Beiträge von cbch26

    @ ckich


    Mal angenommen, die Maschine fährt bei 7500 U/min im 4. Gang 75 km/h.
    Nun bauen wir ein 5-Ganggetriebe ein und ändern die Sekundärübersetzung.
    Jetzt fährt die Maschine bei 7500 U/min im 5. Gang 75 km/h.
    Dafür brauche ich keinen 5. Gang.
    Wenn man vorne etwas hinzufügt, den gleichen Teil hinten wegnimmt, ändert sich nichts.


    Interessieren würde mich, was "Ausnahmegenehmigung Nr. 393/83 zum § 16 Abs. 1 der 3. DB zur StVZO vom Mfv erteilt" genau besagt.

    @ hallo-stege


    Das das Gefährt für höhere Geschwindigkeiten technisch geeignet ist, werde ich nicht nachweisen können.
    Und das der Anbau einer Scheibenbremse erforderlich wird, kommt mir sehr entgegen.
    Eigentlich wollte ich heute wieder zur DEKRA-Prüfstelle, der Herr, mit dem ich vorige Woche gesprochen habe, ist heute anwesend. Aber im Wald rufen die Pilze.
    Das 5-Ganggetriebe ist mir wichtig, weil ich es nicht berauschend finde, wenn sich der Motor im 4. Gang den Kolben aus den Zylinder schreit.
    Ein solches Getriebe ist ja schon verbaut, fährt sich unheimlich angenehm.


    Die genauere Nummer lautet: 560 57 3X


    @ JPJF1995
    Bilder sind angehängt.

    Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.


    Meine Gedanken dazu sind folgende:
    Es gab somit für die S70 zu DDR-Zeiten keine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit.
    Wenn es eine gegeben hätte, müsste sie doch im Fahrzeugbrief stehen.
    Gilt denn nicht der Bestandschutz, also keine Abänderung im Nachhinein?
    Die Festlegung 75 km/h durch das KBA ist eine Abänderung im Nachhinein.
    Aus unbegrenzt wird 75.


    Gruß und Dank, Jens

    Hallo,
    ich habe im Jahr 2005 von einem guten Freund eine Simson S70 gekauft.
    Dazu gab es auch den Fahrzeugbrief, der teilweise im Foto zu sehen ist.


    Am 23.10. musste ich zur DEKRA-Prüfstelle, um dort ein Duplikat eines Gutachtens für eine SR50 ausstellen zu lassen.
    Bei der Gelegenheit fragte ich nach, was notwendig wäre, um für eine S70 ein 5-Ganggetriebe eingetragen zu bekommen.
    Der wirklich freundliche Techniker begab sich an seinen PC-Arbeitsplatz und suchte dort, ob es wohl schon einen solchen Fall gab, dann wäre die Angelegenheit schneller geregelt.
    Leider wurde er nicht fündig.
    So teilte er mir mit, dass er ein Technisches Gutachten bräuchte, welches genau beschreibt, was das Getriebe macht - sein Wortlaut.
    Zudem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu vernachlässigen.
    Das im Fahrzeugbrief eine solche nicht angegeben ist, wollte er mir nicht glauben.
    Leider hatte ich den Fahrzeugbrief nicht dabei.


    Nun meine Fragen:
    Waren die S70 im Fahrzeugbrief als Kraftrad eingetragen und nicht als Leichtkraftrad?
    War eine zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen (75km/h)?


    Gruß und Dank, Jens.




    Simson Modell:
    Vergaser Marke und Typ:
    Luftfilter original:
    Auspuff original:
    Zylinder original:
    Im original Zustand:
    Simson Erfahrungen: