Ich weiß, wer noch eine hat:
Der Onkel!
Beiträge von prinz_eisenherz
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Verzögert deine Hinterradbremse normal und du möchtest die Verzögerung verbessern oder funktioniert sie nicht normal und du möchtest sie reparieren?
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Für die Vogelserie ist hier ein LED-Rücklicht verfügbar.
Vorteil: Original Optik, sehr hell, super einfach einzubauen und anzuschließen (keine Elektrikumbauten nötig)
Gruß
Prinz -
Solltet ihr industriell gefertigte Musterplatinen oder ein professionelles Layout benötigen, könnt ihr mir gern Bescheid sagen. Ich könnte beides kostengünstig anbieten.
Gruß Prinz
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Wenn dir die Schaltung für den Konstantspannungsregler zu kompliziert ist, kannst du auch eine Konstantstromquelle von mir kaufen.
Diese sorgt dafür, daß die LED immer mit einem konstanten Strom versorgt wird und somit nicht kaputtgehen kann.
Einen Gleichrichter hätte ich auch.
Bei Interesse bitte PN. -
Also daraus einen 267er zu machen gehe ich nicht mit.
Ich schlimmsten Fall OWi nach 60a.Es wird ja kein Dokument im Rechtsverkehr in dem Sinne verändert.
Nein ein 267er wird das beim besten Willen nicht. -
Ihr habt damit ganz sicher Recht. Dies war bestimmt der Grundgedanke diese Absatzes.
Doch:
Einer der Strafrechtsgrundsätze lautet:
nulla poena sine lege
Keine Strafe ohne Gesetz. (Art. 103 Abs II GG)
Bedeutet: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
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Nein auf Anhieb hab ich nichts dazu da.
Ich müsste auch suchen.
Schau mal was du findest und dann reden wir drüber.Ebenso einen schönen Abend.
Gruß Prinz
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Soweit richtig, nur das nicht festgelegt wird wo sich der Drehpunkt des Winkels befindet.
Dem Knicken des Versicherungskennzeichens spricht nichts entgegen, soweit der Winkel des geknickten Teiles 30° zur Senkrechten nicht übersteigt. -
Soweit richtig, nur das nicht festgelegt wird wo sich der Drehpunkt des Winkels befindet.
Dem Knicken des Versicherungskennzeichens spricht nichts entgegen, soweit der Winkel des geknickten Teiles 30° zur Senkrechten nicht übersteigt. -
Das wäre soweit richtig, nur steht dem Abschleppen und Verbringen an einen anderen Ort der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegenüber.
Sprich Wahl des mildest möglichen Mittels.vergleiche hierzu
§3 Abs 2 Säch.PolG
(2) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen
hat die Polizei diejenige zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem
Ermessen erforderlich erscheint und den
Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am
wenigsten beeinträchtigt. -
Steht doch dort.
§60a StVZO Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens