Anhängerbetrieb: reichen hinten am Anhänger Reflektoren?

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  • Moin erstma,


    reicht es aus hinten am Anhäger Reflektoren (Katzenaugen) zu haben oder müssen dort auch Licht und Blinker sein?


    Und mus auch das Versicherungsschild hinten noch mal ran?


    MfG Jörg

    Es gibt kein soliederes Moped als eine Simson :rotate:

  • b ei S51, Sr50 müssen Blinker und Rücklicht sein, bei der Schwalbe nur ein Rücklicht.



    mfg Lowrider

    Niveau ist keine Handcreme


    Cadillac, aus Freude am Tanken


    Achtung! Vorm Posts löschen Hirn einschalten!

  • Nicht unbedingt!!! Rücklicht muss immer vorhanden sein, das stimmt, aber werden die Blinker vom Mopped durch den Anhänger verdeckt (meist nur in Kombination mit MWH-Anhänger), dann müssen Blinker vorhanden sein. Befindet sich die obere Kante des Anhängers unter der Sichtlinie der Blinker, muss nix ran (siehe Schwalbe). So jedenfalls mein Sachstand.....
    Beim Nummernschild bin ich im Unklaren. Logisch wäre ein zweites Nummernschild am Anhänger, aber das bekommt man wohl schlecht von der Versicherung. Eins ist jedoch Fakt: AUF KEINEN FALL SELBST EIN KENNZEICHEN SCHREIBEN. Das ist Urkundenfälschung! Je nach richtiger Rechtslage gibt es da eh nur zwei Möglichkeiten:


    Man wird angehalten und der Urkundenfälschung bezichtigt oder wegen eines fehlenden Nummernschildes.


    Ohne Nummernschild am Anhänger ist korrekt.


    Für detailiertere Infos zwecks Schaltplan, Steckdosen etc. schau nochmal in die Suche.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • also meist seh ich beim Anhängerbetrieb das Mopedkennzeichen auf Pappe geschrieben nochmal dran


    scheint also so die Regel zu sein


    erkundige dich aber am besten bei der Rennleitung wie das in echt ist

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Zitat

    Anhängerbetrieb: reichen hinten am Anhänger Reflektoren?


    Definitiv nein.
    Nach §60a StVZO (weggefallen) war das Versicherungskennzeichen am Anhänger zu wiederholen. Mein Vorschlag: Nimm ein Stück Pappe und einen Edding (fürs laufende Jahr in schwarz) und schreibe von Hand das Kennzeichen ab. Dann steckste die Pappe in eine Klarsichttüte und schraubst sie hinten an den Hänger.


    Nach §58 StVZO brauchst Du das weiße runde Schild mit der 40 am Hänger, wo steht, daß Du eine Schlußleuchte am Hänger brauchst, spare ich mir, aber Dir sollte klar sein, daß, wenn die Zugmaschine Blinker hat, auch der Anhänger Blinker haben muß.
    Chrisman hat allerdings recht mit der Ausnahme, daß die hochliegenden Ochsenaugen der Schwalbe Anhängerblinker überflüssig machen können.
    Verlassen würde ich mich hierauf allerdings nicht.

    SCIO NE SCIO.

  • Eine weitere Möglichkeit wäre das Anmontieren des einen Versicherungskennzeichens am Anhänger...macht aber immer Aufwand.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Zitat


    Original von Charles:
    ...
    erkundige dich aber am besten bei der Rennleitung wie das in echt ist


    ... und teile uns mit, was die Dir gesagt haben!
    Laß Dir auch die Paragraphen dazu geben, die verraten Erbsenzählern wie mir noch einiges mehr!
    Danke!

    SCIO NE SCIO.

  • Zitat


    Original von Stephan89:
    Stimmt nicht ... am Sr50 unten wäre es auch verdeckt.
    Und laut Polizeinachfrage muss keins an den Anhänger



    Du sollst nicht die Dorfpolizisten fragen, sondern im Gesetzestext nachgucken!



    Das ihr immer den Ahnungslosen Polizisten glauben müsst...ihr bezahlt mit sicherheit auch 50% der Bußgelder zu unrecht :i_troest:




    Diskussion beendet-----> Ein Kennzeichen (egal ob Amtlich oder nicht) muss lesbar sein, ansonsten ist ein Ersatzzeichen erforderlich!

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