So, nun werde ich als Geschädigter auch noch kurz meinen Senf dazugeben:
Die Schwalbe, um die es sich handelt, wurde mitlerweile beschlagnahmt und heute früh vom rechtmäßigen Eigentümer abgeholt.
Sie wurde im Juli 2005 von ihm als gestohlen gemeldet und als er sie auf seinem Firmengeländen mit einer Kette gesichert hat enwendet.
Das ist glaubwürdig und rechtmäßig und dagegen kann man nicht sagen und auch nichts machen. Zumal er zweijahre auf seine Maschine verzichten musste, ist es ihm zu gönne, dass er sie wieder hat. Das kann einjeder nachvollziehen, so ärgerlich die Sach für mich und auch tacharo ist.
Da ich mit tacharo bewiesenermaßen ein gutgläubiges Rechtsgeschäft abgeschlossen habe, bin ich strafrechtlich nicht belangbar.
Tacharo muss nun nachweisen, dass auch er sowohl mit mir als auch bei dem Erwerb durch Ebay jeweils ein gutgläubiges Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, sprich nicht wusste, dass die Maschine geklaut war.
Das dürfte ihm gelingen, wenn er beim KBA bestätigt bekommt, dass er die Papiere beantragt und zugeschickt bekommen hat und der Ebay- Verkäufer ermittelt werden kann, auch dies dürfte gelingen.
Warum er nun die Papiere bekommen hat, während bei mir die Polizei vor der Tür stand, kann ich mir nur damit erklären, dass entweder das KBA nicht gründlich gearbeitet hat oder das Tacharo einen Zahlendreher in seiner Beantragung hatte, dies ist beides möglich.
Verquere und ärgerlich Geschichte, aber vielleicht doch nicht so verworren und kompliziert ist, wie es auf den ersten Blick scheint.
Tacharo hätte vielleicht, wenn er bei Ebay eine Maschine ohne Papiere kauft sich vorher schlaumachen sollen, ob es von Seiten der Seriennummer nicht Problem geben könnte und ich vielleicht vor dem kauf bei tacharo, des hätte einiges ersparrt.
Über das finanzielle werde ich mich mit tacharo persönlich einigen.