Schadenersatz nach Diebstahl. Hilfe!

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    Original von scrap:
    dann sieht das schonmal etwas besser aus.


    bei minderjährigen wird kein öffentlicher preozess gemacht, d.h. du bist nicht dabei und wirst höchstens als zeuge geladen, musst dannach aber eigentlich wieder raus.


    auch ist die strafprozessordnug da anders, so dass zivilprozess und strafprozess zusammengelegt werden können was bei minderjährigen wohl nicht der fall ist.


    Das habe ich noch nicht mitbekommen das die Zeugen bei unter 18 Jahre wieder rausgeschickt werden. Stand schon einige male vor Gericht, ob als Angeklagter oder als Zeuge und die Zeugen waren immer bis zum Schluß mit drin.


    Wenn du Geld sehen willst mußt du vor dem Zivilgericht. Das Strafgericht löst keine Geldangelegenheiten jedenfalls nur sehr selten.


    Vor dem Zivilgericht hast du auch viel bessere Chancen dein Geld zu bekommen, nur kann das schon 9-16 Monate dauern. Nimm dir einen Anwalt und beantrage einen Vollstreckungsbescheid beim Zivilgericht.


    Wenn der Junge aber kein Geld hat, kann es dir passieren das du 30 Jahre auf dein Geld warten darfst und dann ist es immer noch nicht raus ob du es bekommst oder nicht. Habe die scheiße mit dem Vollstreckungsbescheid schon 7 mal gemacht, 3 mal aber erst Geld gesehen auf das andere Geld warte ich nocht.

    Wieder ein Star im Aufbau

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