Beiträge von ckich

    Zitat

    Blinker sind mit aufgrund der beiden Paragraphen nicht nötig


    Beide Paragraphen ?
    Kommt darauf an wie und in welchen Zusammenhang du angefragt hast.
    Das sind zwei Parr Schuhe, was erfüllt werden muss um eine Betriebserlaubnis erteilt zu bekommen und mit welcher mehr Ausstattung eine erteilt wurde.


    Richtig ist das bei Kleinkrafträdern keine notwendig sind um einer Betriebserlaubnis zu bekommen.
    Wäre das nicht so würde eine zb. S51N überhaupt keine Betriebserlaubnis bekommen weil sie nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspräche.


    Ist ein Kleinkraftrad nun mit Blinker die Betriebserlaubnis erteilt wurden, müssen die auch dran sein und funktionieren. Fehlen die Blinker entspricht das Kleinkraftrad nicht der erteilten Betriebserlaubnis.


    Umsonst hat nicht jedes Fahrzeug eine eigene Betriebserlaubnis und muss diese mitführen.
    Die Nummern auf der Betriebserlaubnis zb. 1477-4 sagt das es um eine S51B2-4 handelt, sowie auch das diese Blinker hat. Eine mit BE-Nummer 1477-2 ist eine S51B1-3 usw.

    Zitat

    @ Rockerschwalbe
    Also ich habe immer diesen angehängten, grandiosen Zettel bei den Papieren dabei. Das sollte eigentlich alles klären, oder?


    Nein der klärt das nicht.


    Der §54 der STVZO sagt doch nur aus das keine Vorschrift sind bei den entsprechenden Fahrzeugengruppen, um ein Zulassung/Betriebserlaubnis zum bekommen, aber nicht ob das einzelne Moped jetzt welche haben muss oder nicht.
    Das sagt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
    Laut Betriebserlaubnis hat S50/51(außer der N) nun mal Blinker, werden die abgebaut entspricht das Moped nicht mehr dieser und die Betriebserlaubnis ist damit löschen.
    Das ist dann fahren ohne gültige Betriebserlaubnis, daran ändert der Zettel mit den §54 Absatz 5 auch nichts.