Recht: Darf die Polizei das ?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • @ eisenherz


    richtiger § - trotzdem falsch!!!!!


    35(1) ist zwar auf Polizei anwendbar, Probefahrt dient auch zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.


    Die dringende Gebotenheit würde ich hier aber verneinen.
    Die Beamten können einen Kollegen rufen, bzw. den Roller direkt einpacken lassen.
    Dringendes gibts hier nicht!!!!!!


    Damit scheidet der 35 als Rechtfertigungsgrund mE aus.
    Verstoß wäre ne Owi und würde nen bisschen was kosten *gg*


    Gruß


    Thomas :dance:

  • Das wäre soweit richtig, nur steht dem Abschleppen und Verbringen an einen anderen Ort der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegenüber.
    Sprich Wahl des mildest möglichen Mittels.


    vergleiche hierzu


    §3 Abs 2 Säch.PolG


    (2) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen
    hat die Polizei diejenige zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem
    Ermessen erforderlich erscheint und den
    Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am
    wenigsten beeinträchtigt.

  • @Eisenherz


    Vorsicht, Denkfehler!


    Das PolG findet nur Anwendung, wenn es sich gefahrenabwehrende Maßnahmen der Polizei handelt,


    Bei der Überprüfung des Krads steht aber die Verfolgung von Straftaten (Verdacht auf fahren ohne ausreichende Fahrerlaubnis) im Vordergrund.


    Aus diesem Grund muss die StPO, und nicht das PolG herangezogen werden.


    Natürlich muss jede amtliche Maßnahme einem Verhältnißmäßigkeitsgrundsatz entsprechen.
    Das fahren ohne Helm scheidet bei der Betrachtung jedoch aus.
    Der 35StVO erfordert eine dringende Gebotenheit.
    Diese ist zu verneinen. Ob die Polizisten das Krad jetzt oder in 30 Minuten kontrollieren hat keine Auswirkungen.
    Dies hat zur Folge, dass der 35 als Rechtfertigungsgrund nicht in Betracht kommt. (Ohne dringende Gebotenheit würde der Beamte sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen).


    Hiernach erscheint die Mitnahme des Krades als die mildeste, geeignete Maßnahme, die zweckmäßig ist, um das Ziel (nämlich Strafverfolgung) zu gewährleisten.


    Bin mir nicht sicher, ob ich das jetzt verständlich erklärt habe :roll:


    Soweit klar?


    thomas :dance:

  • ja da gebe ich obi recht genauso ist es auch einem 16 jährigen erlaubt mit einem auto zu fahren wenn er bei der feuerwehr ist und DRINGEND zu einem einsatz muss

    Werde demnächst mal mein Möp hier reinstellen bitte dann fleißig angucken!!

  • Zitat


    Original von Bastler89:
    ja da gebe ich obi recht genauso ist es auch einem 16 jährigen erlaubt mit einem auto zu fahren wenn er bei der feuerwehr ist und DRINGEND zu einem einsatz muss



    das ist aber auch nur bedingt richtig, denn einfach so darf er deswegen auch nicht Auto fahren, gilt auch beim THW und beim BUND, diese Regelungen lassen nur einige Ausnahmen zu, die dies dann möglich machen

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Bastler


    das glaubst du ja wohl selber nicht....... wieso sollte ein 16-jähriger dringend zu einem Einsatz müssen? der darf idR doch gar nicht mit raus. mach mal ein konkretes Beispiel.


    und überhaupt?
    wo steht das? - im 36? das glaube ich im Leben nicht!!


    Thomas :dance:

  • also wie das bei der Freiwilligen Feuerwehr ist weiss ich nicht, aber es gibt einige Ausnahmeregularien die das Fahren von Kraftfahrzeugen ab 16 erlauben, Landmaschienen und Leichtkrafträder glaube sind ab 12 möglich
    LKW bei der Armee ebenfalls ab 16 (ob heute noch weiss ich nicht)

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Ja, aber doch wohl nicht über den 36StVO.....
    das ist doch was völlig anderes!!!!
    Also einige Ansichten sind wirklich abenteuerlich!


    Gut´s Nächtle!


    Thomas :dance:

  • Ich würde gerne nochmal auf das Thema zurückkommen. Ich habe gehört, das die Polizei wenn sie den Verdacht auf leistungssteigernde Maßnahmen hat, dem jenigen ein Anordnung gibt an dem und dem Tag zu der Uhrzeit zur Dekra zu fahren und dort sein Kraftfahrzeug vorzuführen, die Testen dann auf Tuning.
    Wie sieht das nun aus, kennt jemand die Verfahrensweise der Polizei?
    Dann hätte ich noch eine Frage was man erwarten kann, wenn man seine Simson getunt hat, aber schon aus der Probezeit raus ist und die Fahrerlaubnis für Klasse A hat, also Motorrad.


    MfG :biggrin:

    Simson S50 B1 im Aufbau
    Simson Star
    MZ ETZ 150 Neuaufbau 2002
    MZ ETZ 251 Neuaufbau 2006


    Mein Lieblingsstück:
    Fortschritt E931.50 brauch nicht aufgebaut werden


    MfG :biggrin:

  • Gibt 2 Möglichkeiten entweder nur Mängelkarte und du baust dann zurück bevor du zum TÜV gehst, oder die beschlagnahmen die Kiste an Ort und Stelle ohne die Möglichkeit zum Rückbau.

    [glow=#0000FF,4]Schwalbe, Habicht, Spatz und Star und die Ganze SIMSONschar[/glow]

  • @ Hörbi
    Moppy hat die erste Frage beantwortet, ich werde mich mal an der zweiten versuchen.


    \"was man erwarten kann, wenn man seine Simson getunt hat, aber schon aus der Probezeit raus ist und die Fahrerlaubnis für Klasse A hat, also Motorrad\"


    Damit überhaupt irgendwas passiert, muss das \"Tuning\" schon derartig sein, dass sich die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit verändert. Ich gehe mal davon aus, dass Du solch ein Tuning meinst.


    Im normalzustand wäre deine Schwalbe ein Kleinkraftrad.
    (Die Definition findet sich im § 6FeV, durch die Besitzstandswahrung aus dem Absatz 6 zählt (zB auch deine Schwalbe mit 60Km/h BbH) unter diesen Fahrzeugtyp. Wenn Du´s ganz genau lesen willst, dann guck weiter bei §76FeV - dort findest du alles ausformuliert.


    Indem man an einem Kleinkraftrad tunt verändert man es und \"kreiert\" entweder ein Leichkraftrad oder eben ein Kraftrad.
    Zur Unterscheidung kannst du auch im §6FeV nachlesen - dort werden die Unterschiede deutlich.


    Fahrerlaubnisrechtlich hat das bis hierhin keine Konsequenzen, da bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt die Person ja einen Führerschein der Klasse A besitzt.


    Die erste Konsequenz ist, dass du ohne ausreichenden Versicherungsschutz unterwegs bist (das wurde hier aber schon ausführlich erörtert, darauf will ich jetzt nicht wieder eingehen).
    Dies hat bei einem schuldhaft verursachten Unfall kostenspielige Folgen.


    Ich gehe jetzt davon aus, dass Du durch deine Tuningmaßnahme eine Kraftrad \"erschaffen\" hast.
    Dies hat zur Folge, dass du dies gemäß §18STVZO bzw. §3FZV zulassen müsstest.
    Was genau eine Zulassung ist kann man in den Gestzen (s.o.) nachlesen.


    Im §69a der STVZO (FVZ entsprechend) steht, das der Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... u.a. NR3:
    .... ein Kraftfahrzeug entgegen §18 Abs.1 ohne die erforderliche Zulassung oder entgegen §18 Abs. 3 ohne die erforderliche Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt.


    ( es dürften in deinem Fall wohl beide Varianten zutreffen, sobald du dich im öffentlichen Verkehrsraum bewegst)


    Du begehst also eine Owi - wieviel das kostet kann ich nicht sagen, aber es gibt Regelsätze. Die kann man durch Googlen rausfinden, sind aber keine 100%igen Aussagen.


    Alle Klarheiten beseitigt?
    Falls ich etwas übersehen habe - bitte melden!
    Ansonsten gilt: Alle Angaben ohne Gewähr!!


    Schönen Tag noch,



    Thomas :dance:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!