ABE und BING Vergaser

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  • Habe heute eine Erfahrung gemacht, weil ich meinen Roller von BVF auf Bingvergaser umgerüstet hatte. Es sieht folgender Maßen aus, wenn ein Simsonmoped mit altem BVF-Vergaser und alter ABE umgerüstet wird auf den Bingvergaser, so ist das eintragungspflichtig laut §19/2 der STVO. Das mitgeschickte Schreiben der Firma ist leider kein Teilegutachten und keine ABE und deshalb muß eine komplette Überprüfung durch den TÜV oder DEKRA dürchgeführt werden. Das Problem bei den alten ABE´s ist, das dort nichts nachgetragen werden kann, es muß also einen neue ABE vom TÜV oder von der DEKRA für das Moped erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ich habe beim TÜV 98,32 Euro bezahlt, danach muß das ganze noch von der Zulassungsstelle registriert und abgestempelt werden, das kostet ( bei mir 10,20 Euro) auch noch was. Aber so habe ich wenigstens alles amtlich und die Trachtenjäger können mir nichts anhaben und ich kann beruhigt fahren.
    :dance1:

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