Gitter für Scheinwerfer zulässig ?

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  • Hab mich mal kurz durch die Suche geklickt aber nur Fragen wegen Befestigung oder Beschaffungslinks gefunden. Meine Frage, sind die im Bereich der STVzO überhaupt zulässig ? Klar gab es sie schon zu DDR-Zeiten, habe selber noch 2 Gitter aus DDR-Produktion, aber der hier ansässige Simsonhändler behauptet die seien schon zu DDR-Zeiten nicht zulässig gewesen und heute schon gar nicht... ?! Hat einer Ahnung, Links zu Gesetzestexten darüber oder ähnliches ? Danke im vorraus.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • also ich bin bisher noch nicht angemeckert geworden bis jetzt


    wenn es dich brennend interessiert, geh zum TÜVver deines Vertrauens und frag ihn wieviel du von deinem Scheinwerfer abdecken dürftest (Schlafaugen/Böser Blick) dann kannst du ausrechnen ob das Gitter mehr abdeckt und weißt es ganz genau


    aber ehrlich mal: warum sollte das nicht zulässig sein, die Lichtausbeute wird ja dadurch nicht geringer, es ist eher eine Zierde wenn Lampe aus

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Aber offiziell darf das Licht vorne sowieso nicht aus sein Und diese ddr ausnahmeregelung mit nur vorne Licht ist auch so ne Sache. Mir hatn Bulle ma gesacht, dass er eine solche Regelung nicht kennen würde. Und der hat schon ne Menge Ahnung von Mopeds...

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