Versicherungsschaden Hilfe

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  • Am 24.7. wo es so stürmisch war, ist mir nen Ast aufs Zelt gefallen und hat mir dieses zerstört. Laut telefonischer Auskunft, mit meiner Versicherungspolice und dem Schadensfall, wird dieser Schaden ersetzt.
    Es handelt sich um eine erweiterte DDR Haushaltsvericherung, mit Original DDR-Police. In dieser ist neben einer Haftplicht und Fahrraddiebstahl etc, auch ein Elementarschaden, Sturm Hagel, Regen bei (ab Windstärke 8, die hatten wir und drüber). Die ebenfalls für wenn vorhanden Bungalows, Garagen, Nebengebäude usw. zählt.

    Nun kam ein Schreiben an, das ich zwar gegen Sturmschäden versichert bin, mit meinen Hausratsgegenständen, wenn sich diese im Gebäude befinden.
    Wird nun nur WC bezahlt, was vom Sturm ausm Bad gerissen wird?

    Jetzt mal ne Frage an einen Juristen/Sachkundigen, falls wir hier sowas haben, wo steht, wie behauptet, dass meine Hausratgegenstände im Gebäude sein müssen? Denke das ein Zelt auch sowas wie ein übergangsweises Gebäude, Bungalow, oder sowas sein könnte.
    Wird ja in den seltensten Fällen in der Wohnung auf die Dielung genagelt.

  • Ein Zelt ist kein Bedingungsgemäß versicherter Ort.

    Wenn, dann zählt hier eine Außenversicherung. Die hat jedoch meist Zelte als Ausschluss. Ich kenne es zumindest nicht anders.

    Anders sieht es hier bei Hotelzimmern, Schiffskabinen usw aus.

  • Das Zelt ist kein versicherter Ort, siehe oben.

    Abhilfe schafft hier maximal eine Campingversicherung, hier besteht allerdings eine Diskrepanz zwischen Kosten und Nutzen.

    So wäre ein aktueller Sach- bzw. Vertragsstand...


    Nun liegt hier aber die DDR-Haushaltversicherung vor.

    Frage - wurde diese jemals auf "neue Bedingungen" umgestellt?

    Wenn ja, Pech, da dann Sturm nur innerhalb Gebäude versichert ist (zzgl. Balkon, Terassen bei ÖSA).

    Wenn nein, würde ich in Widerspruch gehen mit Hinweis auf Vertragsbedingungen der Erweiterten Haushaltversicherung der DDR,

    welche doch bitte zum Prüfen vorgelegt werden mögen... :k_hole:


    Ich mag die Allianz nicht, die im Osten zur Wende ihre Kunden quasi geschenkt bekam.

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Ulfus
    Ich habe keine Unterlagen gefunden für eine Umstellung. Woran könnte man das erkennen? Was mir aufgefallen ist, nach der Wende hieß sie HHV und irgendwann später EHV.

    Edith:
    Habe mal nen Text vorbereitet, wäre der so IO? Bei denen weiß man ja nie so genau, ob man sich aufgrund des Textes, selbst nen Bein stellt.

    Widerspruch gegen die Ablehnung des Schaden-Nr. AS2023-20590xxx


    Es betrifft die erweiterte DDR-Haushaltsversicherung AS-1631199xxx


    da diese nicht auf „neue Bedingungen“ umgestellt wurde, trifft die Begründung der Ablehnung


    „Durch ihren Vertrag sind unter anderem Sturm und Hagelschäden an ihren Hausratsgegenständen versichert, sofern sich diese zum Schadenszeitpunkt innerhalb eines Gebäudes befinden


    nicht zu.

    Es widerspricht auch der telefonischen Aussage, die Frau Sowieso In ihrem Allianzbüro (Spreecenter Hellersdorfer Str. 77-83, 12619 Berlin) in meiner Gegenwart erhielt, nachdem sie eine Nummer wegen der Nachfrage der Schadensregulierung anrief. Dort wurde mitgeteilt, dass der Schaden übernommen wird.


    Anbei eine Kopie des originalen Versicherungsscheins, mit Verweis auf die Vertragsbedingungen. Diese legen sie bitte zur Prüfung vor.



    Habe mal den Namen ist einen Phantasienamen geändert. Sollte das schon einer gewesen, korrigiere ich das zurück. DitHelmchen

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    2 Mal editiert, zuletzt von LordHelmchen ()

  • Hätte ich (fast) nicht besser machen können.

    Nur ein paar kleine Einfügungen - ohne natürlich jetzt Rechtsberatung durchzuführen oder Anspruch auf Erfolg zu vermitteln... :a_bowing:


    Schickst Du per Mail an:


    [email protected]

    cc)

    [email protected]


    Den Text erweiterst Du um die Anschrift und Anrede:

    Herrn Vorstandsvorsitzenden

    Frank Sommerfeld

    Königinstr. 28

    80802 München


    Widerspruch gegen die Ablehnung des Schaden-Nr. AS2023-20590xxx


    Sehr geehrte Herr Sommerfeld,

    leider wurde durch Ihre Mitarbeiter der Schaden xy mMn. unberechtigt abgelehnt.

    Der Schaden betrifft die erweiterte DDR-Haushaltsversicherung AS-1631199xxx.

    Diese wurde meines Wissens nicht auf aktuelle Vertragsbedingungen umgestellt,

    weshalb die Begründung der Ablehnung

    „Durch ihren Vertrag sind unter anderem Sturm und Hagelschäden an ihren Hausratsgegenständen versichert,

    sofern sich diese zum Schadenszeitpunkt innerhalb eines Gebäudes befinden

    nicht zutrifft.


    Es widerspricht auch der telefonischen Aussage, die Frau Sowieso In ihrem Allianzbüro (Spreecenter Hellersdorfer Str. 77-83, 12619 Berlin) in meiner Gegenwart erhielt, nachdem sie in der Schadenabteilung wegen der Nachfrage zur Schadensregulierung anrief. Dort wurde mitgeteilt, dass der Schaden übernommen wird.


    Anbei eine Kopie des originalen Versicherungsscheins, mit Verweis auf die Vertragsbedingungen.

    Bitte veranlassen Sie die Vorlage der Vertragsbedingungen an mich zur Prüfung.


    Ich danke Ihnen für die entsprechende Beauftragung zur erneuten Prüfung und Regulation.


    Vielen Dank.


    Locke

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Dank Dir

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Kein Thema - ich kenne die Bedingungen der alten DDR-Policen nur sehr oberflächlich, aber vielleicht ist dies ja dort versichert gewesen...

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Mal ein kurzer Zwischenstand.
    Die Mail wurde an oben genannte Adressen, am 9.8. abgesendet, es kam postwendend eine Bestätigungsmail. Seitdem ist nichts weiter passiert.
    Wie lange muss man auf eine (Zwischen)Antwort warten?

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

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