Beiträge von Straight Shooter

    Deswegen gutgläubiger Erwerb und nicht gehehlt.


    Wie ist eigentlich der aktuelle Stand.

    Wurde was in die Wege geleitet?

    Gutgläubigkeit spielt im Strafrecht keine Rolle. Das Moped ist geklaut und wird bei Weitergabe (z.B. Verkauf) zur Hehlerware, das ist der Fakt. Dummheit oder hier Leichtgläubigkeit schützt nicht vor Strafe. In dieser Sache gibt es neue Ermittlungsansätze zur Ursprünglichen Tat, also erfolgt eine Wiederaufnahme. Eventuell ist der Dieb ja bereits polizeibekannt und klaut weiter.


    Ich gebe aber zu bedenken, dass man an Hehlerware, hier das Stehlgut kein Eigentum erwerben kann. Der Hehler wird bestraft wie der Stehler.


    André

    Die können das Mopped auf einen Rollenprüfstand stellen, V max. und P max. ermitteln und bei einer gravierenden Abweichung mit den eingetragenen Werten aus der Betriebsanleitung haben sie das Recht, das Fahrzeug sicherzustellen. Die Prüfung und das Zerlegen erledigen dann die Kollegen der KTU (Kriminal Technische Untersuchung). Die Zerlegen den Motor und stellen ein Gutachten. Die Polizisten vor Ort dürfen nur messen ohne zu zerlegen. Jedenfalls nur dann wenn der Besitzer nichts anderem zustimmt. Die dürfen nicht mal den Seitendeckel ohne Zustimmung öffnen.

    Da hat aber die Kriminaltechnik nichts zu tun bei euch. Die KT baut keine Motoren auseinander und erstellt dazu auch keine Gutachten, weil sie nicht zustandig ist, ausser wir haben hier eine schwere Straftat wie einen Gefährlichen Eingriff in den Strassenverkeher. Aber selbt da werden Prüfingenieure der DEKRA oder KÜS beauftragt. Wir bewegen uns hier im OWI/ Bußgeldbereich. Das kann die Prüforganisation selber machen. Die Polizei prüft eventuell auf einem mobilen Rollenprüfstand das Fahrzeug, hier Moped oder Motorrad und evtl. führt sie eine Dezibel Geräuschmessung durch mehr nicht.


    Gruß
    André

    Mein Problem an der ganzen Sache ist, dass viele Halbwahrheiten kursieren und jeder mal irgendwo mal von irgendwem was gehört hat.
    Ich hätte das gerne mal als Aussage von einem richtigen Beamten/Polizisten, meinetwegen auch unverbindlich.

    Herzlichen Glückwunsch, ich bin einer :D . Und das dürfte bei euch nicht anders sein als bei uns. Ich kann dir nur unverbindlich Ratschläge geben, eine Rechtsberatung kann ich leider nicht machen ^^

    Ok, der war gut. Jetzt mal im Ernst.
    Er kann eine Sichtkontrolle vornehmen. Meint er Mängel festzustellen die eine Begutachtung erforderlich machen, z.B. DEKRA, dann stellt er eine Mängelbescheinigung aus und das Fahrzeug wird der DEKRA oder oder anderen Prüfingenieuren vorgestellt. Auch per Abschleppdienst. Aber es gilt auch hier die Verhältnismäßigkeit. Wird das Fahrzeug also zur Begutachtung mitgenommen und es werden keine Mängel festgestellt muss das Fahrzeug unverzüglich freigegeben werden. Die Kosten trägt der der die Maßnahme veranlasst hat! Also, wer die Musik bestellt zahlt.


    Sollten Mängel festgestellt werden die dazu führen das die Betriebserlaubnis erlöscht, sieht es schlecht aus für den Halter.Trotzalledem muss das Fahrzeug auch hier wieder herausgegeben werden um die Mängel abstellen zu können.


    Bei einer Verkehrskontrolle, ob Anlaßbezogen oder nicht Anlaßbezogen würde ich als Fahrzeugführer nicht an meinem Fahrzeug rumschrauben und schon gar nicht am Motor! Wenn er meint da stimmt was nicht kann er die Weiterfahrt untersagen und seine Maßnahmen veranlassen (siehe oben).
    Vor Ort schon Widerspruch einlegen und auf die Kosten verweisen.


    Das geht aber nur, wenn das Moped technisch in Ordnung ist oder wesentliche Änderungen abgenommen wurden. :D
    Wenn nicht, tja Pech gehabt :a_bowing:
    Aber denkt dran, wie man in den Wald reinruft so schallt es auch heraus.


    Man kann auch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken.

    Einziehen können sie aber nur, wenn ein dringender Verdacht besteht.
    Ist der nicht vorhanden bzw ist nichts offentsichtliches ersichtlich, so können sie gar nix.


    Das mit Zylinderkopf runterbauen habe ich auch schon gehört.
    Vorallem im Raum Merseburg muss da ein Dorfbekannter Polizist sich öfter den Spaß machen. Angeblich hat er wohl die Berechtigung dafür...
    Selber erlebt habe ich das aber noch nicht.

    Ich frage mal aus Neugier: Welche Berechtigung soll das denn sein?

    Ich habe Anfang August 2020 Papiere für meinen Star beantragt. Gestern Abend habe ich per Mail den Sachstand angefragt, heute um 09:00 Uhr Antwortmail. Habe bei dem Sachbearbeiter gleich angerufen. Er ging auch gleich ran. Der Antrag war abgearbeitet und die Papiere sind auf dem Postweg zu mir.
    Auf Nachfrage sagte er, dass zurzeit undgefähr 20000 Anträge (können auch mehr sein) auf Bearbeitung warten. Es ging nur um die Anträge Mopeds Beitrittsgebiet.


    André