TÜV / DEKRA / GTÜ

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  • Hallo,


    Ich möchte meine Anhängerkupplung vom meinem 50 ccm Roller abnehmen lassen ($19)


    wohin könnte ich gehen. Am liebsten währe mir einer, der auch mal ein Auge zudrücken kann......


    Muss man eigentlich etwas bezahlen, wenn kein \"ok\"kommt???






    PS=Die Kupplung wurde an Top Case Halterrung angebracht





    mfg
    andy

  • Zitat


    Original von kosmos:



    wohin könnte ich gehen.


    An eine von dir aufgeführten Stellen
    :a_bowing:


    Zitat

    Am liebsten währe mir einer, der auch mal ein Auge zudrücken kann......


    Vergiss es!



    Zitat

    Muss man eigentlich etwas bezahlen, wenn kein \"ok\"kommt???


    Nix ist umsonst, selbst der Tot kostet das Leben :a_bowing:




    Gruß, Nico

  • Hier in Köln sind alle Stellen gut erreichbar.....


    Beim Tüv selber habe ich schonmal angefragt und da wurde ich gleich wieder weggeschickt mit der Begründung......


    Darf man nicht, egal ob AHK ABE hat. Zweiräder dürfen grundsätzlich keine Anhänger mitführen, da bremsen usw. nicht drauf ausgelegt sind...




    Ein anderer Tüv Prüfer sagte, dass es nur an Zweirädern mit normalen Kennzeichen möglich währe unter vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller und einer ABE von der AHK. Bei 50 ccm Roller grundsätzlich nicht möglich.


    Man die spinnen doch alle. Gibt es den niemand der sowas einträgt?
    Man sieht doch ständig im Ebay 50 ccm Roller mit eingetragener Kupplung, nur bei mir wird das nciht gemacht, oder was?

  • Für den SR gibt es eine originale AH, die ist nicht eingetragen, sie hat ein Prüfzeichen.


    Die DDR Simson darf 100% mit Anhänger fahren, wie das mit anderen 50ziger ist weis ich nicht.

    Ohne mich wird allet besser

  • Nur leider habe ich keine Simson Schwalbe



    Ach was solls, wenn den keiner einträgt wird der Roller verkauft und ein neuer gekauft mit \"eingetragener\" kupplung



    Soll ja einige geben, die das geschafft haben......

  • was gibts da zu schaffen? ein 50ccm Zweirad darf generell einen Anhänger ziehen, der maximal 1m breit und 12m (kein scherz) lang ist, der Anhänger kann sogar selbstgebastelt sein wenn er bestimmte kriterien erfüllt. Die Anhängerkupplung musst du natürlich eintragen lassen, dafür brauchst du eine Anhängerkupplung, die eine ABE und/oder ein Prüfzeichen hat, dann muss der Prüfer dir die eigentlich eintragen, voraussgesetzt du hast die vernünftig befestigt...

  • Hallo,


    ABE ist vorhanden, vernünftig befestigt ist die auch.


    Nur will der Tüv mir die aber nciht eintragen, da er so eine Bescheinigung vom Hersteller braucht, wo Anhängelast drinne steht.


    Deswegen frag ich ja nach einer anderen Prüfstelle, die das nach $19 eintragen kann und nicht diese Bescheinigung verlangt :eek:


    Der Anhänge selber hat bereits eine BE und ist bis 60 kg zugelassen

  • Also, wenn Du etwas nach §19(3) eingetragen haben möchtest, brauchst Du zunächst mal eine ABE oder ein Teilegutachten nach §19(3). In dieser muss das Modell, an welches das Anbauteil verbaut ist, explizit aufgeführt sein, sofern nicht ein universeller Verwendungsbereich angegeben ist.


    In deiner ABE wird auch aufgeführt sein, wie und wo die AHK verschraubt zu sein hat. Wenn Du sie \"irgendwo\" drangeschraubt hast, kannst Du es schon direkt vergessen.


    Weiterhin muss in der Betriebserlaubnis, die Du zu Deinem Roller hast (wahlweise COC-Papier), eine Anhängelast angegeben sein. Ist das nicht der Fall, kannst Du es wieder vergessen.


    Ach ja, und \"ein Auge zudrücken\" wird heute niemand mehr, ob TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, FSP oder sonstwer. Eine Eintragung mit \"Augen zu\" ist mit einer Falschbeurkundung im Amt, sprich Urkundenfälschung gleichzusetzen. Und glaub mir, kein Prüfingenieur bzw. aaS wird seinen Job für sowas auf´s Spiel setzen, zumal heute mehr verdeckte Tests denn je laufen.


    Glaubs mir, ich habe jeden Tag mit sowas zu tun, ich mache sowas nämlich beruflich...

  • Hallo ,


    mal endlich einer, der sich auskennt


    In der ABE steht, dass die Anhängerkupplung bis 125 ccm geeignet ist und für Zweiräder bis 310 kg zulässiges Gesamtgewicht.


    Wie und wo man die Hängerkupplung festmachen soll, steht da drinne nicht beschrieben. Es ist nur der Kupplungsholm beschrieben, dass der richtig angebracht werden muss.


    Es steht auch nichts von bestimmten Zweiradtypen drinne somit unversel und auch für mein Roller geeignet.


    Auf der Rückseite der ABE muss der Tüvler ausfüllen......
    Da steht auch Begutachtung $19 :glowface:


    fehlt nur noch die zuläßige Anhängelast :b_wink:
    Und wie komme ich den an eine zuläßige Anhängelast???



    mfg


    andy

  • Kannst Du bitte mal die Nr. der ABE hier posten, dann kann ich sie mir mal in meinem Archiv genauer angucken.


    Ach ja, §19 StVZO ist noch lange nicht §19, wenn eine Begutachtung nach §19(2) erforderlich ist, kann das nur der TÜV, nach §19(3) jede amtlich anerkannte Überwachtungsorganisation.


    Eine ggf. zulässige Anhängelast steht in der Betriebserlaubnis Deines Rollers. Ich weiß ja nicht, welche Art Betriebserlaubnis du hast, ne BE nach §22 (so ein grüner Zettel), einen Auszug aus der ABE oder ein COC-Papier.


    Mal anders: um welchen (genauen!) Typ Roller handelt es sich denn?


    Und auf der Rückseite der BE füllt das normalerweise kein Prüfer der Welt aus, da dies nicht zulässig ist.

  • Hallo,



    folgende Daten:


    Hemmelskamp Bielefeld
    Typ=M1
    100 kg Anhängelast
    10 kg Stützlast
    Prüfzeichen H560



    [c=red]Der Roller ist ein Piaggio sfera 50 ccm[/code]

  • Die ABE-Nr. H127 für Deinen Roller besagt, dass weder eine Anhängelast noch eine Stützlast zulässig sind, von daher besteht keine Chance, die AHK eingetragen zu bekommen!


    Gruß,
    Ramirez

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