wenn jetzt einer die packung verkauft und dazu schreibt das es sich nur um die OVP handelt dann ist doch alles in Butter!
die sache ist recht einfach geregelt, stellt man unter der Rubrik Handy (wo nur Handys angeboten werden dürfen und nix anderes laut Ebay Richtlinien) nur die OVP rein und schreibt dann K800i OVP, dann kann man 1000 mal in die Auktion reinschreiben das es sich nur um die OVP und nicht ums Handy handelt, es bleibt trotzdem eine Täuschung somit ist der Käufer nicht verpflichtet die Verpackung zu kaufen und der Verkäufer kann sogar deswegen ermahnt werden. Ne andere Möglichkeit ist das der Käufer des vermeintlichen Handys (weil es in der Rubrik stand), obwohl er nur auf die Verpackung geboten hat, das Handy einklagen kann. Weil wie schon geschrieben, stehts in der Runrik Handy
Wenn man also nur seine verpackung verkaufen will muss man die in Handy zubehör anbieten und dann ists rechtmäßig, egal ob die verpackung für 10 oder 1000€ verkauft wird!!