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Original von HomerTuning:
\"was soll das alles?
es gibt immer noch Vorschriften wie und wo das entsprechende Kennzeichen anzubringen ist und beleuchtet werden muß
\"
das stimmt nicht ganz. nur amtliche kennzeichen müssen beleuchtet sein, versicherungslennzeichen hingegen müssen nciht beleuchtet sein.
mfg maik
dann fahr mal zum TÜV ![]()