Recht: DUO fahren mit A1 ?

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  • Sry hab kurz gesucht aba nix so richtiges gefunden...


    Darf man ne DUO mit dem A1 Lappen und mit 16 fahren??


    Dafür sprechen ja die 50ccm und so aba es is ja ein mehrspuriges fahrzeug und das heißt ja eigentlich wieder das man S braucht oder?!


    Also mit A1 ja oda nein??


    MfG SIMSON-MEISTER

    Immer wenn ich daran denke, dass Hitler Österreicher war bin ich stolz deutscher zu sein.......^^

  • soweit ich weiss darf man den DUO schon mit dem M fahren, weil das ein Krankenfahrzeug ist. So steht es ja auch in den Papieren.


    janis

    :shehumper:: keine Zeit

  • jop, darfst du mit M fahren, allerdings darfst du ihn nicht als Krankenfahrstuhl versichern, weil du dazu nicht berechtigt bist

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • ja sicher als moped.is ja wohl klar das man mit A1 duo fahren kann-das is ja im grunde auch nix anderes als ne schwalbe oder ein star! :smokin:

  • Sorry Charles, aber das stimmt nicht!
    Es ist völlig egal wie oder wodurch man behindert ist oder eben nicht (naja, zumindest was die Zulassung eines Duos angeht), ein Duo ist ein Krankenfahrstuhl und wird als solcher versichert - unabhängig vom Fahrer.


    Chrom

  • Zitat


    Original von Chrom:
    Sorry Charles, aber das stimmt nicht!
    Es ist völlig egal wie oder wodurch man behindert ist oder eben nicht (naja, zumindest was die Zulassung eines Duos angeht), ein Duo ist ein Krankenfahrstuhl und wird als solcher versichert - unabhängig vom Fahrer.


    Chrom


    auch noch nicht 100%ig richtig. Ein Duo darfst du auch nur dann als Krankenfahrstuhl versichern, wenn ed in der Betriebserlaubnis als solcher eingetragen ist. Ist die Betriebserlaubnis ausgestellt für ein Kleinkraftrad, musst du es auch als solches versichern. Und die BEs, die man vom KBA online bestellen kann, sind immer auf Kleinkrafträder ausgestellt.

    Stinkt immer mies, selbst ohne Nennleistung.

  • Auch nicht richtig, obwohl das die Versicherer mangels besserem Wissen immer annehmen.
    Gerade bei den KBA-Papieren steht das ganz eindeutig, blos nicht unter \"Fahrzeugart\" wo man es vermutet. Stattdessen auf der letzten Seite (wenn mans faltet) unter Hinweis:
    \"Nachweis der Betriebserlaubnis entsprechend § 18 Abs 5 StVZO...\"


    Dazu muß man wissen das § 18 Abs 5 StVZO der Absatz ist der sich mit der Zulassungspflichtigkeit von Krankenfahrstühlen befasst.


    Hat bei mir 2 Jahre und einige Versicherungen gedauert...


    Chrom

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