Zulässige Höchstheschwindigkeit???

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • moin,


    ich habe eine SR50 baujahr 1992 nun wollte ich wissen ob die simme noch auf 60 kmh zugelassen ist?


    mfg
    cs

  • Wenn sie vor dem 28.2.1992 erstmalig in Verkehr gekommen ist schon.

    lieber breit grinsen als schmal denken

  • Dann gehste auf http://www.kba.de und kannst dir eine neue ABE beantragen! (kostet um die 25€)
    Klick einfach auf den oben Reiter \"Formulare\" und dann findeste dich schon zurecht.
    Ob sie dann mit 60 eingetragen ist weiss ich auch nicht, da musste wohl pokern, da wir ja nich wissen wann sie zum ersten mal in den Verkehr gekommen ist :b_wink: !


    MfG

    lieber breit grinsen als schmal denken

  • Wie Mazze schon erwähnt hat, auf http://www.kba.de und beantragen. Hab mir auch neue Papiere über das KBA besorgt und da steht 60 drin. Is aber auch Baujahr 89. Könnt mir aber vorstellen, dass du grad noch so die 60 bekommen könntest. Du kannst es ja mit angeben. Und wenn du dir gar nicht sicher bist, schreib denen einfach mal ne e-Mail.

    KR 51
    KR 51/1
    S 53
    SR 50


    Don´t worry, ride Simson :biglaugh:

  • beim KBA wird das Baujahr nicht eingetragen! Von daher könntest du Glück haben! Wenn du zur Versicherung gehst sagst du einfach, dass die Kiste am 1.2.1992 angemeldet wurde (können die nicht prüfen) und dann hat sich die Sache! Bei mir wusste der Versicherungstypi au net was er da eintragen sollte! Ich habe jetzt nämlich nen Fahrrad mit Hilfsmotor, dass 60kmh fährt! Baujahr steht aber nirgendwo!

    Ist jetzt im Opel Kadett C Coupe /2L, 110PS/ unterwegs


    SR50 CE Bj 1987 60ccm SZ Sachs, AOA3 - wurde von meinem Bruder absolut runtergewirtschaftet und wartet auf die Regenerierung
    S50 Neuaufbau :nuke: -70ccm 4Kanal Mühli, 19er Amal, LT Reso in Jägermeisterorange steht immernoch rum

  • die Versicherung legt NICHT die Höchstgeschwindigkeit fest, sonder die Betriebserlaubnis. Nach dem 28.02.1992 werden keine Betriebserlaubnisse vom KBA ausgestellt sondern nur ABEs. Also einach auch den Kaufmonat aufschreiben. z.B. xx. Februar 1992. Dann klappt es mit der ABE vom KBA, oder eine Ersatz-ABE blanko kaufen und selbst ausfüllen (illegal)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!