Fragen zum Typenschild

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  • Hallo,


    bin leider auf diesem Gebiet ein Neuling!
    Hab mir vor 3Tage eine Simson S50N gekauft. (leider in einem sehr nicht so guten Zustand aber dafür sehr günstig)
    Leider musst ich heute feststellen das die Nummer auf dem Typenschild eine andere ist als die von Rahmen.
    Auf dem Schild steht auch S50B1. Das Schild schein also von einem anderen Fahrzeug zusein.
    Leider hab ich auch keine Papiere.
    Nun meine Fragen!


    Wie bekomm ich neu Papiere?
    Was soll ich wegen dem Typenschild machen?
    Da ich sie neu aufbauen muss würde ich das gern Original machen (also wieder als N)
    Nach welcher Nummer soll ich bei der Anmeldung gehe?
    Was sagt der Ordnungshüter dazu?
    Vielen Dank
    Stefan

  • So 100%ig bin ich mir mit der Legalität da nicht sicher. Was Du aber vorher auf jeden Fall machen solltest: Die im Rahmen eingestanzte Nummer (also nicht die auf dem falschen Schild) beim KBA in Flensburg überprüfen lassen. Wenn das Teil nicht als gestohlen gemeldet ist, kräht kein Hahn danach wenn Du Dir ein anderes Schild draufmachst. OK, das mit dem ausgedachten Baujahr würde im Falle eines weiterverkaufs auch sehr hart an der Betrugsgrenze schleichen, das könntest Du jedoch potentiellen Käufern sagen - was - wie und warum. Dann wäre das wohl ok.
    Auf jeden Fall aber die Rahmennummer überprüfen.
    Diese Blankoschilder gibts übrigens für kleines Geld bei ebay. Und solltest Du kein Stanzwerkzeug haben, jede gute Autowerkstatt hat sowas ;)


    Wenn Du ganz sicher gehen willst, frag einfach mal beim Strassenverkehrsamt nach - kann ja anonym per Telefon sein und richtige Daten musst Du ja auch nicht gerade nennen.


    Mach Dich aber sicherheitshalber schlau bevor Du irgendwas machst.....auch Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.


    Grüße
    Micha

  • Die auklebbaren Metallschilder darf auch selber beschriften. die werden von der DEKRA auch nur beschrieben.
    Warum soll es bei einem Typenschild anders aussehne.
    mach mal nicht die Pferde scheu :tongue:
    Mit der Rahmennummer kannst Du auch zur nächsten Polizeidienststelle gehen. Die checken das am PC.


    Zum Baujahr: Da hätte ich fast was vergessen.
    Schick mal eine PN mit der Rahmennummer an major_tom. Der verrät Dir dann das Baujahr :b_wink:

  • OK, ich lass mich gerne belehren.....aber meines Wissens nach, unterliegen diese Typenschilder dem Urkundenrecht.
    Ich möchte hier sicher niemanden er- oder verschrecken. Aber lieber einmal zuviel als einmal zu wenig gewarnt.
    Das mit der einfachen Nachfrage bei ner Pol-Station kann natürlich sein...wir leben schließen im Computerzeitalter.
    Ich hab mir vor rund 10 Jahren mal nen DDR-Anhänger gekauft....HP500. Papiere hatte der Verkäufer auch nicht mehr. Da musste ich auch erst nach Flensburg schreiben um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen - ohne hätte ich das Teil nie zugelassen bekommen. Aber Roller sind zulassungsfrei....ok, ich geb mich geschlagen :b_wink:
    Grüße
    Micha

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich werd die Tage mal einen solchen Antrag ausfüllen und hoffen das der Rahmen nicht geklaut is.
    Das mit den Schildern is ja wirklich kein Problem, danke für den Tipp.
    Also noch mal Vielen Dank!


    Werd wohl demnächst öfters mal hier vorbei schauen, denn ich hab heut mal angefangen das Moped zu zerlegen. Und da gibt es schon ein paar stellen die mir net ganz klar sind.

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