Zitat
Original von JohnS53M:
wenn ich mit blinker angebe muss ich auch welche drann bauen richtig????
natürlich nicht.
§54 Abs. 5 der StVZO:
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
Dies gilt für ALLE Leichtkrafträder/Kleinkrafträder (und nicht nur S50N
),auch wenn der unwissende Polizist das gerne mal anders sieht. Ist aber kein Problem,da du dich auf den oben genannten Paragraphen berufen kannst. Und solch gerede wie \"Blinker austragen/eintragen lassen\" oder ähnliches ist völliger Unfug. Niemand kann dich für deine fehlenden Blinker zur Kasse bitten,wenn du von Gesetzeswegen doch gar keine Blinker brauchst. 
p.s. wenn jemand an seinem auto den rechten außenspiegel demoliert und nur noch mit dem linken rumfährt,muß er den auch nicht extra austragen lassen,da laut gesetz nur der linke spiegel pflicht ist. (ausnahmen z.b. bei getönten scheiben).
auch tut deswegen seine betriebserlaubnis nicht erlöschen,obwohl doch der spiegel schon ab werk verbaut war. 
Zitat
Original von JohnS53M:
und wenn ekeine dran sind obwohl es in den papieren steht,mache ich mich strafbar richtig oder falsch?
Gruss john
falsch. siehe oben 