Recht: nächstes Jahr neue Führerschein-Richtlinien?

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  • Guten Tag,


    ich hab heute von einem Freund erfahren, dass es ab nächstes Jahr neue Richtlinien zum Thema Simson und Führerschein gäbe.


    Er hat seine Fahrlehrerin gefragt und die meinte, dass man ab nächstes Jahr, KEINEN M-Führerschein mehr zum B-Führerschein dazu kriegt. Außerdem können alle die ihren M-Führerschein ab nächstes Jahr machen, alle Simsons nur noch bis 45km/h fahren.


    Also mir ist das recht egal da ich meinen Führerschein noch locker dieses Jahr kriege, aber ist an der Sache was dran?


    mfg Malte

    Meine S51E: Klicke Hier
    Baujahr: 1985


    Jetzt ist sie fertig, nurnoch richtig putzen ;)

  • Zitat


    Original von ApfeL:
    ist an der Sache was dran?


    Solange es kein geltendes Gesetz ist ist GAR NICHTS DRANN!
    Fahrlehrer(innen) haben oft selber keinen (oder zuwenig) Ahnung vom Klasse M und Simson.
    In der Zeitung hab ich auch noch nix drüber gelesen. Lass dich ni verrückt machen, lass deine Fahrlehrer(in) reden ....


    [Auf solche Sachen wie \"ich hab gehört\" geb ich nix ... ]
    MfG Henne

  • nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sind derzeit keine Änderungen im Fahrerlaubnisrecht in Planung, Diskussion oder Vorbereitung


    der Punkt mit den Simson bis 45 km/h würde darüber hinaus nicht das Fahrerlaubnisrecht betreffen, sondern eine Änderung des Einigungsvertrages bedeuten, diese ist aber nicht möglich, da ja der zweite Vertragspartner fehlt, demzufolge ist dieser Punkt nicht änderbar


    eine Abschaffung der 60 km/h Regelung wäre nur durch Verbot der Fahrzeuge bzw. durch den zeitlichen Verschleiß möglich, da aber genug Ersatzteile produziert werden fällt der zeitliche Verschleiß auch noch weg

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Zitat


    Original von Charles:
    ... der Punkt mit den Simson bis 45 km/h würde darüber hinaus nicht das Fahrerlaubnisrecht betreffen, sondern eine Änderung des Einigungsvertrages bedeuten, diese ist aber nicht möglich, da ja der zweite Vertragspartner fehlt, demzufolge ist dieser Punkt nicht änderbar...


    Vorsicht !!!


    Der Einigungsvertrag regelt im sogenannten \"Schwalben-Paragraphen\" (Kap. XI, Sgb. B, Abschn. 3, Ziff. 2, Maßgabe 21) nur das Zulassungsrecht!


    Danach sind die Kleinkrafträder gem. den Vorschriften der DDR (max. 50 ccm Hubraum, max. 60 km/h) den Kleinkrafträdern der BRD (im Sinne von §18, Abs. 2, Nr. 4 StVZO) zulassungsrechtlich gleichgestellt. Statt der StVZO ist da mittlerweile übrigens die FZV einschlägig, aber das macht keinen Unterschied.


    Über die erforderliche Fahrerlaubnis wird im Einigungsvertrag gar keine Aussage gemacht! Und jetzt kommt der entscheidende Satz (mir liegt hier ein Schreiben des KBA vor):


    Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die Zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so daß diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.


    Rein theoretisch (!!!) müßte für eine Einbremsung unserer Simsons auf 45 km/h also keineswegs der Einigungsvertrag, sondern nur die Fahrerlaubnisverordnung geändert werden, falls der gerade grassierende Verkehrsminister aus einer Laune heraus seine \"Auffassung\" ändert. :mad:


    Daß dies nicht gerade zu erwarten ist, steht auf einem anderen Blatt.


    Griaßle,


    Markus

    S51 packt das Stilfserjoch - 2758 m über Meereshöhe !!! Mich schockt kein Paß mehr!



  • Dann soll diese Fahrlehrerin mal bitte die Quelle von dieser Aussage benennen und belegen. Ich will was Schriftliches sehen. Kümmere dich bitte darum, es ist im Interesse von allem, dann kann man die Sache auf dem Grund gehen.

    Ohne mich wird allet besser



  • diese Auffassung ist leider falsch, denn eine Änderung dieser Auffassung würde keine Einbremsung der Simsons bedeuten, sondern schlicht und ergreifend, dass eine Simson nicht mehr mit Klasse M gefahren werden darf, sondern mindestens A1 erforderlich ist,
    denn so einfach ist es nunmal nicht eine Simson nach geltenden Vorschriften auf 45 km/h zu drosseln, da das mit dem technischen Stand der Serienfahrzeuge der DDR nicht möglich ist (Ausnahme ist die S53 mit PVL Serienzündung) weder die E noch weniger die U Zündung sind so drosselbar, dass sie bei 45 km/h abregeln könnten


    btw. so einfach ist Auffassung auch nicht zu Ändern, fällt mir dabei nähmlich gerade auf:
    im Einigungsvertrag steht, dass sie zulassungsrechtlich gleichgestellt sind, nun wird es aber völlig konfus, wenn man eine Simson zwar wie einen Joschie zulassen kann, den aber führerscheintechnisch nicht wie einen Joschie fahren darf, glaube also eher nicht daran, dass sich da was ändert

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Zitat


    Original von Charles:
    ... dass eine Simson nicht mehr mit Klasse M gefahren werden darf, sondern mindestens A1 erforderlich ist...


    Da hast Du natürlich Recht, das hab ich ja auch gemeint, deswegen hab ich geschrieben: \"Änderung der FeV\"
    Und selbstredend erwarte ich auch keine Veränderungen in der Regelung. :smile:


    Aber: Obwohl es wirklich sehr konfus wäre, prinzipiell gibt es halt keine zwingende Verknüpfung zwischen Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht. Und die technische Umsetzbarkeit irgendwelcher Vorschriften hat unseren Gesetzgeber leider schon einige Male überhaupt nicht interessiert... :mad:


    Fazit:
    Es wird alles bleiben wie gehabt, und das ist gut so! :bounce:


    Griaßle,


    Markus

    S51 packt das Stilfserjoch - 2758 m über Meereshöhe !!! Mich schockt kein Paß mehr!

  • Kann es sein, dass dein Kumpel, oder seine Fahrlehrerin den Aprilscherz im Schwalbennest nicht als solchen verstanden hat? :biglaugh: Da ging es nämlich genau darum.

  • Zitat


    Original von Charles:



    diese Auffassung ist leider falsch, denn eine Änderung dieser Auffassung würde keine Einbremsung der Simsons bedeuten, sondern schlicht und ergreifend, dass eine Simson nicht mehr mit Klasse M gefahren werden darf, sondern mindestens A1 erforderlich ist,



    Wenn das aus irgendeinem Grund mal so seien sollte dann wäre das ja als wenn mir ein Führerschein weg genommen würde weil er aus der DDR stammte. Ich habe 1988 bei der GST den M Führerschein gemacht, und dann 1992 den Führerschein Klasse 3 der wurde jetzt auf CE Beschränkt umgeschrieben. Ich habe also keinen A1 Führerschein, wenn man jetzt die Simson nur noch damit fahren dürfte würde mir also der Führerschein den ich damals genau mit einer Simson gemacht habe quasi entzogen. Ich zweifle einfach mal an, dass das so einfach möglich ist.

    [glow=#0000FF,4]Schwalbe, Habicht, Spatz und Star und die Ganze SIMSONschar[/glow]

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