Warnung vor Goreblaster16

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  • bleib doch erst mal ganz unruhig!
    Wenn er sich eine woche net meldet kann das ne menge gründe haben, wie z.B. das er im Krankenhaus liegt o.v.m!!


    Also, immer ruhig, versuch ihn noch mal an zu schreiben, oder ggf an zu rufen!



    Gruß, Der Simsonretter

  • Anhand der IP kannn theoretisch der Anschlußinhaber ermittelt werden, aber nur die Ermittlungsbehörden können das. Die IP ändert sich aber bei jeder Interneteinwahl... Ihm dadurch den \"Betrug(?)\" nachzuweisen sollte schwer werden.


    Ich versteh nur nicht, wenn ich was größeres (teures) von jemand kaufe lass ich mir die Adresse inkl. Telefonnummer geben und verifiziere das vorher ...


    MfG Henne

  • falscher Bereich, gehört nicht in \"Story\" sondern nach \"ich verkaufe\"


    ->und ab dafür

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • War auch mal wegen was bei ebay auf der polizei da wollte einer nich liefern. Die ham zu mir gesagt das ermittlungen erst ab 500€ warenwert angelegt werden

  • Die Polizei ist verpflichtet, jedem Hinweis auf eine Straftat nachzugehen. Egal, ob es um 200.000 € oder 10 ct geht. Natürlich is immer auch irgendwo eine Kosten-Nutzung-Rechnung erforderlich. Pauschal lassen sich Ermittlungen sicher nich preislich festmachen. Aber wenn mehrere Akten/Anzeigen zu ein u derselben Person bestehen, werden diese Verfahren zu einem zusammengefasst, der Staatsanwalt (StA) hat dann auch die Möglichkeit, ein \"öffentliches Interesse\" festzustellen, was wiederum erst die Möglichkeit einer Anklage ergibt. Stellt der StA fest, dass es sich um eine Sache handelt, die kein öffentliches Interesse nach sich zieht, wird das Verfahren eingestellt, Kosten trägt dann die Staatskasse.


    Hatte ich auch schon: Bin von im März 2005 von 4 südländischen Jugendlichen nachts ohne ersichtlichen Grund zusammengeschlagen worden, StA hat das Verfahren \"mangels öffentlichen Interesses eingestellt\". Ich bin zwar grün u blau geschlagen worden (war Opfer, nich Täter), hab den vieren aber auch gut eingeschenkt: drei hatten Nasenbeinbrüche, zweien war die Mittelhand an meinem Betonschädel beim Zuschlagen gebrochen, einen hab ich mit nem kräftigen Tritt vermutlich unfruchtbar gemacht u einer hat ne Gehirnerschütterung davongetragen... Wohlgemerkt: die waren zu viert u wahrlich nich grade schwächlich. Wiedermal Ober-Moslems, die sich die Kante gegeben haben... In Frankfurt/M. nichts ungewöhnliches.


    Und trotz alledem wurde das Verfahren eingestellt, da den \"Jugendlichen mit türkischem Migrationshintergund nicht die Zukunft verbaut werden sollte\". Wenn ich das lese, krieg ich jedesmal wieder nen Hals vom Feinsten... Ein Hoch auf unsere Hustiz, äh Justiz...


    Gruss


    Mutschy

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