Beiträge von Marhell

    S 51 B1-3, Bj. 1983, allgemeines Export Modell (BG/RO etc.). Hat "ausländische" Papiere (und dort auch ein amtliches Kennzeichen), die Du hoffentlich mit bekommen hast, für die Einzelabnahme in D und als Nachweis, dass Deine Maschine in ihrem "Heimatland" nicht geklaut wurde.

    Danke für die Info!


    Natürlich habe ich die ausländischen Papier nicht mitbekommen. Ich habe lediglich einen Kaufvertrag.


    Und damit kommt dies auf der Zulassungsstelle zu.

    https://www.simsonforum.de/ind…5-8a89-1b9d13f987be-jpeg/

    Diese prüft bei bei der Zulassung unter Vorlage des Kaufvertrags ob das Moped geklaut ist? Meint Ihr, dass eine Zulassung als Leichtkraftrad oder eine Neuanmeldung als Kleinkraftrad überhaupt möglich ist?

    Wie du in diesem Satz oben ließt, ist das nicht auf Verdacht.

    Ich lese da nur, dass es sich um einen identifizierten Exportbereich handelt. Ob meine Nummer tatsächlich eine Exportnummer ist, wissen sie scheinbar nicht sicher.


    FIN: 51702XX


    Zulassung als Leichtkraftrad nach Einzelabnahme ist auch möglich?

    Servus.


    Ich habe beim KBA eine neue Betriebserlaubnis beantragt. Diese haben dann Fotos vom Moped angefordert. Jetzt kam leider die Ablehnung mit folgender Begründung: "Die FIN von Ihrem Fahrzeug befindet sich in einem vom Kraftfahrt-Bundesamt bereits identifizierten Exportbereich. Das Typenschild weist starke Beschädigungen auf und ist somit nicht mehr vollständig lesbar. Das lässt den Verdacht zu, dass das Typenschild manipuliert worden sein könnte um eindeutige Exporthinweise zu entfernen."


    Die FIN fängt 517 an. Herstellungsjahr ist 1983. Das Schild ist in der Tat ramponiert (und vielleicht ist es wirklich ein Export Moped). Aber eine Ablehnung nur weil der Verdacht besteht erscheint mir nicht richtig.


    Was kann ich tun um vielleicht doch noch eine Betriebserlaubnis zu bekommen?


    Viele Grüße