Beiträge von Schwalbler

    Das es pauschal Sinn macht hab ich schon gelesen.

    In meinem konkreten Fall funktioniert ja die Zündung.

    In wie fern macht es jetzt noch Sinn die masseleitung zu legen?

    Hänge mich mal hier mit ner Frage dran.

    Habe schon einige Beiträge zum Thema „Massekabel vom Motor zum Rahmen legen“ gelesen.


    Heute habe ich mal nur meine Zündung (Elektronik) angeschlossen um zu testen ob meine Zündung funktioniert und ein Funke kommt. Der Test ist schon mal geglückt und es kommt ein scheinbar normal „kräftiger“ Funke.


    Ist es jetzt überhaupt noch nötig das Massekabel vom Motor zum Rahmen zu ziehen oder kann ich es auch weg lassen?

    Mach mal ein Foto.


    Ich denke Du hast den Fußbremshebel der S50 erwischt.

    Die hat einen kürzeren Hebel auf der linken Seite als die s51.

    Funktionieren sollte der trotzdem. du brauchst nur eine kürzere Bremsstange.

    Ja denke ich auch.



    Funktioniert leider nicht. Da der Hebel oben an der Schwinge (also innenrohr wo der Bolzen durchgeht) richtig anstößt und ich ihn nichtmal so montiert bekomme.

    Okay.

    Also war mein Hebel von der S50. Naja kam mir eh schon so komisch vor, da nicht mal die Auspuffauswölbung richtig ausgeformt war.


    Wenn jemand also einen für mich übrig hat ?


    Die Lagerung ist soweit i. O.

    Servus Gemeinde,


    Ich wollte soeben den Fußbremshebel montieren, konnte ich aber nicht, da das Teil wo man die Zugstange einhängt innen liegt und dabei an meine Schwinge anstößt.


    Erste googelei hat ergeben, dass es auch welche gibt, wo die Aufnahme außen liegt. Werde wohl diesen brauchen.


    Die Frage die mich allerdings beschäftigt:


    Woran liegt das?


    Ich habe einen Endurorahmen, verbaue aber trotzdem den unterliegenden Auspuff.

    Das es hier rechts zwei Varianten gibt war mir bewusst.


    Aber was hat es mit dem innen und aussenliegenden auf der linken Seite zu tun?


    Grüße

    Na dann gucke mal Absatz 2

    wollte doch sagen, das kann ja kein deutsches Recht sein :kopfkratz:

    Hast du meinen Eintrag genau gelesen?
    Wie gesagt gehe ich davon aus, dass der jetzige Besitzer die Simson damals vor 10 jähren in gutem Glauben erworben hat!

    In diesem Fall ist es jetzt sein Eigentum!


    Es können natürlich 1000 andere Eventualitäten vorliegen, die im konkreten Fall nur ein Rechtsanwalt klären kann und keine Glaskugel in einem Forum.

    Google kenne ich ja, aber hätte ja sein können, dass jemand konkret für die S51 mal so eine Vollabnahme gemacht hat und mir eine konkrete Zahl nennen kann und ob er da 60 km/h hat eingetragen bekommen.

    Ich meine damit nicht solche pauschalen Aussagen, vielleicht meldet sich ja noch jemand aus dem Forum.

    Trotzdem danke.

    Hab am 18.05. was bestellt,

    bis jetzt keine Reaktion.

    Anrufe werden nicht angenommen, Emails auch nicht beantwortet.

    Ich werden bis nächste Woche warten, wenn dann keine Reaktion, werde ich die Bestellung stornieren. Zum Glück kauf auf Rechnung.

    Servus Simson Freunde,


    ich hab mich hier angemeldet, da ich gerade meine zweite Simson aufbaue und evt. ein paar Fragen habe.

    Da ich aber direkt an der Quelle des Themas hier sitze, wollte ich mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen:


    Wie viele schon erkannt haben, muss man hier Strafrecht von Zivilrecht trennen.

    Egal ob es damals einfacher Diebstahl war oder ein besonders schwerer Fall des Diebstahls (weil angeschlossen / Lenkerschloss drin / abgeschlossen) ist die Tat nach 5 Jahren verjährt, das heißt der Dieb wird für die Tat nicht mehr bestraft.

    Das heißt aber nicht, dass wenn du jetzt neue Hinweise auf die Täterschaft hast, die Polizei dem nicht nachgeht.

    Solltest du deinen Sachverhalt der Polizei melden, dann wird sie wieder Ermittlungen aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft abgeben (nur diese darf Strafverfahren einstellen), diese werden dann logischerweise das Verfahren einstellen, aber trotzdem vielleicht mit bekannt gemachtem Täter! Er wird halt nur nicht mehr bestraft, wie bereits erwähnt.


    Zivilrechtlich hast du dann trotz verjährtem Strafrecht natürlich noch Ansprüche an den nun bekannten Täter!

    Also theoretisch ist er dir Schadensersatz schuldig, dass muss natürlich auch wieder durch ein Zivilgericht festgestellt werden. Allerdings gibt es hier auch wieder Verjährungsfristen, diese liegen bei Diebstahl mit damals unbekanntem Täter bei 10 Jahren nach BGB, also wird hier wieder Essig sein :pinch:


    Und zum Schluss ziehe ich dann nochmal den Kreis zur wieder zugelassenen Simson:

    Gehen wir mal davon aus, dass der jetzige Besitzer nicht der Dieb ist und das Fahrzeug irgendwann mal in gutem Glauben gekauft hat:

    Nach §937 erwirbt er automatisch nach 10 Jahren das Eigentum an der Simson, wenn er nicht wusste, dass die Sache geklaut war.


    Insgesamt gesehen hat man also nach 20 Jahren ziemlich schlechte Chancen die Simson oder zumindest den Schadensersatz aus der Tat wiederzusehen... Ohne den Sachverhalt genau zu kennen, muss man also für sich selbst entscheiden, ob man nun mehrere hundert oder tausend Euro für einen Rechtsanwalt ausgibt, der sich genau mit der Materie auseinandersetzt und am Ende vielleicht was erreicht oder eben nicht.


    Was auf jeden Fall nicht Schaden kann und auch kein Geld kostet, ist der Polizei schriftlich darüber zu informieren, dass man den Verdacht hat, dass seine damals geklaute Simson wieder zugelassen wurde. Damit sind sie in Zugzwang und müssen zumindest erstmal der Sache nachgehen, auch wenn sich die Bemühungen in Grenzen halten werden...



    Zu allerletzter möchte ich aber nochmal auf ein anderes Problem hinweisen, was die ganze theoretische Spinnerei zunichte machen kann:

    Die Rahmennummer wurde doppelt erfasst!

    Ich hatte auch schon einmal den Fall, dass eine Rahmennr. in Fahndung stand, aber der Besitzer zweifelsfrei nachweisen konnte, dass das Moped nicht geklaut war und seit DDR Zeiten in seinem Besitz mit originalen Papieren etc. Fehlerquellen können hier Ablesefehler am Rahmen sein oder bereits so verrostete Schlagzahlen, dass der andere Besitzer sich einfach bei der Datenübermittlung geirrt hat.