Hallo,habe meine Schwalbe Kr51/1S (Halbautomatik) umgerüstet mit normaler Schaltung etc.,würde praktisch einer normaler Kr51/1 entsprechen.Nun meine Frage ob durch diesen Umbau die Betriebserlaubnis erloschen ist??Danke für eure Hilfe!!
Verliere ich die Betriebserlaubnis durch Motorwechsel?
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Nein, denn so ziemlich alle Umbauten auf simsonspezifische Motoren sind zulässig (es sei denn von 50 auf 70ccm). So sind auch Umbauten von z.B. M5x1 Motoren in S50 zulässig. Bei ner Schwalbe würd ich mir gar keine Gedanken machen, erst recht nicht, wenn du noch den M53 Motor in ner KR51/1 verbaust.
MfG
Christian -
naja mit dem \"jeden 50er kannste gegen nen anderen 50er tauschen\" haut auch nich so ganz hin
sperbermotoren fahren auch schneller und haben (wenn ich jetz nich komplett daneben liege) auch 50 kubik ;]
Oi!
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ja hat 50 ccm und is mit 70 eingetragen, längere Steuerzeiten höhere Drehzahl mehr kraft und braucht aber n Motorradschild wie ne 125er
Is praktisch genauso wie bei den ganzen Kleinkrafträdern die 50 ccm hatten gut 10.000 - 12.000 originalerweise drehen und mit 80 eingetragen sind und gut und gerne 100 fahren. Die Zündapp KS 50 war wen mich nicht alles täuscht n Kleinkraftrad und die Sperber dan auch
mfg Benschy
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Jungs....ich glaube, ihr versteht hier was falsch. Prinzipiell habt ihr Recht, aber er will ein Halbautomatik Motor gegen einen M53 tauschen. Ich kann es nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, aber ich glaube nicht, dass einer von beiden mit 70 km/h eingetragen sein wird und wenn, ist der M53 gegenüber dem eventuell stärkerem Halbautomatik Motor schwächer, sodass der M53 problemlos verbaut werden darf. Gleiches Beispiel wäre z.B. S70 vs. S51. Solange ein Motor nicht leistungsstärker wie der eingetragene Motor ist, gibt es keine Probleme....so mein Sachstand in der StVZO.
MfG
Christian -
Ich dank euch erstmal für eure antworten,der Halbautomatik ist aber nicht stärker bzw. hat die gleiche Leistung und ist auch mit 60Km/h eingetragen.
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aba der s51-motor hat doch 0,1PS mehr an Leistung. Daher dürfte der rein theoretisch nicht auf einer S50 gefahren werden. Natürlich wird da nie jemand etwas sagen und in der Realität wird das auch keiner bemerken.
Aber wenn man es genau nimmt erlischt dann die BE... -
plbg:
Erzähl keine Grütze, das is n zulässiger Umbau, wenn du den M53 durch nen M5x1 ersetzt. Mehr dazu unter http://mutschy.deGruss
Mutschy
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Also nochmal ein wenig im Klartext, der Halbautomatikmotor M 53/11 AR wurde durch einen 3_gang Gebläsegekühlten Schwalbemotor ersetzt der eigentlich die Bezeichnung M53/1 tragen müsste,genau weiß ich da leider nicht bescheid!!!.
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Zitat
Original von plbg:
aba der s51-motor hat doch 0,1PS mehr an Leistung. Daher dürfte der rein theoretisch nicht auf einer S50 gefahren werden. Natürlich wird da nie jemand etwas sagen und in der Realität wird das auch keiner bemerken.
Aber wenn man es genau nimmt erlischt dann die BE...Hast du recht, ist aber trotzdem erlaubt, da er auf die selbe Endgeschwindigkeit eingetragen ist!
Ergo ----> Zulässig!ZitatAlso nochmal ein wenig im Klartext, der Halbautomatikmotor M 53/11 AR wurde durch einen 3_gang Gebläsegekühlten Schwalbemotor ersetzt der eigentlich die Bezeichnung M53/1 tragen müsste,genau weiß ich da leider nicht bescheid!!!.
Das ist absolut eintragungsfrei und du brauchst dir keine gedanken über deine ABE machen!
Drauf setzen und fahrenGruß, Nico
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