60ccm² rechtlich legal

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  • Wenn sie dich in einer Verkehrkontrolle erwischen , ist dass das kleinste Problem. Ne Verwarnung und Bußgeld und bla bla blubs wenn du pech hast ist der Führerschein weg. OK is scheisse und teuer aber ist dann halt so. Aber stell dir mal vor du baus einen Unfall und jemand trägt bleibende Schäden davon. Ganz egal wer Schuld hat DU trägst die kosten. Und das unter Umständen dein Leben lang. Und so eine Operation ist nicht ganz billig und dann noch Krankenhausaufenthalt. Da kommen schnell ein paar Monatslöhner zusammen!! Also lieber Stino fahren und ne Tuning-Simme für diverse Rennen bauen...


    gr33tZ Julian

  • ha grad LT geschrieben wegen nem 50er nachschleifen von mir...hab ihn gefragt ob er noch was dran machen könnte das er bissel schneller fährt...er sagt er macht nix an den 50er...naja egal...aber er meinte ich soll mir nen LT60 holen mit aoa2 bis zu 80-85km/h ...aber ich meinte 60ccm hab ich kein bock wegen der bullerei....darauf meinte er LT 60 = 58ccm --->>legal ??? wasn da los ?? stimmt nich ganz, oder ?



    mfg

  • ich glaube die legalitätsgrenze liegt bei 53,xccm. das ist halt das letzte legale schleifmaß für einen 50er. aber allein ein verändern der steuerzeiten macht einen 50er schon illegal, da damit ja eine ver#nderung des serienmässigen bauteils einhergeht, was dann wiederrum erst geprüft werden müsste (das gutachten kann aber keiner bezahlen). rhein theoretisch ist der gekürzte krümmer schon illegal und die betriebserlaubnis erlischt.
    die wahrscheinlichkeit mit einem 60ccm in einer kontrolle aufzufliegen ist wohl (vor allem im westen) recht gering, wenn jedoch nach einem unfall die karre untersucht wird es es kommt raus das frisiert wurde, dann wirds eng.

  • Zitat


    Original von rs2kf1:
    ich glaube die legalitätsgrenze liegt bei 53,xccm. das ist halt das letzte legale schleifmaß für einen 50er.



    jup das denke ich auch....


    Zitat


    Original von rs2kf1:
    aber allein ein verändern der steuerzeiten macht einen 50er schon illegal, da damit ja eine ver#nderung des serienmässigen bauteils einhergeht, was dann wiederrum erst geprüft werden müsste (das gutachten kann aber keiner bezahlen). rhein theoretisch ist der gekürzte krümmer schon illegal und die betriebserlaubnis erlischt.
    die wahrscheinlichkeit mit einem 60ccm in einer kontrolle aufzufliegen ist wohl (vor allem im westen) recht gering


    der krümmer fliegt aber nich bei ner verkehrskontrolle auf



    Zitat


    Original von rs2kf1:
    ...,wenn jedoch nach einem unfall die karre untersucht wird es es kommt raus das frisiert wurde, dann wirds eng.



    dewegen nehme ich auch den 60er nicht !

  • Die von der Zulassungsstelle haben gesagt das bis 60 und wirklich nur bis 60ccm Reperaturschleifmaß ist, hab zur Sicherheti nochmal den Dekra Fritzen gefragt und die Bestätigung bekommen. Aber wenn du auf nem schon etwas angelaufen oder dreckigen Motor nen neuen Zylinder hast fällt das schon ein bissl auf und dir bleibt nur die ausrede das du zu dumm warst nen neuen Zylinder einzufahren und die \"werkstatt\" ihn immer wieder nachschleifen musste. Aber ich glaub deiner war ja eh irgendwie aufgebort.

  • BöFi: dann haben die von der zulassungsstelle keine ahnung und der mann von der dekra auch nicht. die bekommen ja keinen ärger wenn du mit nem 60er angehalten wirst. ich habs nochmal rausgesucht. bei den simsons ist genau bei 53,44ccm schluss. alles was darüber liegt ist illegal. auch der tüv-man hat nicht immer recht und die zulassungsstelle schon gar nicht. selbst wenn sie dir was schriftliches geben hat das nix zu sagen (das werden die aber net machen). es gab sogar mal ein gerichtsurteil dass z.b. eine frisch bestande tüv-untersuchung beim autokauf keine gewährleistung dafür sein muss, dass das auto im einwandfreien technischen zustand ist. das lässt schon tief blicken.....

  • Hallo!


    Find ich wirklich cool, was einige Leute so im Fernsehen schauen ;)


    Zum Thema: \"Fahren mit 60ccm\"


    1. Die Betriebserlaubnis erlischt...weil laut Gesetzt nur bis zu 50ccm und 45 km/h (letzteres wir durche den einigungsvertrag speziell bei DDR kleinkrafträder geregelt)


    2. Versicherungsschutz erlischt --> Fahren ohne Versicherungsschutz (PflichtVersG) --> Straftat


    3. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis --> Straftat


    4. evtl. Versicherungsbetrug, weil du der Verischerung Sachen (60ccm) verschwiegen hast und somit einen Vermögensvorteil und die Versicherung einen Vermögensnachteil hat

  • 60ccm² ist immer illegal weil 60cm^5 nun so überhaupt nicht gehen - höchstens bei Hawkings oder so


    Die 60ccm sind nen \"Reperaturschliff\", sind legal oder im rechtsleeren Raum, keiner hat sich jemals beschwert, nach der Wende bekamen 60ccm den schönen Namen Tuningzylinder und man konnte zunächst ordentlich Geld damit verdienen... alles eine Lachnummer.
    Meint ihr ernsthaft es wären/werden speziell Kolben für kleine Tuningserien produziert wurden - die dann zu dem Preis, sprich dem gleichen Preis wie jedes andere Schleifmaß auch, verkauft werden (könnten)? Ich bleib dabei,ganz normaler Reperaturschliff, die Zylinder sollten halt ewig weiterverwendbar bleiben. PS.: Es gibt auch eine Realität neben den Simson Sachen die in Büchern gedruckt stehen (Thema Reperaturschliff), vielleicht wär es da besser mal ein paar alte Zylinderschleifereien in Ostdeutschland aufzusuchen - da kann ich nur sagen, die haben geschliffen solang und wie es nur halbwegs ging, da Neuteile ständig Mangelware waren und man die Sachen solang als möglich am Leben erhalten hat.

  • Mag sein, nur hat das keinen Mensch zu DDR Zeiten gejuckt. In einer Simson VW hast Du aber auch nur die freigegebenen Schliffe bekommen - wenn den überhaupt was zu bekommen war :k_frust:
    Ich weiß noch als ich einen 70er wollte, der hat gelacht und mir gesagt das selbst wenn er welche hätte die nur geben ein Altteil getauscht werden und er S70 Papiere sehen möchte - was war das nur für ein Rotz :biglaugh:
    Die Grünen haben früher auch immer nur nach der 7 am Flansch gesucht und ob auch schön eine Tachowelle verbaut war - mehr wollten die doch nicht sehen. Da gab es max. eine Verwarnung P (oder welcher Buchstabe war das?) und 10 bzw. 20 Mark in die Kasse.


    Heute sind 50ccm eben keine 60ccm, wenn es hart auf hart kommt geht es voll in die Hose. Das muß im Endeffekt jeder selber wissen, jedem seine Entscheidung.


    Ich hab mit den 60ccm kein Problem :biglaugh:

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