@ eisenherz
richtiger § - trotzdem falsch!!!!!
35(1) ist zwar auf Polizei anwendbar, Probefahrt dient auch zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.
Die dringende Gebotenheit würde ich hier aber verneinen.
Die Beamten können einen Kollegen rufen, bzw. den Roller direkt einpacken lassen.
Dringendes gibts hier nicht!!!!!!
Damit scheidet der 35 als Rechtfertigungsgrund mE aus.
Verstoß wäre ne Owi und würde nen bisschen was kosten *gg*
Gruß
Thomas ![]()