Rahmennummer passt nicht zur Typ Bezeichnung

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  • Hallo zusammen,


    ich habe mein Moped vererbt bekommen, worauf ich mit 15 mit meinem Opa Motorrad fahren gelernt habe. Mit Herz hängt da dran und somit habe ich auch schon sehr viel liebe und Geld rein gesteckt :rotate:

    Allerdings hat mein Opa die Papiere verschlammt! :dash: Dachte, kein Problem ich besorge mir einfach neue über das KBA.


    Jetzt passt die Typ Bezeichnung (S50B1) nicht zur Fahrgestellnummer (54013XX) und wurde abgelehnt. Hatte jemand diesen Fall schon mal? Ich bekomme zwar jedes Jahr ein neues Nummernschild über den Versicherungsschein aber falls ich mal angehalten werde, brauch ich doch die Papiere zum Fahrzeug oder? :panic:


    Welche Möglichkeiten hab ich jetzt?

    Ein neues passendes Typenschild herstellen und es nochmal beim KBA probieren? :k_hole:

    Einzelabnahme? Dann verlier ich aber die Zulassung zum 65km/h fahren oder?

    Oder mach ich mir zu viele Gedanken, da ich ein Versicherungsschein habe?


    Jetzt schon mal vielen Dank für eure Einschätzung! Bin auf eure Antworten gespannt


    Liebe Grüße aus Worms

    Sebastian

  • Jetzt passt die Typ Bezeichnung (S50B1) nicht zur Fahrgestellnummer (54013XX) und wurde abgelehnt.

    Kein Wunder, da die Nummer ins Jahr 84 gehört, da gabs die S50 schon 4 Jahre nicht mehr

    Ein neues passendes Typenschild herstellen und es nochmal beim KBA probieren? :k_hole:

    Neues Typenschild = Ablehnung

    Einzelabnahme? Dann verlier ich aber die Zulassung zum 65km/h fahren oder?

    65? Üblich sind 60 ;]

    Ob deine Zulassungsstelle noch 21er mit 60km/h abstempelt kann dir hier niemand sagen.

    Viele Zulassungsstellen haben sich da wohl (oft zu Recht) adlig.

    Oder mach ich mir zu viele Gedanken, da ich ein Versicherungsschein habe?

    Ohne Auszug der BE an sich auch kein Versicherungsvertrag.

    Damit dürfte sich geklärt haben ob der Verlust der BE tragisch ist oder nicht.

    Du bist dazu verpflichtet eine BE zu haben, wenn du das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegst.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Das dumme ist, dass ich

    Kein Wunder, da die Nummer ins Jahr 84 gehört, da gabs die S50 schon 4 Jahre nicht mehr

    das stimmt, hätte vorher schauen können aber damit habe überhaupt nicht gerechnet. Traue meinen Opa auch nicht zu, dass er das Schild neu angebracht hat mit irgendwelchen Ziffern. Er hat sie ja damals neu gekauft.


    60kmh sind besser als 45 ?


    Vielen Dank für ausführliche Antwort! auch wenn ich die so nicht hören wollte ?


    Rufe doch beim KBA an oder schreibe Ihnen und sage das du dich im Antrag verschrieben hast und Papiere für eine S51B haben möchtest

    Hab ich auch überlegt aber auf dem originalen Typenschild steht S50B1 ?


    Bitte keine Doppelposts innerhalb von 24 h. Lieber die Editierfunktion nutzen! Danke Dit Helmchen

    3 Mal editiert, zuletzt von LordHelmchen () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Sebson mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Auch wenn Du ein VKZ bekommst, aufgrund dass der Vertreter nur den alten Vertrag verlängert oder nur die FIN einträgt und nicht prüft,

    ob das zulassungsfreie Kleinkraftrad eine - wie auch immer geartete - BE hat, hast Du möglicherweise spätestens bei einem verursachten Haftpflichtschaden ein Problem...

    Fahren mit zwar versichertem, aber nicht zugelassenem Kfz (- hier ohne BE -) ist eine Obliegenheitsverletzung,

    welche die Versicherung berechtigt, bis 5.000 EUR vom verursachten Schaden von Dir zurück zu fordern.

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Jetzt passt die Typ Bezeichnung (S50B1) nicht zur Fahrgestellnummer (54013XX) und wurde abgelehnt. Hatte jemand diesen Fall schon mal?

    Du hast einen Austauschrahmen aus der 1984er Serie.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Mit einem Austauschrahmen und dem Verlust der Papiere hab ich wohl keine Chance beim KBA….

    Danke für eure Erklärung auch wenn ich das so nicht hören wollte. :dash:


    Mit den Dekra bzw. TÜV Papieren würde ich dann die Zulassung für für 60/h erhalten oder nur für 45?

  • Das kommt auf deine Zulassungsstelle und deine Prüforganisation an.


    Baujahrbedingt würdest Du im schlimmsten Fall 50km/h bekommen.

    Die 45 km/h gelten nur für neuere Baujahre.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

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