Beiträge von ckich

    Da kann ich DUO78 nur zustimmen, so eine Masseleitung vom Motor zum Rahmen kann nicht schaden.
    Kabel vom Geber zum Steuerteil durch prüfen.
    Geber mal durchmessen "alten" Gebern 30 Ohm, bei "neuen" Gebern 15 Ohm
    Aber Achtung auch wenn die Widerstand passt kann der Geber eine Macke haben.
    Der Geber ist meist fällen die Ursache für Zündungsausfall.
    Die Geber gibt es mit Grundplatte ohne Spulen, ich empfehle den schwarzen Geber
    Kabelbaum von der Grundplatte auch gleich neu machen.


    Genau das habe ich auch versucht über zu bringen.

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    Also die 25W vorher ging auch kurz, zwar extrem hell, bis sie durchgebrannt ist. Deshalb schließe ich ne falsche Verkabelung aus,

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    P.S. Eben getestet, in beiden Schalterpositionen glimmt jeweils ein Glühfaden


    Sehe ich auch so.
    Deswegen vermute ich Kontaktproblem, mit der Masse.
    Eventuell hat die Bilux selber ein Problem oder hast ganz und gar eine 12V erwischt.

    Das mag ja so sein wenn die Blinker abgebaut sind, die Betriebserlaubnis wirklich nicht erlischt, ich kann mir aber gut vorstellen das es bei den richtigen von der Rennleitung ein Mängelzettel gibt da es eine Technische Veränderung ist.
    Nach dem §19 mit den da das KBA das begründet "da von der dieser Maßnahme keine Gefährdung Dritter ausgeht" wäre das ja ein Freibrief für viele Basteleien /Umbauten.
    Da kann man ja zb. irgend ein Lenker anbauen und braucht den nicht abnehmen zu lassen andere Räder usw..
    Das in Deutschland wo es für jeden Pups ein Gesetzliche Regelung gibt.....?
    Ist doch bekannt das technische Änderungen im allgemeinen abgenommen werden müssen.
    Nix für ungut aber auf das schreiben vom KBA würde ich mich nicht verlassen.


    Ich verstehe nicht was einige für Problem mit Blinkern haben, gibt die Möglichkeit andere zugelassene zu verbauen wenn halt die originalen nicht gefallen.
    Abgesehen bei Krafträdern interessierst solche Beweggründe

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    Näh, gefällt mir persönlich nicht. Die Dinger müssen ab. Nebenbei fahre ich auch öfters im Gelände, mit Blinkern ist das scheiße, sieht auch nicht geil aus und die nächste Großstadt ist hier weit weg.


    keinen, da müssen welche in jeden fall dran sein und das finde ich auch gut so.

    Hm, da bekommt man den Eindruck die sind sich selber nicht sicher.
    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, aber man soll es zu Sicherheit die Änderung abnehmen lassen. :dash:


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    Allerdings muss ich als N Fahrer sagen, das ich mir gerade bei Dunkelheit manchmal Blinker wünschen würde...


    Kann ich mir gut vorstellen, Arme als Fahrrichtungsanzeiger leuchten nun mal nicht.
    Was steht da im §19 Absatz 2 "2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.... :kopfkratz:

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    Blinker sind mit aufgrund der beiden Paragraphen nicht nötig


    Beide Paragraphen ?
    Kommt darauf an wie und in welchen Zusammenhang du angefragt hast.
    Das sind zwei Parr Schuhe, was erfüllt werden muss um eine Betriebserlaubnis erteilt zu bekommen und mit welcher mehr Ausstattung eine erteilt wurde.


    Richtig ist das bei Kleinkrafträdern keine notwendig sind um einer Betriebserlaubnis zu bekommen.
    Wäre das nicht so würde eine zb. S51N überhaupt keine Betriebserlaubnis bekommen weil sie nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspräche.


    Ist ein Kleinkraftrad nun mit Blinker die Betriebserlaubnis erteilt wurden, müssen die auch dran sein und funktionieren. Fehlen die Blinker entspricht das Kleinkraftrad nicht der erteilten Betriebserlaubnis.


    Umsonst hat nicht jedes Fahrzeug eine eigene Betriebserlaubnis und muss diese mitführen.
    Die Nummern auf der Betriebserlaubnis zb. 1477-4 sagt das es um eine S51B2-4 handelt, sowie auch das diese Blinker hat. Eine mit BE-Nummer 1477-2 ist eine S51B1-3 usw.

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    @ Rockerschwalbe
    Also ich habe immer diesen angehängten, grandiosen Zettel bei den Papieren dabei. Das sollte eigentlich alles klären, oder?


    Nein der klärt das nicht.


    Der §54 der STVZO sagt doch nur aus das keine Vorschrift sind bei den entsprechenden Fahrzeugengruppen, um ein Zulassung/Betriebserlaubnis zum bekommen, aber nicht ob das einzelne Moped jetzt welche haben muss oder nicht.
    Das sagt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
    Laut Betriebserlaubnis hat S50/51(außer der N) nun mal Blinker, werden die abgebaut entspricht das Moped nicht mehr dieser und die Betriebserlaubnis ist damit löschen.
    Das ist dann fahren ohne gültige Betriebserlaubnis, daran ändert der Zettel mit den §54 Absatz 5 auch nichts.