Morjen.....
@Berliner...Du machst sachen...aber sei froh das Du noch so glimpflich davon gekommen bist!!!
Wenn was zu reparieren is mach es selbst oder poste hier im Forum!!
AUF KEINEN FALL SELIG UND DER ANDERE!!!!!!!!!!
@All hab ma hier mei netten Brief für die Polimanzei
Wiederspruch
Hiermit lege ich, Mathias Horsch, geb. am 28.12.1975, wohnhaft in Berlin 12439 Köllnische straße 57,Wiedersruch gegen Ihr Schreiben vom 29.09.2006 ein!!
Mir ist nicht bekannt dass ein fehlendes Lenkschloss und fehlender Hauptständer gravierende Mängel an einem Moped sind. Es fahren so viele Mopeds/Mokicks auf Berlins Straßen die keinen Hauptständer haben und auch kein Lenkschloss! Dazu kommt die Ihrer Meinung nach unterschiedliche Rad/Reifenkombination. Der Gutachter hat dieses nicht bemängelt also sehe ich darin auch keinen Verstoß!
Des Weiteren möchte ich Sie darum bitten die aufgeführten Paragraphen in Ihrem Schreiben zu erläutern so dass man dessen Inhalt auch versteht!!
Die Anbringung des Kennzeichen mag unzulässig gewesen sein aber auf keinen fall Scharfkantig!!
Sie werfen mir auch vor das die Federbeine unzulässig sind. Vordere Telegabel oder die Federbeine an der Hinterradschwinge?
Die an der Hinterradschwinge sind zulässig, da diese auch im Verkauf an einer S51 angeboten werden und somit keines Nachweises bedürfen.
Und die vordere Telegabel war ebenfalls original! Da wurde nichts daran verändert!!
Der von Ihnen bemängelte Enduroschalldämpfer bedarf ebenfalls keines Nachweises da dieses ein original Auspuff von einer S51 ist der so im laden käuflich zu erwerben ist! Der Krümmer ebenfalls von einer S51 war ein Endurokrümmer gewesen. Wäre ein normaler Krümmer mit unterem Verlauf daran gewesen hätten sie den Auspuff auch nicht bemängelt.
Und wenn Sie sich auf einschlägigen Simson Seiten mal informieren würden dann wüssten sie auch was verboten ist und was nicht!!! Die Teile die verbaut wurden waren alles Originalteile für ein Simson Mokick S51!!!!!
Es ist auch nicht zwingend erforderlich, auch wenn es sich nicht um eine Variante N handelt, das Blinker vorhanden sein müssen!!Es waren keinerlei Halterungen für Blinker vorhanden.Das hätte Ihnen auch bei Ihrer in Augenscheinnahme auffallen müssen! Somit reicht es aus wenn wie beim Fahrradfahren den linken bzw. rechten Arm raushält
Mal gespannt bin wie se daruff reagieren.Die ticken doch nicht mehr ganz richtig!!!Und alle Latten ham se och nich mehr am Zaun