Beiträge von Nordschrauber

    Alles klar, danke.
    Dann deckt sich das schon mal weitestgehend mit meinen Annahmen.


    Aber noch mal zurück zu den Unterzugstreben.
    Kann bzw. darf man das Knotenblech zur Befestigung der Unterzugstreben denn nachrüsten?
    Man kann es ja einzeln erwerben. Wenn man also einen guten Schweißer an der Hand hat, darf man es dann nachrüsten.
    Bei MZ gibt es klare Vorgaben, an welchen Stellen des Rahmens geschweißt werden darf, der Rest wäre illegal bzw. müsste durch den TÜV/Dekra gesondert abgenommen werden.


    zu 4) Kennzeichengröße ist nach der Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung für Motorräder und Leichtkrafträder festgelegt. 240 bis 255 x 130 mm bis 125 ccm und bei mehr als 125 ccm 180 bis 220 x 200 mm

    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier, habe aber schon versucht mich etwas einzulesen, auch an anderer Stelle.
    Grundsätzlich gibt es zu diesem Thema schon haufenweise Beiträge.
    Momentan ist es nur ein Gedankenspiel von mir. Ich möchte eventuell eine S51 (von mir aus auch ein Reimport) auf 70ccm umbauen und auch so zulassen.
    Soweit ich bisher gelesen habe, wurden für die S70 die Standartrahmen der S51 verwendet. D.h. die Rahmen wurden erst mal gleich produziert und ob es eine S51 oder S70 wurde, wurde erst später entschieden.
    Die S70 gab es als Enduro und als Comfort. Das heißt auch, dass es S70 gibt, welche den gleichen Rahmen haben wie die S51 ohne Unterzugstreben der Enduro. Daher sollte es schon mal grundsätzlich möglich sein, eine einfache S51 zur S70 umzubauen.
    Jetzt geht es mir hier nicht um die technischen Möglichkeiten, wie 70ccm 4 Kanal oder gleich mehr ccm oder sonstiges Tuning, sondern um den einfachen Fall der S51 auf 70ccm und zwar aus Zulassungs- und Versicherungssicht. Ich habe eine MZ TS 125 und die kostet in der Versicherung weniger als das Versicherungskennzeichen :thumbup: und Steuern zahlt man sowieso erst bei mehr als 125ccm.
    Da ich im Westen wohne, muss ich erst mal davon ausgehen, dass sich der Prüfer damit nicht so auskennt. Das macht die Sache schon mal kompliziert. Selbst wenn ich jetzt zu ihm hingehe und frage, was er denn braucht, wäre es doch schön, wenn ich dazu schon was wissen würde. Ich weiß aber, dass er mit den Ostfahrzeugen sympathisiert :thumbup: .
    Also:
    1. Rahmen kann so bleiben wie er ist, weil gleicher wie bei S51.
    2. Scheibenbremse wird auch noch nicht benötigt, weil S70 hatte auch keine.
    3. Einzelabnahme nach §21 (Einzelabnahme oder Vollgutachten genannt)
    4. Damit zur Zulassungsbehörde und kleines Kennzeichen bekommen.
    5. alle 2 Jahre wieder zu TÜV


    Seht Ihr das grundsätzlich soweit auch so?


    Gibt es Dokumentation, welche ich dem TÜV-Prüfer an die Hand geben kann? Welche und wo bekomme ich die her. Ausdrucke aus diesem Forum sind wohl wenig hilfreich. ;) Nur Kopie von Dokumenten oder Bücher.


    Einzelne technische Fragen kläre ich bei Bedarf hier im Forum später. Mir ist bisher aber schon so viel klar, dass ich ein anderes Rücklicht brauche (wegen Kennzeichenbeleuchtung), den 70ccm 2 Kanal Zylinder mit Kolben und Zylinderkopf. Motor muss etwas umgebaut werden, damit der Zylinder passt. Kurbelwelle muss eine Verstärkte rein. Kupplung muss umgebaut werden. Bei Vergaser müssen andere Düsen rein. usw.


    Bei weitere Leistungssteigerung könnte es noch komplizierter werden, also Rahmen und Bremsen verstärken etc.


    Bitte keine Antworten der Sinnhaftigkeit. Die Frage bezieht sich auf die Zulassung und was ich dazu brauche oder gebrauchen kann um den Prüfer zu unterstützen. Ich bin davon überzeugt, dass hier zu dem Thema mehr wissen vorhanden ist als beim TÜV (West).


    mfg
    Sascha