Beiträge von FredZ

    Hallo,


    auch von mir alles gute Charles!


    Vielen Dank für eure Mühe bzgl. der Sicherstellung/Beschlagnahme...


    Der Text über die Beschlagnahmung gefällt mir :)


    Leider haben wir nicht direkt vor Ort Wiederspruch eingelegt, so dass das ganze bis jetzt noch eine Sicherstellung und keine Beschlagnahme ist.


    Dazu habe ich folgenden Text gefunden...




    Beschlagnahmung oder Sicherstellung?


    Ein Biker muß Schneid beweisen, wenn er mal vor dieser Frage stehen sollte.


    (Auszug aus der Zeitschrift Biker News vom September 2002)


    Tüten zu laut? Kennzeichen zu klein? Reifen zu breit? Die Polizei findet immer einen Grund, um ein Motorrad zur Beweissicherung einzuziehen. Der Biker ist dann als Fußgänger unterwegs, da hilft kein noch so guter Rat. Aber in einem späteren Prozeß kann es wichtig werden, ob sein Bike nun sichergestellt oder beschlagnahmt wurde. Um eine Sicherstellung in eine Beschlagnahmung zu verwandeln, ist ein Widerspruch erforderlich. Der sorgt für schlechtes Klima vor Ort, denn die Polizisten sehen das gar nicht gerne. Doch der umbequemere Weg ist der richtige.
    Juristisch gesehen verhält es sich folgendermaßen: Die Beschlagnahmung ist grundsätzlich ein Eingriff in das vom Grundgesetz geregelte Eigentumsrecht (Artikel 14). Sie kann daher nur von einem Richter angeordnet werden. Aber da die Polizei vor Ort meist keinen sofortigen richterlichen Beschluß erwirken kann, wird der Gegenstand ohne diesen Beschluß in Verwahrung genommen. Dies wird begründet mit der sogenannten Gefahr im Verzug und ist nach dem Gesetz als Sicherstellung zu bezeichnen.
    Wenn der Betroffene sich jetzt auch noch, meist auf Drängen der Polizei, mit der Sicherheitsverwahrung einverstanden erklärt, wird das Eigentumsrecht nicht verletzt und es bedarf keiner nachträglichen richterlichen Bestätigung. Wer aber Widerspruch gegen die Sicherstellung einlegt, der weist den Behörden ein Verfahrensfehler nach, wenn Sie den nachträglichen richterlichen Beschluß nicht einbringen können. Sowas kann ein guter Anwalt beim anhängenden Verfahren geschickt ausspielen.


    Widerspruch ist nicht zwecklos


    Also merkt es euch: Der ausdrückliche Widerspruch gegen die Sicherstellung sollte in jedem Fall aufrecht erhalten werden, egal ob die Beamten mit einer zwangsweisen Beschlagnahmung drohen. Das Motorrad kommt sowieso weg. Da könnt ihr auch Widerspruch einlegen, natürlich freundlich, aber trotzdem mit Nachdruck.
    Gegen diesen Widerspruch, also mittels unmittelbaren Zwangs, muß die Sicherstellung nun durchgeführt werden. Erst dies wird als Beschlagnahme bezeichnet. Das Ganze muß schriftlich festgehalten werden, damit ihr nachher etwas in der Hand habt. Normalerweise sollte das schon auf dem Formular für die Sicherstellung / Beschlagnahme vorgegeben sein. Ist dies nicht der Fall, muß jeder darauf bestehen, daß es auf diesem Schriftstück festgehalten wird. Denn auf diesem müssen auch die Bediensteten unterschreiben oder zumindest mit Namen verewig werden.
    Erst dadurch wird die Polizei gezwungen, innerhalb von drei Tagen den Beschluß nachträglich beim Amtsrichter anzufordern. Und genau das wird manchmal vergessen, es kennt sich ja eh keiner aus. In diesem Fall kann jeder selbst, oder über einen Anwalt, eine richterliche Entscheidung über die rechtmäßige Beschlagnahmung beim zuständigen Amtsrichter beantragen. Das zuständige Amtsgericht ist dort, wo das Motorrad eingezogen wurde. Der zuständige Richter hat dann zu prüfen, ob der Sachverhalt eine Beschlagnahmung zuläßt oder nicht. Mit etwas Glück kann das zu euren Gunsten enden, und ihr bekommt das Motorrad zurück.



    Gruß Freddy