zuersteinmal: ist die annahme, dass es in der ddr keine (versicherungs-)kennzeichen für mopeds gab richtig?
wenn ja, warum hat dann die 1er-schwalbe eine kennzeichenbeleuchtung?
wenn wir schonmal beim thema sind: darf man die kennzeichenbeleuchtung der schwalbe abkleben, so dass das kennzeichen nicht mehr beleuchtet wird? mopeds uä. brauchen ja soweit ich weiß keine beleuchtung dafür. dann könnte aber jemand den grundsatz anwenden: \"was am fahrzeug ist muss auch funktionieren!\"