TÜV/ Umbauten

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  • lehmann Na ich will die Uschi nen bissel strecken, weil ich beim Fahren schon immer sehr weit hinten sitze. Und wenn ich den Umbau zum Bobber machen möchte, dann will ich knapp vor dem Hinterrad sitzen und nicht knapp dahinter. Das ist der einzige Grund.


    Das ist nen Bobberumbau einer S51


    na mal schauen. Vielleicht wird das ja doch noch irgendwie und irgendwann möglich??

    2 Mal editiert, zuletzt von Chris.P () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Chris.P mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Sowas wie auf dem Bild ist hier bei mir nicht mehr möglich, die Zeiten sind lange vorbei.


    Evtll erwischt du ja nochmal nen blinden Prüfer kurz vor der Rente der dir sowas einträgt.



    Mfg ronny

  • Längere Schwinge gibts von der MS 50. Da die zentralbeingefedert ist, müßten rechts und links noch Halterungen für die Stoßdämpfer ran.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Ich hab mal vor einigen Monaten direkt bei der DEKRA angefragt zwecks Eintragungen von Umbauten ect., Antwort war wie ich mir das schon gedacht hatte, es liegt einzig und allein im Ermessen des Prüfers ob und was er einträgt und was nicht, es gibt weder eine Richtlinie noch was schriftliches dazu.

    Das stimmt so nicht, auch für die DEKRA sind die entsprechenden VDTÜV Merkblätter bindend. Diese sollte man auch auf jeder Prüfstelle einsehen können.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Hallo hallo-stege


    hier mal die Mail die ich vom DEKRA Kundenservice erhalten habe:


    Zitat

    Sehr geehrter Herr Müller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Es gibt zwar allgemeine Grundsätze bzw. Regelungen, doch im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen der geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen bzw. Begutachters (Einzelfallentscheidungen). Sollten dazu Vergleiche, Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durch den Sachverständigen/Begutachter selbst vorzunehmen, erstellen bzw. durchzuführen und individuell zu bewerten.

    Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt, wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen. Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfstelle an. Klar, dass da auch die Erfahrung eines Sachverständigen eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob die Vorschriften zur Zeit des erstmaligen Inverkehrbringens des Fahrzeugs eingehalten werden, die allgemein gültigen Regeln der Technik befolgt wurden und über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges in vorgestelltem Zustand bzw. vorgestellter Ausrüstung zu erwarten ist. Nur wenn er dieses zweifelsfrei beurteilen kann, ist durch ihn eine Prüfung und damit Abnahme grundsätzlich mal möglich. Ob eine solche Begutachtung dann allerdings überhaupt abnahmefähig ist, welche Maßnahmen zur Erfüllung der Vorschriften und Normen ggf. noch notwendig sind bzw. ob es überhaupt eine Chance auf ein positiv abgeschlossenes Gutachten gibt, hängt dann von konkreten Einzelfall ab.

    Und wie der Name "Einzelabnahme" bzw. "Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis" schon sagt sind alles Einzelfallentscheidungen, die bei gleichen Bedingungen an einem anderen Fahrzeug auch anders ausfallen können.
    Beste Grüße
    Ihr DEKRA Team


    Hatte nämlich angefragt wegen 85ccm Abnahme und mein Zuständiger DEKRA Mann hat es samt Scheibenbremse rundweg abgelehnt, er würde die Scheibenbremse nur eintragen wenn ALLES Original ist selbst die Bremsscheibe also ori aus den 1990'er Jahren :dash: bin daraufhin zu einem Anderen gegangen (auf den Tip eines Bekannten hin) und bei dem war das alles ganz einfach und überhaupt kein Problem :dance:

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