So, nach ein wenig wartezeit, da ich am telefon einmal wieder auf ne e mail adresse vertröstet wurde, kam nun heute endlich eine sichere und endgültige antwort zum Thema:
Zitat:
\"Eine Verletzung von entsprechenden Markenrechten käme nur in Betracht, wenn ein gewerblicher Anbieter Fahrzeuge und deren Ersatzteile selbst herstellt bzw. kopiert, entsprechende Waren unter Verwendung oben genannter Marken anbietet und somit den Verbraucher über die herkunft der Produkte bewusst täuscht. Einfach ausgedrückt: Wo SIMSON drauf steht, sollte auch SIMSON drin sein.
Für alle Produkte, die ein Markeninhaber unter Benutzung entsprechender Marken einmal in Verkehr hat, ist der Markenschutz verwirkt. Das heißt letztlich, dass ein produkt mit dem entsprechenden Markennamen erworben werden kann.
Es ist also vollkommen unbedenklich, wenn man ein SIMSON Ersatzteil oder Fahrzeug, welches von SIMSON stammt, mit SIMSON bewirbt. Insbesondere gegen die Veröffentlichung von Fahrzeugbildern ist folglich nichts einzuwenden.
MZA hat also offizieller Ersatzteilvertriieb für SIMSON Fahrzeuge ein ausgesprochenes Interesser daran, dass die unzähligen SIMSON Fahrzeuge von ihren Fans und Liebhabern möglichst lange erhalten werden.\"
Danke für eure Hilfe!
mfg
Martin S.