Sicherungsdose ??
Das rot/weiße Kabel von der Lichtspule geht ans Zündschloss Klemme 59 vom Zündschloss Klemme 56 zum Abblendschalter und von da, je nach dem Abblendlicht oder Fernlicht Klemme 56a und 56b zur Birne.
Da gibt es keine Sicherungsdose.
Beiträge von ckich
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Streitigkeiten mit den Ordnungshütern ?
Dann soll er sagen was im § 72 unter § 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts) steht.
https://www.jurion.de/gesetze/stvzo/72/ -
Da kann ich DUO78 nur zustimmen, so eine Masseleitung vom Motor zum Rahmen kann nicht schaden.
Kabel vom Geber zum Steuerteil durch prüfen.
Geber mal durchmessen "alten" Gebern 30 Ohm, bei "neuen" Gebern 15 Ohm
Aber Achtung auch wenn die Widerstand passt kann der Geber eine Macke haben.
Der Geber ist meist fällen die Ursache für Zündungsausfall.
Die Geber gibt es mit Grundplatte ohne Spulen, ich empfehle den schwarzen Geber
Kabelbaum von der Grundplatte auch gleich neu machen. -
Entweder bin ich zu übermüdet oder es werden hier Fakten miteinander vermischt. Ich bin der Meinung, dass man hier klar differenzieren sollte, was der Gesetzgeber vorschreibt und wie ein Fahrzeug mit gültiger ABE ausgeliefert wurde.
In der zitierten StVO steht ja geschrieben, dass für Kleinkrafträder keine Blinker vorgeschrieben sind. Nach meinen Vertändnis gilt das für neu zugelassene Fahrzeuge. D.h., dass der Hersteller von Kleinkrafträdern Fahrzeuge auf den Markt bringen darf, welche mit oder ohne Blinker ausgerüstet sind. Diese besitzen dann je eine eigene ABE und dürfen damit im Straßenverkehr bewegt werden.
Werden nun die Fahrzeuge, welche im Auslieferungszustand mit Blinkern ausgerüstet und nur dafür eine ABE erhalten haben, von ihren Fahrtrichtungsanzeigern amputiert, entsprechen sie nicht mehr der ABE und führt damit unweigerlich zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Deswegen findet nach meinen Empfinden eine Fehlinterpretation der Gesetzgebung von einigen Usern statt. Nur weil der Gesetzgeber ein Betrieb von Kleinkrafträdern gestattet, heißt das noch lange nicht, dass Fahrzeuge mit definierter Betriebserlaubnis (Auslieferung mit Blinker) eingemächtig ohne Fahrtrichtungsanzeiger betrieben werden düfen.
Genau das habe ich auch versucht über zu bringen.
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Zitat
Also die 25W vorher ging auch kurz, zwar extrem hell, bis sie durchgebrannt ist. Deshalb schließe ich ne falsche Verkabelung aus,
ZitatP.S. Eben getestet, in beiden Schalterpositionen glimmt jeweils ein Glühfaden
Sehe ich auch so.
Deswegen vermute ich Kontaktproblem, mit der Masse.
Eventuell hat die Bilux selber ein Problem oder hast ganz und gar eine 12V erwischt. -
Ich würde sagen du hast ein Kontaktproblem irgend wo an der Biluxbirne,
Die andere hatte ja offensichtlich keine, da sie wegen Überspannung durchgebrannt ist. -
Das mag ja so sein wenn die Blinker abgebaut sind, die Betriebserlaubnis wirklich nicht erlischt, ich kann mir aber gut vorstellen das es bei den richtigen von der Rennleitung ein Mängelzettel gibt da es eine Technische Veränderung ist.
Nach dem §19 mit den da das KBA das begründet "da von der dieser Maßnahme keine Gefährdung Dritter ausgeht" wäre das ja ein Freibrief für viele Basteleien /Umbauten.
Da kann man ja zb. irgend ein Lenker anbauen und braucht den nicht abnehmen zu lassen andere Räder usw..
Das in Deutschland wo es für jeden Pups ein Gesetzliche Regelung gibt.....?
Ist doch bekannt das technische Änderungen im allgemeinen abgenommen werden müssen.
Nix für ungut aber auf das schreiben vom KBA würde ich mich nicht verlassen.Ich verstehe nicht was einige für Problem mit Blinkern haben, gibt die Möglichkeit andere zugelassene zu verbauen wenn halt die originalen nicht gefallen.
Abgesehen bei Krafträdern interessierst solche BeweggründeZitatNäh, gefällt mir persönlich nicht. Die Dinger müssen ab. Nebenbei fahre ich auch öfters im Gelände, mit Blinkern ist das scheiße, sieht auch nicht geil aus und die nächste Großstadt ist hier weit weg.
keinen, da müssen welche in jeden fall dran sein und das finde ich auch gut so. -
Hm, da bekommt man den Eindruck die sind sich selber nicht sicher.
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, aber man soll es zu Sicherheit die Änderung abnehmen lassen.ZitatAllerdings muss ich als N Fahrer sagen, das ich mir gerade bei Dunkelheit manchmal Blinker wünschen würde...
Kann ich mir gut vorstellen, Arme als Fahrrichtungsanzeiger leuchten nun mal nicht.
Was steht da im §19 Absatz 2 "2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.... -
Zitat
Blinker sind mit aufgrund der beiden Paragraphen nicht nötig
Beide Paragraphen ?
Kommt darauf an wie und in welchen Zusammenhang du angefragt hast.
Das sind zwei Parr Schuhe, was erfüllt werden muss um eine Betriebserlaubnis erteilt zu bekommen und mit welcher mehr Ausstattung eine erteilt wurde.Richtig ist das bei Kleinkrafträdern keine notwendig sind um einer Betriebserlaubnis zu bekommen.
Wäre das nicht so würde eine zb. S51N überhaupt keine Betriebserlaubnis bekommen weil sie nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspräche.Ist ein Kleinkraftrad nun mit Blinker die Betriebserlaubnis erteilt wurden, müssen die auch dran sein und funktionieren. Fehlen die Blinker entspricht das Kleinkraftrad nicht der erteilten Betriebserlaubnis.
Umsonst hat nicht jedes Fahrzeug eine eigene Betriebserlaubnis und muss diese mitführen.
Die Nummern auf der Betriebserlaubnis zb. 1477-4 sagt das es um eine S51B2-4 handelt, sowie auch das diese Blinker hat. Eine mit BE-Nummer 1477-2 ist eine S51B1-3 usw. -
Zitat
@ Rockerschwalbe
Also ich habe immer diesen angehängten, grandiosen Zettel bei den Papieren dabei. Das sollte eigentlich alles klären, oder?Nein der klärt das nicht.
Der §54 der STVZO sagt doch nur aus das keine Vorschrift sind bei den entsprechenden Fahrzeugengruppen, um ein Zulassung/Betriebserlaubnis zum bekommen, aber nicht ob das einzelne Moped jetzt welche haben muss oder nicht.
Das sagt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
Laut Betriebserlaubnis hat S50/51(außer der N) nun mal Blinker, werden die abgebaut entspricht das Moped nicht mehr dieser und die Betriebserlaubnis ist damit löschen.
Das ist dann fahren ohne gültige Betriebserlaubnis, daran ändert der Zettel mit den §54 Absatz 5 auch nichts.