Du meinst, weil das Gesetz in diesem Fall für das produzierende Unternehmen gedacht ist und die Serienzulassung stärker bindend ist? Also wenn ich eine Einzelzulassung machen würde bzw. die Demontage der Blinker eintragen lassen würde, wird mir das durch §54 erlaubt, aber wenn nicht gilt die Serienzulassung in der die Blinker drinstehen (wenn dem so sei)? Macht so betrachtet natürlich Sinn, ja. :biggrin: