Beiträge von Moppy574

    Zitat


    Original von coyote:
    Vieleicht wollen die Fahrlehrer auch nur Geld verdienen denn der A1 dürfte doch etwas mehr kosten.


    genau das ist der Punkt. Welcher 16-jährige macht denn den A1-Führerschein nur um dann 2 Jahre 20km/h schneller zu fahren? Wenn sich die Geschwindigkeit nahezu verdoppelt sieht das schon anders aus (60 Km/h -----> 80 km/h zu 45 km/h -----> 80 km/h) und mit 18 kommt bei den meisten dann sowiso das Auto

    1. einen Rückspiegel hatten alle Simsonmodelle und der muß auch dran sein
    2. Außer ein paar ganz alten Modellen ( KR50, SR4-1,SR1 und SR2/2E), dem Mofa (SL1) und den Motorrädern ( AWO, SR4-3, S70, S83 und SR80) gilt für alle Simson die vor dem XX.02.1992 erstmals in Verkehr genommen wurden Bestandschutz laut Einigungsvertrag und damit wie früher in der DDR eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und eine Einstufung des Fahrzeuges als Kleinkraftrad ( entspricht altem BRD-Fahrzeug 50 ccm/ 50 kmh bzw. neuem BRD-Fahrzeug 50 ccm/45 km/h) und die Dürfen mit dem Autoführershein und Versicherungskennzeichen gefahren werden.

    Wenn es zum Lenker eine ABE oder ein Prüfzertifikat gibt sollte es da keien Probleme geben (musst du in den Pappieren vom Lenker schauen ob eine vorstellung beim TÜV bzw. der DEKRA notwendig ist). Aber mit den Kotflügeln könnte, und mit dem Obergurt wird es Probleme geben.

    Naja das ding nen Umbau zu nennen halte ich schon fast für überzogen. Der Habicht hat bis auf den 4. Gang den gleichen Motor wie die Schwalbe (einschließlich Zylinder und Gebläse). Da wechselt man also einfach nur den Motor und sonst nichts. Hubraum Leistung und Geschwindigkeit bleibt orginal einziger Vorteil ist eine bessere Fahrbarkeit weil die Gänge enger abgestuft sind und nicht so weit ausgefahren werden müssen. Hätte gerne für meinen Star so einen Motor aber die sind äußerst schwer zu krigen, und wenn doch mal im Angebot sauteuer im vergleich zum Dreigangmaotor (bei E-bay sind momentan 2 solche eingestellt einer läuft heute aus steht momentan bei 190 € und einet läuft noch 5 Tage und steht jetzt bei fast 100 €).

    dann funktioniert aus irgendwelchen Gründen deine Batterieladung nicht einfach mal das ganze Ladesystem von der Spule bis zur Batterie durchmessen und schauen wo der fehler liegt.

    Nun lest doch mal was da steht, da ist gar nicht die Rede von Gültigkeitsdauer die ist immer bis 28.02. des Nächsten Jahres, da steht nur in welchem Monat die Versicherung Beginnen soll sonst nichts.

    Zitat


    Original von Simson_S51-B:
    Blödsinn, oder wie möchtest du mir erklären das die Tachobeleuchtung durchbrennt, wenn das Rücklicht aussfällt?!



    genau so ist es !!!!!!!
    ist doch das gleiche Prinzip du hast ne Spule die 7 W Lifert und hast einen verbraucher dran der 2 W abnimmt.
    Dauert nur länger weil bei der Tachobeleuchtung der Glühfaden dicker ist und der Leistungsunterschied der weg muß kleiner.



    Du gehst von einer Konstanten Spannung aus die von der Spule geliefert wird. Dem ist aber bei der Simson nicht so Die Spannung ist erstens Drehzahlabhängig (aber das ist hier nicht das Problem denn die Spule ist ja auf die Maxinaldrehzahl ausgelegt ) und Zweitens Lastabhängig. Lastabhängig heißt es gibt, bei angenommener konstanter Drehzahl, eine Leerlaufspannung, eine Nennspannung und einen Kurzschlußstrom. Fließt kein Strom liegt die Leerlaufspannung an (bei der Simson bis zu 60 V) und diese bricht erst durch den Stromfluß durch die richtige Glühlampe auf die Nennspannung zusammen wird die Spule kurzgeschklossen liegt dann eine Spannung von nahezu 0 V an. Jede Glühlampe hat einen bestimmten Widerstand der sich bei einer 25 W und einer 35 W Lampe unterscheidet. Wenn ich jetzt eine 25 W - Lampe an eine Spule hänge die 35 W liefert ist der Stromfluß durch die Lampe zu klein und die Spannung von der Spule bricht nicht weit genug zusammen so dass eine höhere Spannung als die Nennspannung anliegt und damit fließt durch die Lampe ein Strom der höher ist als der Strom den die Lampe verträgt und sie brennt durch.