeutung und immer mehr Interesse findet...


    Wer sich im Anhängerbeleuchtungs-Shop umschaut, der stellt fest, dass sich bei den LED-Beleuchtungen viel getan hat... Auch bei Louis hat sich da so einiges getan...


    Aber schaut bitte auch mal bei "shin yu" (brand4bikes) um, da ihr hier möglicherweise bereits das als Fertig-Lösung finden werdet, was euch gedanklich als möglicher Eigenbau vorschwebt. (und die Fertiglösung dürfte sogar eine rechtliche Zulassung haben, was der Eigenbau natürlich nicht hätte - außer ihr lasst euren Eigenbau teuer per Einzelgutachten abnehmen...)



    Rechtlicher Kram zu den fertig gesockelten LED-Birnen:


    Leider sind die fertig gesockelten LED-Birnen nach wie vor nicht in den originalen Rückleuchten zugelassen... Auch wenn möglicherweise irgendwelche E-Aufdrucke auf den gesockelten LED-Birnen existieren, so heißt dieses noch lange nicht, dass die Rückleuchte (wo die LED-Birne rein soll) auch für den LED-Birnen-Betrieb abgenommen wurde...


    Das E-Siegel auf einer LED-Birne bezieht sich nach Aussage des DEKRA nicht auf die Zulässigkeit als alternativ-Leuchtmittel für eine Glühbirne, sondern auf andere Sachen, wie z.B. elektromagnetische Verträglichkeit...


    Wer wissen möchte, welche rechtlichen Reglen für Kfz-Birnen existieren, der kann sich gerne das nachfolgend verlinkte Amtsblatt "DE L 297/" durchlesen und erfährt darin, welche Vorschriften es innerhalb der ECE-Reglung für die Glühlampen gibt - es werden leider keine LED-Äquivalente als zulässig aufgeführt (wären LED-Äquivalente zulässig, wären diese in diesem Amtsblatt enthalten):


    http://www.bmvbs.de/cae/servle…/r-37-gluehlampen-pdf.pdf

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

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