Beiträge von Fernandinho

    Okay,


    so hab ich das in Wirtschaftslehre gelernt.


    In § 434 wird erklärt was ein Sachmangel und in § 435 was ein Rechtsmangel ist. In § 433 ist übrigens geregelt, dass ein Mangel vorliegt, wenn der Zustand der Sache von der Beschreibung, auf deren Grundlage der Käufer den Kaufvertrag eingegangen ist, abweicht.


    Die Lieferung einer mangelhaften Ware wird als Nichterfüllung der Verkäuferpflichten (=Pflichtverletzung) gem. §433 Abs. 1 Satz 2 angesehen. Die Folgen für den Verkäufer und den Käufer ergeben sich aus dem Leistungsstörungsrecht (§ 437ff.). Hier ist geregelt, welche Rechte der Käufer, aber auch der Verkäufer hat, wenn ein Mangel vorliegt. In § 439 steht, dass der Verkäufer nacherfüllen \"kann\" bzw. wie er das macht. Entweder beseitigt er den Mangel (repariert das Moped) oder er liefert ein neues Moped, dass mangelfrei ist.. Mangelfrei heißt übrigens nicht zwinend, dass das Moped in Topzustand ist, sondern dass keine Mängel vorhanden sind, die der Käufer nicht kannte, als er den Vertrag schloß.


    In § 440 kommt dann die nächste Alternative ins Spiel. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (nach zwei Versuchen) bzw. dem Verkäufer unzumutbar (z.Bsp. wenn es das einzige Moped dieser Art auf der Welt wäre und es auch keine Ersatzteile mehr gäbe). Dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (ohne Zustimmung des Käufers, da einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung). Rücktritt heißt, dass der Käufer die gezahlte Summe Geld zurückerhalt und der Käufer die mangelhafte Ware zurückgibt. Ansonsten ist eine Preisminderung, die in § 441 geregelt ist, möglich.


    Und dann gibt es natürlich noch Schadensersatz. Das ist aber ein Juristenthema, aber dazu sei soviel gesagt. Nach neuem Recht ist Schadensersatz statt UND neben der Leistung möglich.


    Soviel zu dem Thema erstmal.


    Grüße


    PS Ich hab nicht gepeilt, dass der Fred soooooo alt ist, sorry.

    junx


    zum thema kaufvertrag....von wegen preisminderung oder rücktritt...blödsinn...


    wenn das moped mängel aufweist (also in dem fall mängel die nicht in der beschreibung standen, zbsp nciht fahrbereit) dann darf der verkäufer 3mal nachbessern bzw versuchen ein fahrzeug zu besorgen was den vertragsbedingungen sprich auf die beschreibung zutrifft. dann erst kann man über rücktritt, preisnachlass wwi rede es sei denn der verkäufer entlässt dich vorher aus dem \"Verpflichtungsgeschäft\" bzw. ihr einigt euch. aber gleich rumjaueln :) ich würd dem \"penner\" sagen er soll nen moped organisieren was der beschreibung entspricht udn auf den kaufvertrag bestehen ;)


    grüße

    Hi,


    meine Antriebskette ist nicht mehr so...naja ;)
    Bei AKF gibts mehrere Varianten mit unterschiedlicher Gliederanzahl. Welche ist die richtige für mich?


    Dann noch ne Frage zur Ansaugmuffe...da kommt doch noch ne Feder rein...bzw. zwiscehn Ansaugmuffe und dem Luftberuhigungskasten, richtig? Nen Link zur passenden Feder fänd ich spitze.


    Danke!


    Grüße

    jetzt hab ich euch verlassen...nach diesem kasten kommt immer noch ein schlauch? wo geht der hin? die aufnahme dafür beim knieblech ist ja bei der 2er weg.


    grüße

    kann einer mal bilder zeigen von dem schlauchteil bei der 2er? bzw das was nachdem kasten kommt...


    vergaser ansaugmuffe und von der optik ein leicht anderer kasten ist vorhanden


    grüße

    Hi,


    also das Topic ist etwas verwirrend, aber ich will mal versuchen es zu erklären.


    Ich hatte ne KR51/1 und habe mir einen 2er Motor sowie 2er Rahmen besorgt um die Schwalbe nun auf diesem Grundsatz aufzubauen bzw. hatte das schon getan, aber mir ist da etwas nicht ganz klar.


    Hinterm Vergaser kommt die Ansaugmuffe und dann gehts in diesen Kasten, wo die Luft für den Gaser gezogen wird. Bei der 1er ging da ja ein Schlauch ab der dann irgendwo unter der halbmondförmigen Armatur/Platte endete. Bei der 2er Schwalbe fehlt ja dieser Schlauch bzw. wird nicht benötigt. Wie sieht der Aufbau dort aus. Ist dort die selbe Ansaugmuffe und ein ähnlicher Kasten und dann Schluss?


    Grüße

    Zitat


    Original von Henne:
    Für die Megasparfüchse unter euch: Wenn Ihr euer Girokonto über dei HUK zur Postbank wechselt bekommt ihr das Schild konplett bezahlt.


    macht das bitte nicht ;) jedem die seine bank aber postbank ist doch der größte rotz.


    grüße