Hallo zusammen, ich wurde gerade von der Polizei angehalten und die beiden Herren in grün bemängelten an meinem Moped, dass es kein Zündschloss gäbe und ich den Schlüssel für mein Lenkradschloss nicht mitgeführt habe. Das Moped wäre somit nicht diebstahlsicher. Was sagt Ihr dazu. Das ist doch mein Problem wenn das Fahrzeug weg ist oder ? Gruß Frederik
Muss ein Fahrzeug diebstahlsicher sein ?
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es ist verführung zum diebstahl, also nicht nur dein problem.
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na dann zeig mir mal bitte diesen straftatbestand im stgb

ich fahr auch ohne zündschloss und lenkradschloss rum, und wenn mir irgendein dummer bulle erzählen würde das wäre dadurch nciht \"sicher\" erklär ich dem wie lange es dauert das zu knacken...
ich hab wirkungsvollere anti-diebstahlmethoden...
ich nehme mal an du hast keine strafe bekommen, wenn doch würde ich eine dienstaufsichtsbeschwerde machen, das geht ja mal garnicht...
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bitteschön:
Gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 StVO sind die Kfz auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
erst informieren, dann schreiben!!
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Zitat
Original von simmi-fan83:
Hallo zusammen, ich wurde gerade von der Polizei angehalten und die beiden Herren in grün bemängelten an meinem Moped, dass es kein Zündschloss gäbe und ich den Schlüssel für mein Lenkradschloss nicht mitgeführt habe. Das Moped wäre somit nicht diebstahlsicher. Was sagt Ihr dazu. Das ist doch mein Problem wenn das Fahrzeug weg ist oder ? Gruß FrederikIch les mir den Paragraphen jetzt nicht durch, aber es kann nicht sein, dass ein Zündschloss pflicht ist, wenn es Mopeds gibt, die serienmäßig gar keins haben.
Zum Beispiel ne Prima 2 geht einfach so an. SR1, SR2, KR50 und SR4-1 haben nur einen Schalter. Also ncihts mit abziehen. Kann auch jeder starten.Gut Lenkerschloss, bzw. ein Schloss hat jedes Moped von Simson. Ich wüsste jetzt auch nicht, wie bei unseren Westmarken ist. Also die Primas haben eins,auch die Zündapp-Modelle der 70er und 80er Jahre.
Außerdem muss dir erstmal einer nachweisen, wenn es geklaut ist, dass du es nicht vor Diebstahl geschützt hast,
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also meine frühere hercules l50 von 69 die hatte auhc blos n schalter und kein lenekr schloss
da wrde ihc auhc einmal angehalten und wurd nie wass gesacht.das ist nun mal früher so gewesen. 
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Zitat
Original von gunch:
erst informieren, dann schreiben!!richtig, und jetzt erklärste mir bitte wo da \"verführung zum diebstahl\" steht...
außerdem bitte ich dich mir zu erläutern wo da was von \"zündschloss\" oder \"lenkradschloss\" steht...
ich denke IRGENDEIN schloß wird er ja dran haben und das is dann eine \"sicherung gegen unbefugte benutzung\"...
streng genommen is ein versteckter an-aus schalter schon soetwas...
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mag sein, dass ich mich da etwas unkorrekt ausgedrückt habe, und hätte er so etwas, würde die rennleitung nix sagen.
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Zitat
Original von gunch:
bitteschön:Gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 StVO sind die Kfz auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Richtig!
Zitatich denke IRGENDEIN schloß wird er ja dran haben
Ja, wenn das Originale aber nicht vorhanden ist, muss die ander wegfahrsperre eingetragen werden
Ist sie das nicht, ist es offiziel nicht gesichert, ganz einfach!Zitatstreng genommen is ein versteckter an-aus schalter schon soetwas...
Quasi, aber wenn auch der nicht eingetragen ist, bringt es zumindest vor dem gesetz nichts...
Wenn evtl einige( ich weiß nicht ob es so etwas gab) keine wegfahrsicherung hatten, ist sie natürlich für das bestimmt modell nicht pflicht und wird eine ausnahme regelung haben

Gruß, Nico
Ps. [c=darkred]Das ist Deutschland...[/code]
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Zitat
Original von Simson_S51-B:Ja, wenn das Originale aber nicht vorhanden ist, muss die ander wegfahrsperre eingetragen werden
Ist sie das nicht, ist es offiziel nicht gesichert, ganz einfach!das ist so aber nicht ganz richtig, zumindest nicht für unsere Simmies,
wenn dem Fahrzeug eindeutig eine geeignete Sicherungseinrichtung zugeordnet ist, gilt das bereits, das originale Lenkerschloß muss nicht vorhanden sein (O-Ton eines Mitglieds der Rennleitung)
ergo ist zum Beispiel ein hochwertiges Fahrradschloss durchaus geeignet, allerdings halt kein Billigschloss und das Schloss sollte dann natürlich während der Fahrt mitgeführt werden, muss aber nicht unbedingt sichtbar sein (Rucksack gilt also auch)
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jau, fahrradschloss gilt auch als sicherung gegen unbefugtes benutzen. nur dabeihaben sollte man es auch ...
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Das ein abgestelltes Fahrzeug gegen unbefugte Nutzung zu sichern ist, das ist einfach mal so. Das heißt wenn man weder Zünd noch Lenkschloss hat muss es mit einer anderen geeigneten Vorrichtung gesichert werden. Also nur mitschleppen nützt nix, man muß es auch dauernd damit abschließen wenn man wo anhält. Was nu geeignet ist, ist nu wieder ermessenssache.
Ich hab jetzt nich schon wieder Lust, die entsprechenden § rauszusuchen, kann auch jeder andere selber machen.
Zwei Beispiele die zwar nicht Simmen spezielll aber Kraftfahrzeuge im allgemeinen betreffen:
In München zB ist es gängige Praxis, das nicht verschlossene KFZ abgeschleppt werden - mit der Begründung das die Polizei verpflichtet ist, Diebstähle auch preventiv zu verhindern. Selbst wenns \"Knöpfchen drücken und Tür zumachen\" auch tun würde. Das lustige: Dqas ganze gilt auch für offene Cabrios - auch wenns totaler Quatsch ist bei offenem Verdeck die Türen abzuschließen...
Ich hatte mal nen Motorrad, das weder Zünd- noch Lenkschloss hatte (Vollcross mit Straßenzulassung). Da stand explizit \"Diebstahlsicherung ist loses Zübehör\" in den Papieren. Heißt nix anderes als Schloß mitschleppen und auch benutzen
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