Servus Simson Freunde,
ich hab mich hier angemeldet, da ich gerade meine zweite Simson aufbaue und evt. ein paar Fragen habe.
Da ich aber direkt an der Quelle des Themas hier sitze, wollte ich mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen:
Wie viele schon erkannt haben, muss man hier Strafrecht von Zivilrecht trennen.
Egal ob es damals einfacher Diebstahl war oder ein besonders schwerer Fall des Diebstahls (weil angeschlossen / Lenkerschloss drin / abgeschlossen) ist die Tat nach 5 Jahren verjährt, das heißt der Dieb wird für die Tat nicht mehr bestraft.
Das heißt aber nicht, dass wenn du jetzt neue Hinweise auf die Täterschaft hast, die Polizei dem nicht nachgeht.
Solltest du deinen Sachverhalt der Polizei melden, dann wird sie wieder Ermittlungen aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft abgeben (nur diese darf Strafverfahren einstellen), diese werden dann logischerweise das Verfahren einstellen, aber trotzdem vielleicht mit bekannt gemachtem Täter! Er wird halt nur nicht mehr bestraft, wie bereits erwähnt.
Zivilrechtlich hast du dann trotz verjährtem Strafrecht natürlich noch Ansprüche an den nun bekannten Täter!
Also theoretisch ist er dir Schadensersatz schuldig, dass muss natürlich auch wieder durch ein Zivilgericht festgestellt werden. Allerdings gibt es hier auch wieder Verjährungsfristen, diese liegen bei Diebstahl mit damals unbekanntem Täter bei 10 Jahren nach BGB, also wird hier wieder Essig sein  
Und zum Schluss ziehe ich dann nochmal den Kreis zur wieder zugelassenen Simson:
Gehen wir mal davon aus, dass der jetzige Besitzer nicht der Dieb ist und das Fahrzeug irgendwann mal in gutem Glauben gekauft hat:
Nach §937 erwirbt er automatisch nach 10 Jahren das Eigentum an der Simson, wenn er nicht wusste, dass die Sache geklaut war.
Insgesamt gesehen hat man also nach 20 Jahren ziemlich schlechte Chancen die Simson oder zumindest den Schadensersatz aus der Tat wiederzusehen... Ohne den Sachverhalt genau zu kennen, muss man also für sich selbst entscheiden, ob man nun mehrere hundert oder tausend Euro für einen Rechtsanwalt ausgibt, der sich genau mit der Materie auseinandersetzt und am Ende vielleicht was erreicht oder eben nicht.
Was auf jeden Fall nicht Schaden kann und auch kein Geld kostet, ist der Polizei schriftlich darüber zu informieren, dass man den Verdacht hat, dass seine damals geklaute Simson wieder zugelassen wurde. Damit sind sie in Zugzwang und müssen zumindest erstmal der Sache nachgehen, auch wenn sich die Bemühungen in Grenzen halten werden...
Zu allerletzter möchte ich aber nochmal auf ein anderes Problem hinweisen, was die ganze theoretische Spinnerei zunichte machen kann:
Die Rahmennummer wurde doppelt erfasst!
Ich hatte auch schon einmal den Fall, dass eine Rahmennr. in Fahndung stand, aber der Besitzer zweifelsfrei nachweisen konnte, dass das Moped nicht geklaut war und seit DDR Zeiten in seinem Besitz mit originalen Papieren etc. Fehlerquellen können hier Ablesefehler am Rahmen sein oder bereits so verrostete Schlagzahlen, dass der andere Besitzer sich einfach bei der Datenübermittlung geirrt hat.